Vereinswechsel im BSSB

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mich mal erkundigen, was ich im Falle eines Vereinswechsels zu beachten habe bzw welche Fristen eingehalten werden müssen.

    Ich möchte zu einem anderen Verein wechseln und dort sowohl Rundenwettkämpfe als auch Meisterschaften schießen. Beide Vereine sind BSSB im Gau Oberfranken West angesiedelt. Ich möchte in meinem bisherigen Verein zwar Mitglied bleiben und ggf. ab und an mal trainieren aber mehr nicht. Mein Gedanke war meinen bisherigen Verein als Zweitverein zu nehmen und den neuen dann als Erstverein. Wäre das so in Ordnung?

    Kann die Vorstandschaft des neuen Vereins die Meldungen für Erst- und Zweitverein machen, oder muss das der alte Verein noch machen? Gibt es eine Frist bis wann das geschehen muss?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

    Gruß

    Grüni

  • Soweit mit bekannt, vielleicht kann ein anderer BSSB'ler mal kurz darüberschauen:

    Ein Erstvereinswechsel kann nur zum Sportjahreswechsel oder zum 31.12. eines jeden Jahres durchgeführt werden.
    Beim Wechsel zum 31.12. wird vom BSSB eine 6 monatige sportliche Sperre verhängt.
    Für das betreffende Mitglied muss der Gauverwaltung eine Mitgliedermeldung vom neuen Erstverein vorliegen oder spätestens dem Antrag auf Erstvereinswechsel beigelegt werden.
    Das Mitglied bekommt mit dem Erstvereinswechsel auch eine neue Ausweisnummer. Das bedeutet auch einen neuen RWK-Pass beantragen.

    Informiere Dich am besten bei Deiner Gauverwaltung zu welchen Zeitpunkt die Mitgliedsmeldung und die Passänderung vorliegen müssen, damit es rechtzeitig für das kommende Sportjahr ausreicht.
    In meinem Gau müssen die Meldungen (nagel mich nicht drauf fest) bis 1.08/15.08. vorliegen. Die Leute in der Gauverwaltung brauchen ja auch etwas Bearbeitungszeit bis die Meldung an den BSSB weitergereicht werden kann.

    Bei uns um Gau gibt es ein Formular für "Antrag auf einen Schützenausweis", dort kann man den Erstvereinswechsel beantragen.

    Wichtig:
    Der aktuelle Ausweis muss zusammen mit dem Antrag zurückgegeben werden!
    Der Antrag muss und vom Schützenmeister des neuen Erstvereins unterschrieben werden!

    Die daraus resultierende Ausweisänderung ist kostenpflichtig (8,- €)

    Antragsteller: Das Mitglied

    Gruß

    Jürgen

  • Mit der genauen Frist musst du bei deinem Gau nachfragen, der BSSB ändert aber die Ausweise in der Regel nur im August bis Anfang September. Vorher solltest du ihn schon an den Beauftragten n eurem Gau geschickt haben. Das Formular über den Wechsel gibt es auf der BSSB Seite, da kannst du schon alles so ausfüllen, wie du es gerne hättest. Unterschreiben muss dein neuer Erstverein, dein bisheriger Verein kriegt davon gar nichts mit, bzw. erst wenn es die offiziellen Mitgliederlisten gibt (ist ein paar Monate später).
    Auf dem Formular kannst du auch Disziplinen für RWK und/oder Meisterschaften angeben, wenn du sie für einen Zweitverein schiessen willst. Wenn du das nicht willst, brauchst du keine Disziplinen eintragen, weil dann standardmäßig alles auf den Erstverein läuft.
    Der alte Ausweis muss dann mitgeschickt werden. Du kriegst dann einen Neuen.
    Die Kosten für die Ausweisänderung trägt normalerweise der Gau, oder sogar der Verein.

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    (Albert Einstein)

  • Danke für die Hilfe. Ich hab beim BSSB gerade den Antrag gefunden und auch noch eine Erklärung zum Erstvereinswechsel!

    Dann werde ich die neue RWK-Saison schon für den neuen Verein schießen können! :)