Hallo Leute,
gestern wurde uns das langersehnte Schreiben des Bayerischen Innenministeriums zugesendet und ich muss wirklich sagen es ist ein Erfolg auf ganzer Linie für die Bayerischen Sportschützen.
Worum es geht fragt Ihr euch? Ganz einfach, der BSSB stand seit der Veröffentlichung der Waffengesetzänderung zu Paragraph 42a Absatz1 Nummer1 und zum Paragraphen 27 Absatz 4 in engen Verhandlungen mit dem Bayerischen Innenministerium zur Klärung dieser Änderungen. Demnach ging heraus das der §42a Abs.1 Nr.1 bei organisierten Veranstaltungen in denen für Aussenstehende der Charakter als "Spielzeug" zu erkennen ist das Lichtgewehr nicht als Anscheinswaffe gilt bzw. keine besondere Genehmigung erfordert. Hierbei wurde explizit als Beispiel Sportveranstaltungen von Schützenvereinen die auch zur Nachwuchsgewinnung dienen genannt.
Desweiteren wurde nach §27 Abs.4 erklärt, dass für Ausnahmegenehmigung bei denen die körperliche und geistige Eignung als Attest benötigt wird, nun von einem Allgemeinarzt oder Facharzt ausgestellt werden kann (also kein Psychologengang für die geistige Eignung), außerdem wurde hier ganz klar beschrieben das eine Ausnahmegenehmigung erfolgen SOLL. Weiter wurde festgelegt das ein Ärztliches Attest für eine Ausnahmegenehmigung nicht zwingend erforderlich ist sondern im Ermessen der zuständigen Waffenbehörde liegt.
Das ganze Werte ich persönlich als vollen Erfolg für unser Schützenwesen und als eine starke Entlastung der Vereine im Bereich der Nachhaltigen Nachwuchsgewinnung für unseren Sport.
euer Bene
im Anhang bekommt Ihr eine Kopie des Schreibens per PDF mit der bitte es in eurem Schützenheim aufzuhängen oder wenigstens in eure Unterlagen zu stecken