Hallo Gemeinde,
bin neu hier und hoffe, jemand kann mir meine Frage beantworten.
Ich habe 1992-1993 meine 357er verkauft und meine WBK abgegeben, da ich aus dem Verein ausgetreten bin und ja kein "Bedürfniss" mehr hatte.
Nun möchte ich wieder im Verein sportlich schießen und meine WBK erneut beantragen.
Nun meine Fragen:
1.muss ich die damals erfolgreiche Waffenkundeprüfung erneut machen?
2.wenn ich die Probezeit im Verein rum habe, kann ich da meine alte WBK wieder bei der Behörde beantragen?
über eure Antworten würde ich mich sehr freuen und sag mal,
gut Schuss, Dirk