Gummibelag am Auflagepunkt

  • Diesen Punkt 1.5.4 würde ich jetzt aber komplett dem GK-Standardgewehr und dem LG zuordnen, unter dem Punkt stehen sonst überhaupt keine Maße vom KK-Gewehr.

    Stimmt so nicht! Es gibt zwischendrin auch noch die (zu klein geratene) Überschrift "Gewichte an 50m Gewehren". Wobei sich die Nachfolgende Tabelle "Festlegungen" wieder nach LG, GK-Standard anhört (z.B. Punkt F: "Lochschaft, ... und Handstütze sind nicht erlaubt", kann nicht KK sein, da beides dort vorkommt). Da kann man sich jetzt wieder aussuchen, wofür die SpO an der Stelle gilt ...


  • Da kann man sich jetzt wieder aussuchen, wofür die SpO an der Stelle gilt ...

    Glücklich sind nur die, die einfach nur schießen und sich keinen Kopp um die Regeln machen :D

    Ich hätte da jetzt noch die Schnellschussergänzung des DSB wo dieser Punkt 1.5.4 eindeutig LG und GK-Standardgewehr zugeordnet ist und die einzige ausnahme, die von Dir genannten "Gewichte an 50m Gewehren" deshalb auch extra erwähnt wurden.

    Vlt. liest hier oder woanders bei solchen Diskussionen wenigstens jemand mit, der sich mit der Überarbeitung / Korrektur der SpO beschäftigen darf. Ich befürchte aber eher, dass bei kommenden Überarbeitungen nur Klarheiten beseitigt werden :P

  • Schnellschussergänzung des DSB


    Stimmt, das Teil gibt es ja auch noch ... daran hab ich gar nicht mehr gedacht. Wobei "Schnellschuss" die richtige Bezeichnung ist! Das ist von der Idee her prima, aber von der Ausführung genauso durchwachsen und unvollständig wie die neue SpO. Ich hoffe, dass diese Erläuterungen und Korrekturen fortgeschrieben werden und es nicht bei der kurzen Liste bleibt. Mal ohne Witz, die SpO hat Ausmaße erreicht, wo es wirklich mal sinnvoll wäre die von einem Juristen korrigieren/schreiben zu lassen. Dann würde vielleicht auch mal auffallen, dass die SpO teilweise unlogisch strukturiert ist (siehe Beispiel 1.5.4) oder für ein und den selben Sachverhalt (z.B. 9.7.6. spricht gleichzeitig von Lauf- und Gewehrmündung - ist jetzt das selbe gemeint? falls nein, wo ist der Unterschied - wenn ja, warum dann nicht gleich benannt?) verschiedene Begriffe verwendet.

  • Meine Meinung als Kampfrichter:

    Es verschafft dir gegenüber den anderen Wettkampfteilnehmern einen Vorteil, weil du dein Gewehr besser fixieren kannst. Aus Gründen des sportlichen Anstands und der Chancengleichheit aller Sportler ist es dir daher nicht gestattet.

  • Es verschafft dir gegenüber den anderen Wettkampfteilnehmern einen Vorteil, weil du dein Gewehr besser fixieren kannst. Aus Gründen des sportlichen Anstands und der Chancengleichheit aller Sportler ist es dir daher nicht gestattet.

    Totschlagargument der Kampfrichter wenn sie nicht mehr wissen was sie sagen sollen... Löst aber das Problem nicht wirklich....

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Ich finde die Sportordnung in diesem Punkt auch erstaunlich wenig aussagekräftig. Was ist wenn der Schaft selbst aus griffigem Material besteht? Ist ja nicht immer pures Holz oder Metall, sondern meist eine mehr oder weniger glatte und teilweise sogar samtige Lackierung.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hallo Gerhard,
    die Menschen sind neugierig und erfinderisch wenn es darum geht, einen Vorteil zu erlangen. Vllt wird es einen Hersteller geben, der einen Schaft mit hohem Reibungswiderstand anbietet. Die Spotordnung kann dann daraufhin wieder einen gesonderten Passus einfügen, der "Glätte" oder "Reibungswiderstand" beschreibt.

  • Zitat von Geronimo

    Was ist wenn der Schaft selbst aus griffigem Material besteht?

    Zitat von Wilhelm

    Vllt wird es einen Hersteller geben, der einen Schaft mit hohem Reibungswiderstand anbietet.

    Anschütz PRO-Grip-Vorderschafterhöhung zum Bleistift ...:
    in der Produktbeschreibung nicht so ausdrücklich erwähnt, aber in der Ersatzteilliste mit dieser Bezeichnung aufgeführt,
    durch die technische Kommission des Deutschen Schützenbundes für den Sportbetrieb gemäß Sportordnung des Deutschen Schützenbundes zugelassen.

    Ach ja, ich habe als Kind mal einem Handwerker abgekuckt, dass in-die-Hände-spucken dabei hilft, dass ein Hammerstiel nicht so leicht aus der Hand rutscht. Dieses Prinzip übertragen auf einen Gewehrgriff - was sagt die Spottordnung dazu?

    Wir werden alle sterben. Irgend wann. Ganz sicher.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Wenn bei mir auf der kommenden KM ein Schütze seinen Auflagekeil mit Moosgummi oder anderen stumpfen Materialien umwickelt oder umschließend beklebt hätte, dürfte er nicht starten. Klare Aussage und auch,wie ich meine, in der SPO' ausreichend beschrieben.
    Und aus Versehen Cola am Stand verschütten und dann auf der klebrigen Masse stehen bzw. kleben gibt es auch nicht.

    Grüße aus dem Norden
    Minimag
    ____________________________
    SV Tarp
    SFCO Ottendorf

  • Und wenn der Auflagekeil eine nicht glatte Oberfläche besäße? Ich kann nicht so recht glauben, dass sonst jede Kleinigkeit irgendwo niedergeschrieben wurde, und hier noch nicht mal Material und Oberfläche klar geregelt sind. Was nicht geregelt ist, kann man auch nicht bei der Materialkontrolle beanstanden, bzw. kann man schon, aber man wird damit nicht durchkommen... ;)

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
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    small minds discuss people.“

  • Klare Aussage und auch,wie ich meine, in der SPO' ausreichend beschrieben.


    Dann verrate uns doch wo. Eine Erklärung bist du dem Schützen ja schuldig wenn er nicht starten dürfte? Oder meinst Du die Beschreibung, die unter "1.5.4 Abmessungen für Luftgewehr und GK-Standardgewehr" steht? Die Allgmeinen Festlegungen stehen in Teil 0 und die Regeln für die Auflagedisziplinen in Teil 9. Dort wird explizit ,wenn notwendig, auf andere Teile der SpO verwiesen. Für das Gewehr gilt dort

    9.7 Gewehr
    Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt die Auflagetabelle Teil9.

    Im gesamten Teil 9 wird nur für die Kleidung auf den Teil 1 verwiesen.

    Falls ich mal bei KK-3x20 ne Fahrkarte schieße sollte renne ich ja auch nicht automatisch einmal um den Schießstand nur weil im Teil 8 der SpO was von Strafrunden steht.

    Und aus Versehen Cola am Stand verschütten und dann auf der klebrigen Masse stehen bzw. kleben gibt es auch nicht.


    Der Punkt ist ja auch in aktuellen offiziellen veröffentlichten "Beta-Draft"-Version der SpO enthalten. Da kann man dem Schützen auch seinen Regelverstoß erklären.

    0.3.7 Schützenstand
    Als Schützenstand gilt diejenige Flache, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden.

  • Liebe Diskussionsrunde,
    wenn in Teil 9 zur Beschaffenheit von Waffen - Abmessungen, Material, usw. - nichts ausdrücklich geschrieben wurde, muss ich in Teil 0 oder/ Teil 1 nachsehen. In dieser neuen SpO ist eben vieles nicht mehr doppelt oder dreifach geschrieben worden. Es sind wirklich nur noch die disziplinspezifischen Dinge vorhanden. Für alles andere gelten dann s.o.

    Uwe: das solltest du aber auch wissen.

    1.5.4 der SpO gilt, wie bekannt, nur für LG(Disziplin: 1.10, 1.20) und GK-Standard Gewehr (Disziplin: 1.50), weil es die einzigen beiden Waffen sind, die noch Standardmaße haben (müssen).


    Der Zusatz "Veränderungen des Vorderschaftes" gilt für alle Gewehre in allen Disziplinen, also auch für die Auflagewettbewerbe und damit ist ein Gummibelag unter dem Vorderschaft verboten.


    Zitat

    Totschlagargument der Kampfrichter wenn sie nicht mehr wissen was sie sagen sollen... Löst aber das Problem nicht wirklich....

    Doch, genau das löst das Problem.

    0.1.3 der SpO:

    Zitat

    Wo der Wortlaut der Sportordnung eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, sind sie stets im Sinne des sportlichen Anstands, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, zu interpretieren.

    Und ich sage es auch hier und immer wieder gerne, jeder sollte die SpO lesen und kennen, voallem auch Sportschützen.

  • Falls ich mal bei KK-3x20 ne Fahrkarte schieße sollte renne ich ja auch nicht automatisch einmal um den Schießstand nur weil im Teil 8 der SpO was von Strafrunden steht.


    :D

    Der Zusatz "Veränderungen des Vorderschaftes" gilt für alle Gewehre in allen Disziplinen, also auch für die Auflagewettbewerbe und damit ist ein Gummibelag unter dem Vorderschaft verboten.


    Einen Auflagekeil zu montieren ist ja aber doch eine recht große Änderung, oder? Sollte dann nicht irgendwo nachzulesen sein, wie dieses Anbauteil aussieht bzw. auszusehen hat, auch wenn die neue Sportordnung vieles nur noch einmal erwähnt und man als Leser im Zickzack von einem Teil zum anderen springen muss und dazu noch nicht mal Hilfe in Form von Querverweisen erhält?

    Und ich sage es auch hier und immer wieder gerne, jeder sollte die SpO lesen und kennen, voallem auch Sportschützen.


    Eine insgesamt eher frustrierende Erfahrung.

    Gerhard Seemüller

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  • Und ich sage es auch hier und immer wieder gerne, jeder sollte die SpO lesen und kennen, voallem auch Sportschützen.

    Elisabeth, besser wäre es wenn alle, wir Sportschützen und auch wir Kampfrichter, die SpO zusätzlich zum Lesen und Kennen auch Verstehen würden und das versuchen wir zum Teil mit dieser Diskussion, hatte ich für mich ja oben schon so geschrieben.

    Als Aufsicht würde ich es auch so sehen, auch in Zukunft. Aber ich hätte Probleme, diese Vorgehensweise dem Betroffenen zu erklären.

    dann könnten sich die Sportschützen auch wehren wenn sie wegen einer "falschen" Munition Probleme bei einem Wettkampf bekommen sollten

    Welche LG Diabolos nutzt ihr?

    ABER: lt SpO darf nur mit 4,5mm (.177) geschossen werden und das gilt nicht erst seit der neusten Ausgabe.
    wenn du unbedingt 4,49 mm schiessen willst, füll die Muni um, es sind doch vereinzelt schon mal Kontrollen gemacht worden.
    Was dann fatal wäre, wenn mit 4,51mm geschossen wird. Das würde dann nämlich als Vorteilsnahme ausgelegt werden können.

    und dann mit einer Totschlagargumentation disqualifiziert werden.

  • Einen Auflagekeil zu montieren ist ja aber doch eine recht große Änderung, oder? Sollte dann nicht irgendwo nachzulesen sein, wie dieses Anbauteil aussieht bzw. auszusehen hat, auch wenn die neue Sportordnung vieles nur noch einmal erwähnt und man als Leser im Zickzack von einem Teil zum anderen springen muss und dazu noch nicht mal Hilfe in Form von Querverweisen erhält?

    Es ist doch eindeutig geklärt wie ein Auflagekeil beschaffen sein muss und wie er zugelassen wird. Das die Unterseite des Schaftes oder des Keils egal aus welchen zugelassenen Material besteht, glatt sein muss ist doch das was verlangt wird. Daran muss man sich halten, solche Spitzfindigkeiten die hier zum Teil angebracht werden, führen zu nichts. Da kann man in der Sportordnung von vorne bis hinten schauen und stößt auf Dinge da fragt man sich wer denkt sich so etwas aus.

    Kogge

  • Zitat von Kogge

    Da kann man in der Sportordnung von vorne bis hinten schauen und stößt auf Dinge da fragt man sich wer denkt sich so etwas aus.

    Da geb ich dir absolut Recht, manches ist ...hmmmm... merkwürdig. Leider müssen wir uns an die SpO halten in ihrer aktuellsten Version, bis sich herausstellt, dass manches Käse ist. Dann gibt es evtl. wieder eine Erläuterung, wenn Regularien sich als Käse erweisen und nicht praxistauglich sind.

    Ich habe ja Glück, dass unser KR Boss im LV alle Änderungen, Erläuterungen, usw., die er vom DSB erhält, sofort an alle KR weiter gibt.

    @ Uwe, mit der Muni, das war leider ein Fehler von mir, da hab ich zu schnell "geschossen". :(
    Und es tut mir leid, falls das etwas heftig rübergekommen sein sollte, aber es nervt schon, wenn langjährige Sportschützen das Regelwerk nicht kennen und sich auch überhaupt nicht damit beschäftigen (wollen). Aber das ist eine andere Baustelle.
    DAMIT MEINE ICH NIEMANDEN HIER AUS DEN DIVERSEN FOREN, sondern eher Schützen bei mir in der Umgebung.

    Und natürlich müssen wir drüber reden, damit best. Dinge verstanden werden und ich finde es gut, dass auch aus anderen LV mal Aussagen kommen, wie bei ihnen verfahren wird.

    Zitat

    Ja? Also steht das doch in der Sportordnung?


    @ Geronimo, du kannst deine Waffe beliebig verändern, solange sie sich innerhalb der erlaubten Maße (Gewicht, Abmessungen, usw.) befindet. Ein Auflagekeil dient ja dazu, die Schräge am Schaft auszugleichen, für alle, die ein "Freihand"-gewehr zum Auflageschiessen nutzen möchten.
    SpO Teil 9, 9.7.1 Schäftung

  • Aber woher kommt dann die Annahme er müsse eine "glatte" Oberfläche aufweisen?

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
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  • Da muss dann wieder auf Teil 1 zurückgegriffen werden, weil das für alle Gewehre gilt:
    Teil 1, Seite 12 unter "Veränderung des Vorderschafts":
    "Der Vorderschaft darf innerhalb der Maximalmaße verändert werden. Der Pistolengriff und der Schaft dürfen keine othopädischen Formen aufweisen. Material, das die Griffigkeit verbessert, darf an Vorderschaft, Pistolengriff oder am unteren Teil des Schafts nicht angebracht werden."

    und natürlich, es wurde hier schon erwähnt: Teil 9, 9.7.1, "4. Stopper, Ausfräsungen, usw. sind am unteren Teil des Schafts, bzw. am Auflagekeil nicht gestattet."

    Also alles, was die Unterseite verändert in Richtung zusätzlicher Halt und damit ist nicht der Keil gemeint. Der muss als Ausgleich der Schräge genauso glatt beschaffen sein, wie der original Schaft.

    Einmal editiert, zuletzt von Urtica (25. Dezember 2013 um 18:38)

  • Zitat von Geronimo

    Aber woher kommt dann die Annahme er müsse eine "glatte" Oberfläche aufweisen?


    Muss er ja auch nicht - oder zumindest nicht immer, s. hier.

    Die Sportordnung ist schon seit langem ein struktureller, sprachlicher und inhaltlicher Unglücksfall. Tw. wird die Anwendung mit religiösem Eifer verteidigt, wo das im Einzelfall gar nicht mehr fruchtet, soll dann wieder der sog. gesunde Menschenverstand herhalten (oder was der/die so Argumentierende in diesem Moment dafür halten will). Ich halte das ebenfalls für äußerst unbefriedigend.

    Nicht jede der bisherigen Änderungen hat zu einer Verbesserung geführt - hier nur einige Beispiele aus der o.a. 'Schnellschussergänzung':

    • 0.5.3.1: ist 'Astigmatismusausgleich' hier als Erläuterung oder Synonym für 'optische Korrekturlinse' gemeint (das wäre dann wohl falsch) oder als Einschränkung (das wäre dann wohl nicht gemeint)?
    • 0.9.8.2: ', sofern die Sicherheit betroffen ist.' - ??? Was ist damit gemeint, wo liegt die Schwelle und wer entscheidet? Im Übrigen ist es doch eh disziplinenübergreifend Brauchtum, dass der-/diejenige disqualifiziert wird, der/die die Sicherheit gefährdet?
    • 1.1.3: was bitte ist unter 'kompressiblem' Material zu verstehen? Hartgummi? Schaumstoff? Oder irgend etwas dazwischen?
    • 1.5.4: 'Seitliche Ausschwenkung des Pistolengriffes' - welches sind die Referenzpunkte /-linien? 60mm über Außenkante des Schaftes oder 60mm aus der senkrechten Lage heraus?
    • 2.2: 'Aus Sicherheitsgründen muss geschlossenes Schuhwerk getragen werden.' - geschlossenes Schuhwerk mag ja noch als eindeutig angesehen werden können. Aber was ist der Sinn der Regelung, was sind hier 'Sicherheitsgründe'? Ähnlich aussagekräftig wie 'aus gegebenem Anlass' oder 'umständehalber' ...
      Schussverletzungen können damit wohl kaum verhindert oder abgemildert werden. Veitstänze wegen heißer Hülsen auf nackter Haut mögen damit zu vermeiden sein, aber das wäre dann doch auch für bestimmte Langwaffendisziplinen relevant.
    • Teil 9 / Zeichnung zu Tabelle 9: 'Sie muss glatt sein und darf nicht rutschhemmend beschichtet sein.' - anscheinend klar was gemeint ist, allerdings: für den einen ist es der Aufkleber einer Meisterschaft, für den anderen eine rutschhemmende Beschichtung.

    'glatt' bzw. 'rutschhemmend' ließen sich sehr gut beschreiben durch Gleit- und Haftreibungskoeffizienten. Allerdings verspräche ich mir auch davon nicht zu viel. Zum einen würde das erhebliche Investitionen nach sich ziehen, zum anderen ein ausreichendes Maß an Fähigkeiten und Fertigkeiten bei den Prüfern bedingen. Gerade erinnere ich mich daran, wie einem Prüfer (Kampfrichter) von einem Schützen bei der Waffenkontrolle gezeigt wurde, wie er das LG korrekt an die Lehre anlegen muss ...

    Nachtrag: über 'orthopädische Formen' kann man natürlich auch lange philosophieren und streiten.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

    2 Mal editiert, zuletzt von frank17 (25. Dezember 2013 um 18:45)