WBK damals abgegeben, wie re-beantragen?

  • Hallo Gemeinde,
    bin neu hier und hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten.
    Ich habe 1992-1993 meine 357er verkauft und meine WBK abgegeben, da ich aus dem Verein ausgetreten bin und ja kein "Bedürfniss" mehr hatte.
    Nun möchte ich wieder im Verein sportlich schießen und meine WBK erneut beantragen.
    Nun meine Fragen:
    1.muss ich die damals erfolgreiche Waffenkundeprüfung erneut machen?
    2.wenn ich die Probezeit im Verein rum habe, kann ich da meine alte WBK wieder bei der Behörde beantragen?

    über eure Antworten würde ich mich sehr freuen und sag mal,
    gut Schuss, Dirk

  • Du musst die WBK nach den heutigen Vorschriften neu beantragen.

    Ob die damalige Sachkundeprüfung akzeptiert wird solltest Du mit deiner zuständigen Behörde klären.

    Karl

  • Sachkunde dürfte normalerweise noch gelten denn die hat kein verfallsdatum.

    Ansonsten 18 mal schießen bzw. Jedes Monat schießen und dann beantragen.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo


  • Sachkunde dürfte normalerweise noch gelten denn die hat kein verfallsdatum.


    Wenn er vor 20 Jahren schon eine den heutigen Ansprüchen entsprechende Prüfung abgelegt hat braucht er tatsächlich keine neue Sachkundeprüfung.

    Es soll tatsächlich in Bayern Behörden geben die damals schon derartige Prüfungen abgenommen haben.

    Karl

  • dank euch für die schnellen antworten. ich werde dann mal die behörden kontaktieren. vieles steht und fällt ja mit dem sachbearbeiter, daher
    wollte ich mich erstmal im vorfeld schlau machen :)
    gruß aus köln,
    dirk

  • dank euch für die schnellen antworten. ich werde dann mal die behörden kontaktieren. vieles steht und fällt ja mit dem sachbearbeiter, daher
    wollte ich mich erstmal im vorfeld schlau machen :)
    gruß aus köln,
    dirk


    Dirk,

    eine WBK schafft ein Sachbearbeiter auch noch ohne Forenbelehrung.

    Du brauchst auch noch nicht sofort eine persönliche Beziehung zu Deinem Sachbearbeiter aufzubauen, besser wäre es erst die Bedingungen für die WBK zu erfüllen, i.d.R. aktive Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband (regelmäßiges Training) und dann eventuelle Fragen mit dem Sachbearbeiter zu klären. Sicher kann man Dir da im Verein weiterhelfen.

    Karl

  • Das wichtigste ist in meinen Augen das Bedürfnis und zwar nicht nur die formalen Dinge dabei zu erfüllen sondern wirklich ein Bedürfnis zu haben. Also nicht mal ein Jahr dabei und dann wieder weg sein - Hauptsache die wumme eingepackt. Sondern aktiv das schützentum betreiben und das geht anfangs auch mit vereinswaffen oder nur geliehenen.
    Also ich würde nichts überstürzen und das wirkt dann auch beim Sachbearbeiter und beim Vorstand im Verein besser!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • ..............sondern wirklich ein Bedürfnis zu haben. Also nicht mal ein Jahr dabei und dann wieder weg sein - Hauptsache die wumme eingepackt. Sondern aktiv das schützentum betreiben und das geht anfangs auch mit vereinswaffen oder nur geliehenen.


    Dingo,

    100% Zustimmung

  • will ja auch wieder regelmäßig trainieren und auch auf wettkämpfe gehen...daher werde ich sicher ersteinmal gastschütze sein und dann nach der probezeit auch in den verein eintreten...daher dürfte das bedürfniss schon als gegeben darstehen. einfach wumme einpacken läuft ja sowieso nicht mehr und das ist auch gut so!
    danke schonmal für die guten antworten und drückt mir mal die daumen ;)

  • will ja auch wieder regelmäßig trainieren und auch auf wettkämpfe gehen...daher werde ich sicher ersteinmal gastschütze sein und dann nach der probezeit auch in den verein eintreten...

    Du musst dir aber im klaren sein, dass deine 12 Monatsfrist erst dann zu laufen beginnt wenn du deinem Verband gemeldet bist (manche Vereine sind da etwas langsam, weil sie die Verbandsabgabe sparen wollen.) Die Termine als Gastschütze nützen dir da rein gar nichts. Solltest du da bei einem Verein sein der künstlich auf die Bremse drückt, dann solltest du dir schnell einen anderen suchen. 12 Monate sind schon lang genug.

    Axel

  • Warum gibt man seine WBK ab? Ich behalte doch auch meinen Führerschein - auch wenn ich mein Auto verkaufe.

    Darf man die leer nicht behalten?

    Dann kauf ich mir eine 4mmM20 - die ist WBK-pflichtig aber bedürfnisfrei - dann kann ich die WBK behalten.

  • Darf man die leer nicht behalten?

    Es soll wohl Behörden geben, die die WBKs nach Austragung der letzten Waffe gerne einbehalten.

    Eine - etwas abenteuerliche - Begründung soll dabei wohl lauten, dass ja dann kein Bedürfnis mehr vorliegt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Es soll wohl Behörden geben, die die WBKs nach Austragung der letzten Waffe gerne einbehalten.

    Eine - etwas abenteuerliche - Begründung soll dabei wohl lauten, dass ja dann kein Bedürfnis mehr vorliegt.

    Never würde ich die WBK wieder aus der Hand geben. Um dann für viel Geld irgendwann viel wieder neu zu beantragen? Ich geb doch auch nicht meinen Führerschein ab wenn ich mein Auto verkaufe (hab ja dann kein Bedürfnis mehr für einen Führerschein), um dann den Führerschein wieder neu zu machen, wenn ich dann ein neues Auto kaufen möchte.

    Bei dem Argument wäre ruckzuck eine 4mmM20 im Schrank.

  • Falsch. Auch eine leere WBK erlaubt Dir Dinge die ein nicht-WBK-Inhaber nicht darf.

    Richtig! Überlassungen, Leihe, Transport, etc.

    So lange Du im Besitz der WBK bist, unterliegst Du der turnusmäßigen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG - inkl. Zuverlässigkeit und Eignung.

  • Never würde ich die WBK wieder aus der Hand geben. Um dann für viel Geld irgendwann viel wieder neu zu beantragen? Ich geb doch auch nicht meinen Führerschein ab wenn ich mein Auto verkaufe (hab ja dann kein Bedürfnis mehr für einen Führerschein), um dann den Führerschein wieder neu zu machen, wenn ich dann ein neues Auto kaufen möchte.

    Bei dem Argument wäre ruckzuck eine 4mmM20 im Schrank.

    Wenn Dein Auto verkaufst gibst Du aber i.d.R. die Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein ab.

    Was ersparst Du wenn nach Jahren ohne Waffenbesitz wieder eine WBK pflichtige Waffe kaufen willst wenn noch ein altes Formular vorhanden ist?

  • 1) Wenn Dein Auto verkaufst gibst Du aber i.d.R. die Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein ab.

    2) Was ersparst Du wenn nach Jahren ohne Waffenbesitz wieder eine WBK pflichtige Waffe kaufen willst wenn noch ein altes Formular vorhanden ist?

    Zu 1)

    Logisch, weil diese ja persönlich auf mich in Verbindung mit der Waffe stehen - Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugschein = Eintrag in der WBK.


    Zu 2)

    Wenn noch eine WBK vorhanden ist, dann benötige ich lediglich mit einem Bedürfnis (bei F-Waffen auch nicht) einen Voreintrag darauf, ohne eben wieder eine komplette WBK neu beantragen zu müssen. Die Überprüfungen laufen ja dazu eh regelmäßig im Hintergrund. Es wird ja nicht bei jedem Voreintrag die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung neu überprüft. Waffengeschäft, WBK zeigen, kaufen. Amt, Guten Tag, Bedürfnis, Voreintrag (eventuell auch gleich Eintrag), Stempel, Wiedersehen.

    Neuantrag WBK - nun ja, die Probleme dabei sind landläufig bekannt …