Wieder mal Schießen im TV - lobenswerterweise einigermaßen neutral berichtet

  • Ich hatte da an mehrere KW, 6 sind schon beim verschlafenen DSB möglich gedacht

    Die WBK gibts zunächst ja nur für 2 Waffen der Kategorie B (genehmigungspflichtige Waffen). Wenn man es braucht wird dann halt erweitert (da kann es zu Problemen kommen).

    Supermagnum oder Dienstpistole

    ist auch Kategorie B wobei ich jetzt nicht weiß wie die Leistung eines Projektils einzustufen ist. Dienstpistole ala Glock 17 gibts bei uns im privaten Bereich wie Sand am Meer. Also nicht grad was exotisches und besonderes.

    Halbautomaten

    ebenfalls Kategorie B wobei der Staat vorher sagt was da erlaubt ist und was nicht.

    VSR-Repetierflinten

    Kategorie A also verboten, außer man hat eine Sondergenehmigung. Pumpguns werden aber noch zu genüge im Umlauf sein. waren ja mal frei und wurden dann illegal gemacht...

    Sind eigentlich Perkusionspistolen immernoch WBK-pflchtig?

    Hmm gute Frage §45 minderwirksame Waffen: 1.Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung, frei ab 18 Jahren
    Kann dir aber nicht sagen ob dies von einer Lauflänge abhängt


    Allgemein würde ich aber dennoch sagen, dass eine Waffe in Österreich trotz der Ansprüche leichter als in Deutschland zu erwerben ist.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Allgemein würde ich aber dennoch sagen, dass eine Waffe in Österreich trotz der Ansprüche leichter als in Deutschland zu erwerben ist.

    Richtig, soweit es die in Österreich nicht WBK-pflichtigen Waffen betrifft und die sind bei uns auch kein Problem.

    Karl


  • Richtig, soweit es die in Österreich nicht WBK-pflichtigen Waffen betrifft und die sind bei uns auch kein Problem.

    Aber wegis Beitrag hast du schon gelesen und verstanden? Man könnte einen anderen Eindruck haben.

    Axel

  • Axel,

    den anderen Eindruck darfst Du gerne haben, ich stimme ihm ja auch zu, nur habe den letzten Satz seiner Aussage noch etwas präziser widergegeben.

    Würdest Du es besser finden wenn Du als Besitzer zweier KW für einen weiteren HA der Behörde erst einen Leistungsnachweis erbringen musst? Den Psychotest für alle findest Du sicher auch gut, schon weil damit die jungen Schützen nicht wie bei uns diskriminiert werden.
    Das Waffenverbot für Zivildienstleistende ist für Dich natürlich auch kein Problem.

    Karl

  • Würdest Du es besser finden wenn Du als Besitzer zweier KW für einen weiteren HA der Behörde erst einen Leistungsnachweis erbringen musst?

    Ein "Leistungsnachweis" ist eine Möglichkeit. Geht aber auch anders. Eine Erweiterung kann aber zum "Problem" werden.

    Den Psychotest für alle findest Du sicher auch gut, schon weil damit die jungen Schützen nicht wie bei uns diskriminiert werden.

    Den müssen ja nicht alle machen. Nur halt wenn man was aus der Kat. B braucht oder will. Inwiefern werden bei euch junge Schützen diskriminiert?

    Das Waffenverbot für Zivildienstleistende ist für Dich natürlich auch kein Problem.

    Kat C und D kann ja erworben werden. Für Kat B muss man halt 15 Jahre warten oder es muss um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Mittlerweile dürfen Zivildiener ja auch zur Polizei. Wär früher unmöglich gewesen.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián