Ich hatte da an mehrere KW, 6 sind schon beim verschlafenen DSB möglich gedacht
Die WBK gibts zunächst ja nur für 2 Waffen der Kategorie B (genehmigungspflichtige Waffen). Wenn man es braucht wird dann halt erweitert (da kann es zu Problemen kommen).
Supermagnum oder Dienstpistole
ist auch Kategorie B wobei ich jetzt nicht weiß wie die Leistung eines Projektils einzustufen ist. Dienstpistole ala Glock 17 gibts bei uns im privaten Bereich wie Sand am Meer. Also nicht grad was exotisches und besonderes.
Halbautomaten
ebenfalls Kategorie B wobei der Staat vorher sagt was da erlaubt ist und was nicht.
VSR-Repetierflinten
Kategorie A also verboten, außer man hat eine Sondergenehmigung. Pumpguns werden aber noch zu genüge im Umlauf sein. waren ja mal frei und wurden dann illegal gemacht...
Sind eigentlich Perkusionspistolen immernoch WBK-pflchtig?
Hmm gute Frage §45 minderwirksame Waffen: 1.Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung, frei ab 18 Jahren
Kann dir aber nicht sagen ob dies von einer Lauflänge abhängt
Allgemein würde ich aber dennoch sagen, dass eine Waffe in Österreich trotz der Ansprüche leichter als in Deutschland zu erwerben ist.