Hallo zusammen,
die Gastwirtschaft, die neben unserem Schützenheim betrieben wurde ist leider Pleite gegangen. Nun stehen einige Kästen mit Getränken im Schützenheim, diese werden zum Selbstkostenpreis abgegeben, wer was nimmt zahlt halt.
Frage ist aber, ob dies aus Sicht des Finanzamtes so in Ordnung sein kann?
Kann mir bitte jemand dazu Näheres sagen? Müssen Aufzeichnungen geführt werden (z. B. Kassenbuch)? Besteht eine Umsatzsteuerpflicht? Muss eine Einahmen-Überschuss-Rechnung aufgestellt werden? Welche Anforderungen werden an eine etwaige Buchhaltung gestellt?
Und so weiter, und so fort....
Hilfreiche Antworten bitte kurzfristig an mich!
Danke an alle
Alex