Kaum schwere Verstöße gegen Waffenrecht

  • Kaum schwere Verstöße gegen Waffenrecht Das Stuttgarter Ordnungsamt hat im vorigen Jahr 298 Waffenbesitzer überprüft

    Zitat

    "Im vergangenen Jahr gab es nur eine einzige Beanstandung." Und die sei so geringfügig gewesen, dass auch kein Bußgeld verhängt werden musste. Dennoch werden alle Überprüften zur Kasse gebeten: Für die Kontrolle durch das Amt wird eine Gebühr verlangt, sie beträgt 210 Euro.


    Zwei Fragen dazu:

    Wie verhält sich denn nun diese erfreuliche Aussage bezüglich der Beanstandungen zu anderen, teils reißerisch aufgemachten Berichten, wonach es angeblich bei fast allen Kontrollierten immer wieder gravierende Verstöße gegeben haben soll?

    Und was würde wohl ein Autofahrer nach einer Allgemeinen Verkehrskontrolle sagen, bei der er als Fahrer völlig nüchtern war, am Fahrzeug keine Mängel festgestellt wurden, alle nötigen Papiere vorlagen, keine Verstöße gegen die STVO begangen wurden und die Beamten ihn dann trotzdem mit 210,- EUR zur Kasse bitten würden?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Und was würde wohl ein Autofahrer nach einer Allgemeinen Verkehrskontrolle sagen, bei der er als Fahrer völlig nüchtern war, am Fahrzeug keine Mängel festgestellt wurden, alle nötigen Papiere vorlagen, keine Verstöße gegen die STVO begangen wurden und die Beamten ihn dann trotzdem mit 210,- EUR zur Kasse bitten würden?


    Dein Zorn ist verständlich, aber warum das so ist, wissen wir doch. Stell dir mal vor die Polizei würde in gewissen Großstädten die Bezirke abriegeln wo garantiert Waffen sind und nicht gemeldet, dort eine Razzia machen! Wer wäre wohl als erstes auf den Plan, das geht nich verstößt gegen was weiss ich für Gesetze. Ob so etwas geht ich weiss es nicht, wahrscheinlich bei Gefahr in verzug. Die uns das Leben schwer machen, haben es doch bei uns viel leichter und die Kasse stimmt.


    Kogge

  • Da gibt es nur eines: Gebühr entweder nicht zahlen oder nur unter vorbehalt zahlen - und klagen.
    Die WaffVwV sieht für den Regelfall keine Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle vor:

    Zitat

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen
    Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo Kogge,

    ich bin nicht zornig, nur regelmäßig frustriert und auch enttäuscht.

    Du sagst es ja selbst, mit uns können sie es ja machen. Aber auch eben auch nur deshalb, weil wir es mit uns machen lassen.

    Wären wir uns einig und vor allem auch solidarisch und würden mit einer Stimme sprechen, so ginge so etwas auch mit uns nicht so leicht.

    Unsere Verbände müssten einen Sturm der Entrüstung entfachen und jeder Schütze, egal ob nun traditionell oder sportlich, egal welche Disziplin, jeder Jäger und Sammler müsste mit seiner Stimme diesen Sturm mit unterstützen.

    Aber, das bleibt wohl auch weiterhin nur ein schöner Traum und wenn es so weitergeht, dann sind auch schon bald nicht mehr viele da, die protestieren könnten.


    Califax

    Man kann dieses Problem nicht dem Einzelnen überlassen. Der Klageweg ist zudem auch kein generell guter Ratschlag, da es schon etliche Urteile gibt, die die Zulässigkeit dieser Gebühren bestätigen. Den Hinweis in der Verwaltungsvorschrift scheint zur Zeit niemanden zu interessieren, auch wenn das der Wille des Gesetzgebers ist.


    Mit betrübtem Schützengruß

    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (11. Februar 2013 um 18:27)

  • richtig, mit uns können sie es ja machen, weil wir uns in keiner weise wehren.

    Wir überlassen den Gegner ja ständig das Feld, um ihre Parolen zu sprechen.

    Wir bieten ihnen ja zusätzlich noch eine Steilvorlage nach der anderen an.
    Was will man da erwarten, als solche Lügen, wie sie vornehmlich aus Kretscheland kommen?

    Ja, das bleibt ein riesen großer Traum. Denn eine Einigkeit, und das kann man hier im Forum sehr schon sehen, wird es so nie geben und somit werden die Waffenbesitzer in Deutschland sich selber das Bein immer und immer wieder stellen, bis wir nicht mehr aufstehen können.

  • Der Klageweg ist zudem auch kein generell guter Ratschlag, da es schon etliche Urteile gibt, die die Zulässigkeit dieser Gebühren bestätigen.

    Das wäre mir neu - IMHO sind alle für uns ungünstige Urteile zu Fällen VOR Inkrafttreten der WaffVwV.
    Abgesehen davon üben die Amtsgerichte gern eine ziemlich wilde Freistiljustiz, das ist bekannt.
    Ich weiß nur, daß die Gebühr für die 3-jährliche Regelüberprüfung inzwischen gerichtsfest ist.

    Aber du hast recht, es wäre an den großen Verbänden, mit einem Aufgebot hochkarätiger Juristen dem Treiben mittels eines Grundsatzurteiles einen Riegel vorzuschieben, der kleine Mann mit seinem Wald-und-Wiesen-Winkeladvokaten kann da schon ungünstige Tatsachen schaffen. Es gibt leider viele Juristen, die ihr Können überschätzen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Zuständig sind imho die Verwaltungsgerichte. Es mag im Einzelfall mit qualifizierter anwaltlicher Hilfe möglich sein, eine Gebührenfestsetzung zu Fall zu bringen. Das hängt davon ab, wie gut der Gesetz- oder Satzungsgeber vorher gearbeitet hat.
    Eine solche Gebühr dem Grunde nach wirksam angreifen zu können, bedarf eines noch größeren Aufwands und imho eines langem Atems. Hier hatte ich dazu schon mal was geschrieben.

    Und das hier könnte die Zukunft sein.

    Die Gesetzesinitiative des Landes Niedersachsen trägt sicher dazu bei, das von Teilen der Medien geprägte Bild zu vervollständigen und abzurunden. 'Sportschütze = potentieller Verfassungsfeind' - pfui!

    Es brennt mittlerweile an vielen Ecken.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.