Hallo zusammen,
nach der neuen Sportordnung ist ja allgemein eine Zeit von 15 Minuten für die Vorbereitung und das Probeschießen vorgesehen. Nicht ganz verständlich ist für mich, welche Schießzeit jetzt für Luftgewehr mit Zuganlagen bzw. Papierscheibe/-streifen Gültigkeit hat. Bei Luftpistole wird zwischen elektronischen Anlagen und Zuganlagen unterschieden (40 Schuss ohne Probe 50 Minuten bzw. 60 Minuten). Bei Luftgewehr wird pauschal 50 Minuten angegeben. Ich kann aber keinen Grund erkennen, die Schießzeiten bei Luftgewehr (Zuganlagen) zu kürzen und bei Luftpistole aber nicht.
Es gibt aber noch ein weitere Tabelle "Regeln für Gewehr (Teil 1, Seite 16)". Dort wird bei Luftgewehr in der Spalte max. Schusszahl/Scheibe dann 40 min/75min/105min für 20, 40 bzw. 60 Schuss angegeben. Wie muss dieses denn jetzt verstanden werden ?
Ich habe einmal in der verschiedenen neu gefassten Ligaordnungen verschiedener Verbände für die neue Saison nachgeschaut. Dort wird vielfach zwischen elektronischen Anlagen und Zuganlagen unterschieden (also 50 bzw. 60 Minuten). Es gibt aber auch Verbände die sehen nur 50 Minuten vor. In einem Fall habe ich aber auch eine Regelung gefunden, bei der grundsätzlich 50 Minuten und nur für Luftpistole auf Zuganlagen 60 Minuten festgelegt war.
Wer kann dazu etwas konkretes mitteilen ?
Mit Gruß