Elektr. Gehörschutz Regelkonform?

  • Hallo,

    ich habe mal eine generelle Frage zu elektronischen "Mickey Mäusen":
    Ist das ganze denn Sportordnungskonform?
    Ich bin gerade im Urlaub und habe die SO nicht zur Hand, aber sinngemäß sind doch alle (?) elektronischen Geräte verboten?
    (Einschub: streng genommen müsste dann ja sogar ein elektronischer Abzug verboten sein - das kann ich mir nicht vorstellen?)
    Es gibt auch bluetooth Lösungen bei den Mickey Mäusen - verbunden mit dem Smartphone könnte man schön nebenher Musik hören - aber man könnte das natürlich auch im Wettkampf missbrauchen und sich mit dem Trainer austauschen. Und das ist sicher nicht erlaubt!
    Weiß jemand, wie das geregelt ist?

    Danke!
    Gruß Asterix

    LP Steyr 10e

    in memoriam:
    LG Steyr 110 connect Version tuned by MEC/Centra/TEC HRO
    KK Anschütz 1913 tuned by s.o.

    Rekorde:
    LP: 367

    in memoriam:
    LG: 395/591
    ZF: 281
    100m: 292
    EM: 589
    3x40: 1141
    3x20: 563

  • Das ist in der SpO eindeutig geregelt:

    0.2 Sicherheitsbestimmungen
    "Zum Schutz vor Gehörschäden wird empfohlen, auf allen Schießständen einen Gehörschutz zu tragen. Schützen ist die Verwendung eines Gehörschutzes mit eingebauter Empfangsvorrichtung jedweder Art verboten. Nicht davon betroffen sind elektronisch niveauabhängig dämmende Gehörschützer, solange diese nicht mit Funk- oder Spracheinrichtungen versehen sind."