Schießstand - betreten verboten

  • Hallo,
    weiss nicht , ob ich diese Frage in der richtigen Beitragssparte gestellt habe?
    Kurz eine rechtliche Frage.
    Wird eine Schießanlage ( außen gelegen- mit Wall und Metallzaun - so abgenommen!) trotz Verbotschilder , die sichtbar angebracht sind, von Jugendlichen, bzw. Schülern, ( die sich anscheinend nicht darum kümmern), immer wieder durch Übersteigen des Metallzauns mutwillig betreten, wer ist dann der Schuldige, sollte dort dann etwas passieren???
    Was kann man unternehmen um dieses Übersteigen des Metallzaunes zu verhindern??
    Danke
    Reinhold


  • Wird eine Schießanlage ( außen gelegen- mit Wall und Metallzaun - so abgenommen!) trotz Verbotschilder , die sichtbar angebracht sind, von Jugendlichen, bzw. Schülern, ( die sich anscheinend nicht darum kümmern), immer wieder durch Übersteigen des Metallzauns mutwillig betreten, wer ist dann der Schuldige, sollte dort dann etwas passieren???

    Das kommt immer auf den konkreten Fall an.

    Zitat


    Was kann man unternehmen um dieses Übersteigen des Metallzaunes zu verhindern??

    Wenn erforderlich solltest Du professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Unüberwindbar war nicht mal der lange Zaun innerhalb unseres Landes.

  • Hallo Karl,
    wollte da auch nicht zu viel Aufsehen und Geschrei verursachen, da im schlimmsten Fall auch die Zulassung für den Stand flutsch gehen könnte??
    Deshalb diese Frag an die "Insider"
    Reinhold

  • wer ist dann der Schuldige, sollte dort dann etwas passieren???

    So ein Mist - alles was ich geschrieben habe ist weg.


    Kurzfassung: Erstmal der Jugendliche Einbrecher, da Zaun und Warnschilder.

    Fallen wie z.B. "380Volt" sind Körperverletzung.

    Videoüberwachung mit Hinweisschildern

    Stacheldraht gegen Überklettern - ggf. nicht zulässig, habe keine belastbaren juristischen Quellen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,
    ich kenne mich da auch nicht aus, aber ich denke wenn ihr den Zaun oben erhöht mit einer Neigung nach außen. Der hinüber steigen will bekommt Rückenlage und kommt nicht über den Zaun. Es ist natürlich eine Geldfrage.
    Kogge

  • Hallo Karl,
    wollte da auch nicht zu viel Aufsehen und Geschrei verursachen, da im schlimmsten Fall auch die Zulassung für den Stand flutsch gehen könnte??
    Deshalb diese Frag an die "Insider"
    Reinhold


    Reinhold,

    wie kommst Du dann darauf Insider für Straf-/Zivilrecht und Sicherheit hier zu vermuten?

    Wenn jemand den Stand unberechtigt betritt mag dieser vielleicht eine Straftat begehen, damit etwas passiert muss dann noch ein weiterer handeln oder auch nicht und ob dieser dann Schuld oder nur Haftend ist, ist eine neue Baustelle.

    Karl


  • Oh Man. Was meinst du wofür es Smileys gibt im Internet ?
    Das dies nicht erlaubt ist weiß wohl auch mein 8 Jähriger Sohn.
    Ich wollte damit nur andeuten das kein Zaun der Welt nicht überwindbar ist.

  • Na Leute,
    ich sehe schon- diese ernste Thema wir einfach von Euch nicht mit natürlichen, konstuktieven Ratschlägen behandelt?
    380 Volt , Stacheldraht, etc.
    Vergesst diesen Beitrag einfach - werde ihn löschen lassen.
    Reinhold
    Verarschen kann ich mich selber!

  • imgrunde: Das war mir schon klar, daß dein Beitrag scherzhaft gemeint war. In meinem vollständigen Post wäre das auch rausgekommen, aber ich hatte dann keine Lust, nochmal eine halbe Seite zu tippen, darum Telegrammstil.

    Fakt ist, daß verletzend wirkende Fallen vor Gericht gar nicht gut ankommen. Auch Stacheldraht ist recht zweischneidig, aber nach den mir zugänglichen Quellen grundsätzlich erlaubt (der Schießstand liegt ja sicher nicht im Wohngebiet, wo mit spielenden Kindern zu rechnen ist).

    reinhold: Was ist an zusätzlichen sperren – wie z.B. Stacheldraht – oder Videoüberwachung – wenn auf Warntafel darauf hingewiesen wird, nicht konstruktiv? Also bitte…

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Na Leute,
    ich sehe schon- diese ernste Thema wir einfach von Euch nicht mit natürlichen, konstuktieven Ratschlägen behandelt?
    380 Volt , Stacheldraht, etc.
    Vergesst diesen Beitrag einfach - werde ihn löschen lassen.
    Reinhold
    Verarschen kann ich mich selber!


    Reinhold,

    da scheint es ein ungeschriebenes Forengesetz zu geben möglichst jeden auch ernsten Beitrag zu verblödeln.

    Habt Ihr euer Problem denn schon mal wirklich objektiv analysiert? Treffen die Jugendlichen und Schützen überhaupt aufeinander? Warum spricht man nicht mal die Eltern an wenn Euch der "Behördenweg" zu riskant ist.

    Karl

  • Hallo Karl,
    das versuchen wir gerade - die Jugendlichen oder Schüler, die das machen ausfindig zu machen. Nicht so einfach!
    Wir Schützen sind berufstätig - die Jugendlichen , Schüler habe einfach mehr freie Stunden und somit kann man die nicht immer beobachten!
    Wenn wir wüssten wer das macht , könnten wir die oder denjenigen direkt ansprechen.
    Wir bleiben am Ball.
    Reinhold

  • Schiessstandrichtlinien_2000.pdf

    Hallo,

    auch wir hatten das Problem beim Biathlonstand. In diesem Beitrag vom DSB ist alles geregelt was da sein muss und was nicht damit ihr rechtlich aus dem Schneider seid. Zum Teil ist nicht mal ein Zaun gefordert wenn..... Auch bei Wurfscheibenständen gibt es Aussnahmen.

    Die Untergliederung (Raumschießstände/25 Meter/Vogelstände/Biathlon......) lest am besten selbst nach. Geht zwar ca. 1 Stunde bis ihr alles gelesen habt (am besten Ausdrucken) aber dafür habt ihr was in der Hand was gültig ist...

    Grüßle
    Dieter

  • Wir Schützen sind berufstätig - die Jugendlichen , Schüler habe einfach mehr freie Stunden und somit kann man die nicht immer beobachten!
    Wenn wir wüssten wer das macht , könnten wir die oder denjenigen direkt ansprechen.


    Reinhold,

    das meinte ich ja mit der Problemanalyse, offensichtlich sind die "Besucher" ja außerhalb der Betriebszeiten auf der Anlage, da kann schon mal weniger dramatisches passieren als während der Schiesszeiten.

    Sollte sich jetzt ein Besucher an eurer Anlage verletzen dann seit ihr auf der sicheren Seite wenn die Abnahme erfolgt ist.

    Karl

  • Man lernt nie aus.....

    Verwundert bin ich allerdings, das der alte link immer noch aktiv ist.


    Trotzdem.. in diesem Punkt ist eigentlich alles gleich geblieben und hier sind alle Informationen gelistet.

    somit müsste deine Frage beantwortet sein ohne könnte / sollte / wäre / vielleicht ......

    Was aber nicht ausschließt, das ihr Eure Haftpflichtversicherung des Vereins (Deckungssummen wurden erhöht und müssen auch nachgewiesen werden) noch mal auf alles überprüfen lasst.

    Grüßle und viel Spaß am Schießsport
    Dieter
    Sobigrufti

  • Sch*** ... jetzt ging es mir auch so, alles weg was ich geschrieben hatte ... weil ich abgemeldet wurde.

    Wir hatten bei uns die Auflage den Zaun um die Anlage mit einem Stacheldraht zu verstärken, eben dass niemand drüber steigt. Von daher kann es mal nicht generell verboten sein.

    Was mir jetzt spontan einfällt:
    - Bäume/ Sträucher stutzen, damit die Stellen an denen eingestiegen wird besser einsehbar sind. Falls über Bäume eingestiegen wird, dann fällen bzw. Äste absägen.
    - Habt Ihr Zeug rumliegen, dass das Übersteigen erleichtert oder das immer wieder benutzt wird? Dann wegräumen bzw. einschließen.
    - Wie hoch ist denn der Zaun an den Stellen an denen eingestiegen wird? Vielleicht müsste er halt (auch wenn es was kostet) erneuert bzw. erhöht werden. Bei uns war die behördliche Auflage mind. 2m und Stacheldraht oben drauf. Bzgl. Zaun mal bei der Behörde oder falls Ihr das nicht wollt beim Landesverband (Schießstandsachverständigen) nachfragen, damit der Zaun auch den aktuellen Vorgaben entspricht.
    - Habt Ihr Verbindungen zur Jägerschaft? Da könnte Euch vielleicht jemand eine Wildkamera aufstellen, die dann Bilder von den Jugendlichen "Einbrechern" macht. Ansonsten ggf. Überwachungskameras anbringen (mal bei einem Elektriker fragen).
    - Um die 380 Volt Idee nochmal aufzugreifen: Ein Weidezaun tut es sicher auch (z.B. die weissen Bänder die um Pferdekoppeln rum sind), oben auf den Zaun.

  • Danke GroMar,
    Vielen Dank für die nützlichen Tips!
    Hatte schon Angst jemand schlägt eine Selbstschussanlage, wie bei der Grenze zur ehemaligen DDR, vor zu Lösung!!!
    HA-HA-
    Reinhold

  • Also diese Idee mit den 380V ist gar nicht mal so schlecht...

    Man muss ja keinen Strom auf den Zaun legen, aber einfach ein paar (Placebo)Stahlkabel durchflechten und da dran ein paar große gelbe Warnschilder mit nem Blitz und "Zaun steht unter Strom" oder sowas - allein der Abschreckungseffekt dürfte zunächst reichen.
    Wer probiert schon aus ob auf nem Zaun tatsächlich 400V drauf sind? :thumbup: