Buchführungspflicht im wirtschaftlichen Teil des Vereins

  • Hallo zusammen,

    die Gastwirtschaft, die neben unserem Schützenheim betrieben wurde ist leider Pleite gegangen. Nun stehen einige Kästen mit Getränken im Schützenheim, diese werden zum Selbstkostenpreis abgegeben, wer was nimmt zahlt halt.
    Frage ist aber, ob dies aus Sicht des Finanzamtes so in Ordnung sein kann?

    Kann mir bitte jemand dazu Näheres sagen? Müssen Aufzeichnungen geführt werden (z. B. Kassenbuch)? Besteht eine Umsatzsteuerpflicht? Muss eine Einahmen-Überschuss-Rechnung aufgestellt werden? Welche Anforderungen werden an eine etwaige Buchhaltung gestellt?
    Und so weiter, und so fort....

    Hilfreiche Antworten bitte kurzfristig an mich!

    Danke an alle

    Alex

  • Eine recht gute Zusammenfassung zum Vereinssteuerrecht:
    Steuertipp: Gemeinnützige Vereine

    "Selbstkostenpreis" dürfte ein wesentliches Merkmal sein. Prinzipiell sind Einnahmen aus dem 'wirtschatlichen Geschäftsbetrieb' steuerpflichtig. Gegengerechnet werden die Ausgaben, wodurch sich in Deinem Beispiel Null ergibt (falls Ihr in diesem Bereich nicht noch anderweitig tätig seid, s. Abschnitt 6.4 der Broschüre). Manchmal sind die Finanzämter einsichtig, wenn sich auf den ersten Blick ergibt, dass keine Steuern fällig werden und stellen dann keine großen Anforderungen an die Aufzeichnungen.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Eine Buchhaltungspflicht entsteht erst ab einem bestimmten Jahresumsatz des Vereins. Wie viel das ist weiß ich allerdings nicht.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)