Die Wartezeit zur WBK und die Rolle des Verbandes

  • Hallo JoshBis,

    ich denke, daß der BSSB, der meiner Meinung nach viele Satzungen der Vereine kritisch sieht, da evtl. nicht mitspielt, muß euch halt bewußt sein.
    Gegen mehrer Verbände ist ja grundsätzlich nix einzuwenden .....

    Zu WBK: Es kann schon sein, daß der Gesetzgeber im WaffG vieles geregelt hat, nur derjenige, der deinen Bedürfnis genehmigt - BSSB - sieht für sich auch ein Schutzbedürfnis aufgrund der Regelungen im Waffengesetz. Der BSSB hält m.E. den Kopf hin, wenn er ewas genehmigt, und nur der BSSB ! Dem Landratsamt ist es ziemlich egal, wenn die Unterschrift von Herrn Furnier auf deinem Antrag ist, wirds auch genehmigt. Daher bitte etwas Verständnis für den Genehmiger.

    Im Übrigen, du mußt doch eh nur 8 Wochen warten - Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude ........

    P.S. Ich hatte bei meinem Antrag schon alles vom BSSB zu Hause, da fiel beim Bearbeiten dem Sachebarbeiter des LR auf, daß meine Sachkundeprüfung aus 1990
    nicht den Anforderungen genügte - ich hatte die gelbe WBK und wollte die Gelb neu wegen der Freien Pistole - und dann such nach einen Sachkundelehrgang:
    der erste fand nicht statt , beim zweiten war ich beruflich verhindert, beim nächsten in Urlaub und so dauerte es dann 4 Monate wegen des bl..... Nachweises ....

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • P.S. Ich hatte bei meinem Antrag schon alles vom BSSB zu Hause, da fiel beim Bearbeiten dem Sachebarbeiter des LR auf, daß meine Sachkundeprüfung aus 1990
    nicht den Anforderungen genügte - ich hatte die gelbe WBK und wollte die Gelb neu wegen der Freien Pistole -

    Nach dieser Logik dürfte ich heute kein Auto fahren, denn den Staat und die die StVO, nach der ich meine FS-Prüfung abgelegt habe, gibt es nicht mehr.
    Wer mit Sachkundeprüfung eine WBK und darauf Waffen besitzt, ist sachkundig. Dein SB lehnt sich da ziemlich weit aus dem Fenster. Denn dann müßte er auch deine aktuel gültige WBK mangels Sachkunde widerrufen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wer mit Sachkundeprüfung eine WBK und darauf Waffen besitzt, ist sachkundig.

    Das ist hier die einzige richtige Aussage, aber wer natürlich mit den veralteten ungültigen Unterlagen antritt kann auch schon mal einen Sachbearbeiter verwirren.

    Karl

  • Sorry Karl, du Schlaumeier !

    unverständlich, wie willst du denn feststellen, ob meine alte Sachkundeprüfung nicht gültig war ?
    Grundsätzlich war diese nämlich noch gültig ! Natürlich habe ich vorher nachgefragt,
    ob die Prüfung noch gültig ist !

    Wer mit Unwissenheit antritt, muß sich auch mal blöde Kommentare ansehen !

    Hallo Califax,
    die Sachkundeprüfung war gültig, aber da ich zu dieser Zeit (erfolgreich) Gewehr geschossen habe, hat keiner darauf geschaut,
    daß das Kreuzchen für Kurzwaffen fehlte, was dem SB auch erst beim Bearbeiten meines Antrages auffiel.

    Also durfte ich sinnbildlich nur ein Auto fahren und hab halt den Nachweis für das Motorrad nachgereicht.

    Das lenkt aber von der laufenden Diskussion ab - die ganze Prozedur der Waffenbeantragung ist manchmal nervig -
    und es liegt nicht immer nur am BSSB oder am Landratsamt -manchmal ist etwas weniger selbst auferlegter Stress
    zielführender, da man an die Sache dann relaxter rangeht.

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Das ist kein Geheimnis.

    Du bist doch in einem Verein im Sächsischer Schützenbund e. V. oder? Deren Satzung gibt soweit ich das verstehe nicht her, dass für Vereinsmitglieder keine Verbandsabgabe abgeführt wird. Wenn ihr also die Vereinsmitgliederzahlen nicht vollständig meldet, ist das bedenklich und kann/sollte ein juristisches Nachspiel haben.

    Axel

  • Falsch. Richtig lesen.

    Satzung des Sächsischen Schützenbundes e. V. (2008) http://saechsischer-schuetzenbund.de/download/rechtsmittel/

    § 12 Mitgliedsbeitrag und Finanzarbeit
    (...)
    2. Die Vereine haben mittels Vordruck bis zum 5. Januar des laufenden Jahres dem SSB die Gesamtzahl ihrer Mitglieder zu melden. Auf Grundlage dieser Meldung erfolgt durch den SSB jeweils die Rechnungslegung über den Jahresmitgliedsbeitrag des Vereins.
    (...)
    4. Im Jahresverlauf auftretende Veränderungen des Mitgliederbestandes des Vereins (Ausscheiden, Neuaufnahmen) sind mittels Formular (namentliche Meldung) innerhalb von 4 Wochen dem SSB mitzuteilen. Für mittelbare Mitglieder, die im laufenden Jahr ein- oder austreten, ist der volle Beitrag zu zahlen (Jahresbeitrag).
    (...)

    Na, die Satzung regelt das aber recht unzweideutig ... Wenn es da nicht noch ein Regelwerk gibt, die das genaue Gegenteil sagt, sind für alle Mitglieder des Vereins Verbandsabgaben fällig.

  • Sorry Karl, du Schlaumeier !

    unverständlich, wie willst du denn feststellen, ob meine alte Sachkundeprüfung nicht gültig war ?
    Grundsätzlich war diese nämlich noch gültig ! Natürlich habe ich vorher nachgefragt,
    ob die Prüfung noch gültig ist !

    Meine Aussage beruht auf Erfahrung gewonnen durch jahrzehntelange berufliche Tätigkeit.
    Nachdem das heute gültige WaffG wesentlich jünger als dein Zeugnis ist, darf man davon ausgehen das die Ausbildung nicht dem heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit für die Erteilung einer neuen WBK nicht ausreichend ist.
    Das ein Schütze, der damals eine Prüfung problemlos im Verein ohne großen Aufwand meist kostenlos machen konnte die von anscheinend nur einem bayer. Landratsamt angeboten kostenpflichtige Ausbildung die heute noch gültig wäre, absolviert hat halte ich einfach für realitätsfern. Das ist aber bei Dir auch nicht der Fall, den diese Ausbildungen waren nicht auf einzelne Waffenarten wie bei Dir beschränkt. (Ausnahme hier allerdings Signalwaffen für Wassersport, Schifffahrt und Bergwacht)
    Die Sachkunde bei einem WBK-Inhaber (Ausnahme Erben WBK) ist wie Califax geschrieben hat durch den erlaubten Umgang mit Waffen nachgewiesen.

    Zitat


    Wer mit Unwissenheit antritt, muß sich auch mal blöde Kommentare ansehen !



    Kein Problem, im Dienst werde ich dafür sogar bezahlt und ich bin ja auch wegen der Unterhaltung hier!

    Zitat

    daß das Kreuzchen für Kurzwaffen fehlte, was dem SB auch erst beim Bearbeiten meines Antrages auffiel.

    Wenn nur das Kreuzchen gefehlt hat hast Du auch keine Sachkunde für die beantragte Waffe nachgewiesen, eine nachträgliche Ergänzung von Urkunden ist nicht so einfach möglich und in diesem Fall auch überflüssig.

    Zitat


    Also durfte ich sinnbildlich nur ein Auto fahren und hab halt den Nachweis für das Motorrad nachgereicht.

    Was allerdings gesetzlich nicht geregelt ist.

    Karl

  • Hallo Karl,

    ich kann die Situation 1990 nicht mehr zu 100% nachvollziehen. Ich weiß aber, daß in Bayern zumindest bereits zu diesem
    Zeitpunkt Waffensachkundeprüfungen nur von denjenigen durchgeführt wurden, die dafür zugelassen waren.

    Ich habe meine bei einem entsprechenden Lehrgang absolviert.

    Wie gesagt, diese hätte auch jetzt gegolten,leider wurde zu diesem Zeitpunkt tatsächlich diese auf
    Langwaffen beschränkt. Warum derjenige das so bescheinigt hat, weiß ich nicht, aber zum damaligen Zeitpunkt
    war mir das im jugendlichen Leichtsinn auch egal, da ich nur die gelbe WBK für KK-Gewehre benötigt habe.

    Fakt ist aber, daß diese jetzt noch gilt, für mich aber wertlos, da ich eine Kurzwaffe beantragt habe.

    Sei´s drum - ich hab Lehrgang/Prüfung halt noch mal gemacht, was auch nicht weiter schlimm war.

    Im Übrigen wollte ich mit dem dazugehörien Beitrag auch nur sagen, daß es oftmals einfach besser ist,
    sich mit der Beantragung nicht einen solchen zeitlichen Stress zu machen, dann passiereren auch weniger
    Fehler !

    Im Übrigen interpretierst du jede meiner Aussagen und unterstellst irgendwelche Dinge, obwohl du die Vorgänge nicht kennst.
    Vllt. glaubst du einfach, daß es so ist, und schreibst was zum eigentlichen Thema.

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Hallo zusammen werte Sportkameradinen und Sportkameraden,

    ich wäre dankbar, zu diesem Thema nochmal eure Meinung oder Hilfe zu bekommen.
    Mein Problem ist, nach einem Jahr Mitgliedschaft in meinem Schützenverein und regelmäßigen schießen, hat sich herausgestellt das mein Verein vergessen hat mich beim BSSB zu melden.
    Laut BSSB muss ich nun noch einmal 12 Monate warten bis ich mein Bedürfnis beantragen kann. Eine Nachmeldung sei nicht möglich.
    Wobei ich alles Nachweisen kann. Es gibt einen Aufnahmeantrag des Vereins. Es wurde die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge von meinem Konto abgebucht und Schießnachweise sind alle vorhanden.
    Hatte von euch jemand schon einmal eine ähnliche Situation?
    Was könnte ich tun? Die gesetzliche Grundlage habe ich ja erfüllt, allerdings nicht die Statuten des Verbandes.
    Ist bei anderen Verbände auch eine Mitgliedschaft von 12 Monaten notwendig?

    Ich danke schon einmal für eure Hilfe.

  • Was könnte ich tun? Die gesetzliche Grundlage habe ich ja erfüllt, allerdings nicht die Statuten des Verbandes.
    Ist bei anderen Verbände auch eine Mitgliedschaft von 12 Monaten notwendig?

    Hast Du nicht erfüllt, weil Dich dein Verein nicht weitergemeldet hat, da hast Du einfach Pech Du kannst aber noch wie Murmelchen oben beschrieben hat über § 8 WaffG beantragen.

    Karl

  • Mein Problem ist, nach einem Jahr Mitgliedschaft in meinem Schützenverein und regelmäßigen schießen, hat sich herausgestellt das mein Verein vergessen hat mich beim BSSB zu melden.

    Tja, da hast du Pech. Hast du dich denn nie gewundert, dass du keinen Verbandsausweis bekommen hast, oder gibt es so was im BSSB nicht? In manchen Vereinen hat allerdings dieses Verhalten ein System.

  • Laut BSSB muss ich nun noch einmal 12 Monate warten bis ich mein Bedürfnis beantragen kann. Eine Nachmeldung sei nicht möglich.
    Wobei ich alles Nachweisen kann. Es gibt einen Aufnahmeantrag des Vereins. Es wurde die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge von meinem Konto abgebucht und Schießnachweise sind alle vorhanden.

    Dann mach deinem Vereinsvorstand richtig Feuer unterm Hintern. Die haben das verbockt und die müssen es wieder richten.'
    Wenn nicht, dann hast du wirklich Pech gehabt. Solltest du bei der nächsten Vereinsversammlung zur Sprache bringen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)