• Leider muss ich Dich enttäuschen!
    Laut dem Ausbilder, sind die Scheine untereinander nicht anerkannt!
    Es wird zwar immer wieder angeregt und versucht, aber da die Landesverbände des DSB selber solche Entscheidungen treffen können, genügt wohl einer, der es ablehnt die BDMP Schießleiter anzuerkennen, dass es der gesamte Verband nicht tut.
    Das liegt wohl mitunter am Ausbildungsweg, den der DSB beschreitet.

    Allerdings ist es aber auch so, wenn jemand Schießleiter in einen der anderen Verbände bereits ist, muss er meist keine Prüfung im BDMP ablegen, sondern lediglich die Schulung an beiden Tagen besuchen und wird dann als Schießleiter beim BDMP zugelassen.

    Gleiches gilt für die Jubali. Der BDMP hat zwar die Erlaubnis den Begriff zu verwenden, anerkannt wird die BDMP Jubali aber deswegen auch nicht.

  • Hier die Definitionen des DSB (offiziell und 2 Tage alt)


    Pfälzischer Sportschützenbund
    Begriffsdefinitionen Schießleiter usw.

    Verantwortliche Aufsicht: Ausbildung (4 LE) entsprechend der Forderungen des § 10 AWaffV durch die Schützenkreise. Die Vereine müssen für einen ordnungsgemäßen Schießbetrieb lizenzierte Aufsichspersonen bestellen. Die Bestellung ist aktenkundig zu dokumentieren.
    Aufsicht Kinder/Jugend In § 27 (3) WaffG ist u.a. festgelegt, dass Kinder und Jugendliche nur unter der Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sor-geberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder und Ju-gendarbeit für das Schießen geeigneter Aufstichtspersonen (In-haber einer Jugendbaisislizenz und Trainer) schießen dürfen, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

    Schießleiter nach SpO: Die Sportordnung sieht bei den einzelnen Disziplinen bei Wett-kämpfen die Funktion eines Schießleiters vor. Dieser Schießleiter wird als verantwortliche Hauptaufsicht aus dem Kreis der anwe-senden lizenzierten Aufsichtspersonen ernannt.

    Schießleiter (Ehrenamt): In jeder Funktionsebene (Verein, Kreis usw.) wird ein für den Schießbetrieb Verantwortlicher gewählt, dessen Bezeichnung un-terschiedlich sein kann, z.B. Sportleiter, Sportwart, Schießleiter usw.. In seinem Ehrenamt hat er die Aufgabe den Schießbetrieb zu organisieren und hierfür qualifizierte Personen einzuteilen und zu beaufsichtigen. Eine Ausbildung ist für die Ausübung des Ehrenamtes selbstverständlich nicht erforderlich, jedoch wünschenswert.

    Schießsportleiter: Bei dem Schießsportleiter entsprechend des Qualifizierungsplans des DSB/PSSB handelt es sich um eine Vorstufenqualifikation zur Trainerausbildung (DOSB-Lizenz). Er übernimmt im Verein Aufgaben des Trainer C Basis (Lizenzstufe). Seine Tätigkeit soll-te auf Vereinebene durch attraktive Angebote der Mitgliederge-winnung und –bindung dienen.

    Trainer C Basis: Mit der Breitensportlizenz Trainer C Basis ist die 1. DOSB-Linzenstufe erreicht. Seine Aufgabe ist das Training (Techniker-werb und Grundlagentraining) im sportartspezifischen Anfänger-bereich.

    Trainier C Leistungssport: Der Trainer C Leistungssport übernimmt in den jeweiligen Diszip-linen das Grundlagen- und Aufbautraining für Einsteiger

    Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren

    Benjamin Franklin