Erste Hilfe Kurs Pflicht für Standaufsicht ?

  • Ich kenne es auch nicht so, kenne ich noch nicht einmal als Voraussetzung für den Standaufsichtslehrgang. Wobei ich das durchaus für sinnvoll halte, aber diese Pflicht für die Teilnahme alle 2 Jahre sollte man lieber über den Führerschein einführen, weil vornehmen, dass man seine Kenntnisse auffrischt, das tun viele, ich mir auch seit 10 Jahren...

  • Das Ausbildungskonzept des DSB sieht dieses erst ab dem sogenannten Schießleiter, also eine Stufe über der Standaufsicht, vor. Es dürfte aber möglich sein, dass der eine oder andere Ausbilder bzw. die eine oder andere Untergliederung dieses bei ihrer Ausbildung als zusätzliches Kriterium eingeführt hat. Wie schon erwähnt, erscheint dieses im Sinne eines Unfallschutzes nicht unsinnig. Aufsichten in Vereinen, die der VBG angehören, müssen dieses sowieso haben, da deren Bedingungen dieses shon für die Aufsicht (die bei denen Schießleiter heisst) vorsehen. Wir haben bei uns im Bezirk auch schon darüber nachgedacht und werden das möglicherweise bald auch einführen, aber tatsächlich ohne Auffrischungszwang.

  • Waffenrechtlich gibt es keine Vorschrift, dass eine Aufsicht eine EH-Unterweisung haben muss. Allerdings verlangen die Unfallverhütungsvorschriften, dass betriebliche Ersthelfer anwesend sein müssen:
    http://dguv.de/fb-erstehilfe/Themenfe…cher-Ersthelfer/index.jsp

    Die Funktion kann zeitgleich die Aufsicht innehaben, muss sie aber nicht.

    Ist denn in Deutschland ein Sportverein ein Betrieb?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Ist denn in Deutschland ein Sportverein ein Betrieb?

    Ein Verein kann unter die Bestimmungen fallen, nur sind doch recht wenige Vereine so "professionell" organisiert.

    Karl