Frage zu "elektrischen oder elektronischen Geräten" bei WK

  • Hallo,

    laut Sportordnung 0.2.12.1 sind ja elektrische oder elektronische Geräte im Schützenstand verboten.

    Meine Frage nun: wie wird dieser Schützenstand definitiert? Welcher Bereich ist damit genau gemeint?

    Hintergrund:
    Ich würde gerne während des WK eine Videokamera (die nur auf mich gerichtet ist) verwenden. Es gibt ja durchaus Stände, auf denen genügend Platz ist und der Bereich zwischen Schütze und z.B. Publikum "fließend" ist - deshalb auch die Frage nach der Definition des Begriffs "Schützenstand".
    Bei höherrangigen WK (z.B. Weltcup) laufen ja teilweise auch TV-Kameras mit...?

    Danke für Aufklärung! :thumbup:

    Gruß Asterix

    LP Steyr 10e

    in memoriam:
    LG Steyr 110 connect Version tuned by MEC/Centra/TEC HRO
    KK Anschütz 1913 tuned by s.o.

    Rekorde:
    LP: 367

    in memoriam:
    LG: 395/591
    ZF: 281
    100m: 292
    EM: 589
    3x40: 1141
    3x20: 563

  • Zitat

    0.3.13 Schützestand

    Als Schützenstand gilt diejenige Fläche, die vom Schützen während der Dauer des Wettkampfes genutzt werden kann. Die Beschaffenheit des Schützenstandes darf nicht verändert werden.

    Im übrigen stellt 0.2.12.1 darauf ab, dass sich niemand einen Vorteil verschafft. Tatsächlich führt die Bestimmung auch dazu, dass Timer, elektronische Gehörschützer, Digitalkameras zur Ergebnisdokumentation u.a. unzulässig sind.

    Deinen Anwendungsfall halte ich für zulässig. Ob sich der Schießleiter / Kampfrichter überzeugen lässt, hängt vielleicht vom Einzelfall ab.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • stimmt net ganz.....

    Das Verbot der elektronischen Geräte hat hauptsächlich den Hintergrund das direkte Coaching mit dem Schützen zu vermeiden bzw. zu verhindern da das immer noch während des Wettkampfes verboten ist. Deshalb gilt auch in Erweiterung nicht nur der Schützenstand (dessen Definition bei der Sachkunde übrigens gelernt werden muß) sondern auch der Sonderfall auch die Biathlonstrecke als "Schützenstand".

    ein guter Trainer ignoriert das zumindest bis zur ersten Verwarnung..

    eine Aufzeichnung im Schützenstand selbst glaube ich nicht, das diese genehmigt wird, aber hinter dem Schützenstand mit Zoom kein Problem, nur darf während des Wettkampfes kein Blitzlicht verwendet werden. Übrigens auch ein Manko bei der Berichterstattung was selten in Erwägung gezogen wird. (wechselnde Lichtverhältnisse/Blendung)

    Dieter

  • Wenn ich das genau nehme (und die Standaufsicht bei der LM Freie Pistole hat es genau genommen...!) :evil: , dann ist auch keine (elektronische) Stoppuhr beimSchützen zugelassen. Stimmt das nach Sportordnung?

    Und da ja meine Armbanduhr mit Stoppuhr auch ein Quarzwerk hat ist die ja auch elektronisch. Und meine alte mechanische Armbanduhr mit Stoppuhr wäre dann legal???

    Wer weiß Rat?

    Beste Grüße
    netsurfer2002

  • 0.2.12.1 Außer ärztlich verordneten Hörhilfen dürfen keine elektrischen oder
    elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden.

    0.2.12.2 Während eines Wettkampfes ist Schützen, Trainern, Mannschaftsbe-
    treuern und Zuschauern im Schützenstand und Zuschauerbereich
    die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten oder ähnli-
    chen Vorrichtungen verboten. Alle Mobiltelefone müssen abgeschal-
    tet sein.

    Bei restriktiver Auslegung könnte man auch elektrische oder elektronische Uhren vom Verbot betroffen ansehen.

    Aber ich würde es mal so sagen wollen, solange niemand anfängt, während eines Wettkampfs intensiv mit seiner Uhr zu sprechen, wird wohl niemand etwas sagen. :whistling:


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich habe gestern bei der Lupi-LM nach dem Wettkampf die Standaufsicht auf die Situation angesprochen.
    Sie sagte, dass Zeitmessung/- erfassung nach SPO grundsätzlich nicht erlaubt sei.

    Aber wenn ich eine elektronische Stoppuhr, die keine Ton-Signale von sich gibt, neben mich legen würde, dann hätte da bestimmt niemand was dagegen. Im Schießstand hingen ja auch Uhren, an denen der Schütze sich orientieren könne.

    Er sähe das Hauptthema auch auf der nicht erlaubten Kommunikation mit elektron. Geräten.

    Aber wer weitere Info hat: gerne her damit!

    Viele Grüße
    netsurfer2002

  • Ich habe gestern bei der Lupi-LM nach dem Wettkampf die Standaufsicht auf die Situation angesprochen.
    Sie sagte, dass Zeitmessung/- erfassung nach SPO grundsätzlich nicht erlaubt sei.

    Aber wenn ich eine elektronische Stoppuhr, die keine Ton-Signale von sich gibt, neben mich legen würde, dann hätte da bestimmt niemand was dagegen. Im Schießstand hingen ja auch Uhren, an denen der Schütze sich orientieren könne.

    Er sähe das Hauptthema auch auf der nicht erlaubten Kommunikation mit elektron. Geräten.

    Aber wer weitere Info hat: gerne her damit!

    Viele Grüße
    netsurfer2002


    Wir haben dieses Thema vor zwei Jahren ausführlich mit Willi Grill in München diskutiert. Seine Meinung war kurz zusammengefasst folgende:
    Nehmt keine Geräte mit an den Stand, die auch nur den Anschein erwecken elektrisch oder elektronisch zu sein. Es ist für die Aufsichten sehr mühsam bei allen Schützen, die mit Stoppuhr an den Stand gehen zu kontrollieren, ob diese auch wirklich keinen Ton von sich gibt. Eine echte Uhr hat eben mindestens zwei Zeiger =)


    Leute macht euch nicht verrückt mit diesem technischem Zeug, sondern konzentriert euch viel lieber aufs Schießen. Das ist aus meiner Sicht wichtiger als irgendwelche Stoppuhren oder Digi-Cams, die einen während des Wettkampfs aufnehmen. Je mehr Zeit ihr auf den Aufbau und Herrichten von solchen Dingen verwendet, umso mehr geht die Konzentration weg.

  • Sind denn auch die elektronischen Gehörschütze verboten? Das wäre ja ziemlich Blöd, da sie mir ja helfen die Kommandos der Standaufsicht noch zu hören...

  • Sind denn auch die elektronischen Gehörschütze verboten? Das wäre ja ziemlich Blöd, da sie mir ja helfen die Kommandos der Standaufsicht noch zu hören...


    Ja, weil sie dir auch helfen Coaching von deinem Trainer zu hören, der hinter der Absperrung ist.

  • Das stimmt so nicht. Elektronische Gehörschützer sind sehr wohl erlaubt, da sie eine Zulassung der Techn. Kommission des DSB haben.
    sehe auch: Technische Kommission begrüßt neue Generation von Gehörschützern - Deutscher Schützenbund e.V.

    DANKE
    Da sieht man mal wie lausig die Kommunikation innerhalb des DSB ist. Der Artikel ist von 2003 und bis heute hält sich hartnäckig der Glaube, dass der elektronische Gehörschutz nicht zulässig wäre. (wobei wer betrügen wollte, der baut einen winzigen Empfänger in einen passiven Gehörschutz ein, ist ja heute wahrlich kein Hexenwerk mehr).

    Ich habe seit mehreren Jahren einen elektronischen Gehörschutz und habe immer darauf gewartet, dass mich eine von der Seite anmacht. Jetzt ist mir auch klar, warum da nichts kam. :thumbup: Was bedauerlich ist, dass diese Konkretisierung es seit 2003 nicht in die Sportordnung geschafft hat.

    Zitat von GroMar

    Dann les dir mal bitte den letzten Absatz des verlinkten Artikels durch. Es kommt darauf welche Art elektronischen Gehörschutz du verwendest.


    Auf was willst du raus? Das liest sich für mich nach wie handelsübliche elektronische Gehörschutz wie z.B. Peltor

    BBF

    2 Mal editiert, zuletzt von BBF (25. Juni 2012 um 19:14)

  • Zitat

    Leute macht euch nicht verrückt mit diesem technischem Zeug, sondern konzentriert euch viel lieber aufs Schießen. Das ist aus meiner Sicht wichtiger als irgendwelche Stoppuhren

    Hallo,

    also ich finde eine Stoppuhr schon sehr sinnvoll:

    • Bei der Lupi hilft sie mir, nicht zu schnell zu schießen. :)
    • Bei der SpoPi-Duell gehe ich 57 Sekunden nach dem Kommando "Laden" in den Anschlag, um nach dem Start das richtige Timing zu haben.


    Gruß, Marcos

  • Hallo,

    also ich finde eine Stoppuhr schon sehr sinnvoll:

    • Bei der Lupi hilft sie mir, nicht zu schnell zu schießen. :)
    • Bei der SpoPi-Duell gehe ich 57 Sekunden nach dem Kommando "Laden" in den Anschlag, um nach dem Start das richtige StiTiming zu haben.


    Gruß, Marcos


    Mir ist zwar nicht klar, wie du bei Duell die Stoppuhr bedienst, wird aber wohl irgendwie funktionieren. Bist du dir sicher, dass du für diese beiden Fälle nicht auch eine normale Uhr mit Zeigern verwenden kannst, die du an den Stand legst?

  • DSB SpO 0.2.12

    Zum Schutz vor Gehörschäden wird empfohlen, auf allen Schießständen einen
    Gehörschutz zu tragen. Schützen ist die Verwendung eines Gehörschutzes
    mit eingebauten Empfangsvorrichtungen jeder Art verboten. Nicht davon betroffen
    sind elektronisch niveauabhängig dämmende Gehörschützer, da diese nicht mit
    Funk- oder Spracheinrichtungen versehen sind. Bei Bogenwettbewerben gelten
    besondere Bestimmungen.


    Wie heißt es doch so schön, zumindest manchmal soll ja ein Blick in das schöne Regelwerk doch helfen, schneller die Sachlage zu klären.


    Noch eine kleine Anmerkung: Maßgeblich ist die Sportordnung. Irgendwelche Zettel, von denen ja insbesondere der Herr Furnier ein großer Freund zu sein scheint, können vielleicht noch Sachen erklären oder auslegen, welche laut SpO unklar oder unscharf formuliert sind. Aber Änderungen oder Abweichungen von der SpO per Zettel gehen in meinen Augen gar nicht. Deshalb ist z. Bsp. auch diese Sachen mit den Adleraugen größer 0.5 Dioptrien ein Unding, da zur Zeit klar der SpO widersprechend.

    Auch schießen wir die Meisterschaften des DSB immer noch nach DSB-SpO, nicht nach dem Regelwerk der ISSF.


    Ach ja, ich vergaß, Sportordnungen sollen ja zur Zeit gar nicht genehmigt werden. Da wird dann wohl bald der Trend zum Zettel ein Muss. Ja ja, wiedermal die Geister, die ich rief. (Also ich jetzt direkt nicht! Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen.)


    Marcos,

    eine Stoppuhr, welche als Timer dient, ist mit Sicherheit mehr als grenzwertig, da sie eben so verwendet dazu dient, einen Takt vorzugeben. Man könnte dann auch ein kleines Wiedergabegerät verwenden, welches einem zeitlich Kommandos vorgibt. Genau dieses soll aber durch das Verbot elektronischer Geräte wie auch das direkte Coaching vermieden werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Dann les dir mal bitte den letzten Absatz des verlinkten Artikels durch. Es kommt darauf welche Art elektronischen Gehörschutz du verwendest.


    Spielst Du auf den Ausdruck geräuschniveauabhängig Gehörschutz an?
    Ich kenne das so, dass leise Geräusche (Sprache z.B. Anweisungen der Aufsicht) vom Gehörschutz durchgelassen werden, laute Geräusche (Schussknall) aber gedämmt werden. Die Gehörschützer sind m.M. nach zulässig. Oder gibt es andere?

    Was das Coaching durch Trainer oder Betreuer angeht, das ist eh nicht erlaubt, deswegen muss man nicht noch einen sinnvollen Gehörschutz verbieten.

    Blöd finde ich in dem Zusammenhang, dass Verlautbarungen der Techn. Kommission nirgends zentral abgerufen werden können. Selbst auf der DSB Homepage habe ich dazu kein Verzeichnis gefunden. Wäre mal interessant, was so alles mit Einzelgenehmigungen erlaubt wurde.

  • oh Mann, man muss wirklich immer alles selber nachlesen und darf sich nicht auf andere verlassen :cursing:

    Zitat

    Ach ja, ich vergaß, Sportordnungen sollen ja zur Zeit gar nicht genehmigt werden. Da wird dann wohl bald der Trend zum Zettel ein Muss. Ja ja, wiedermal die Geister, die ich rief. (Also ich jetzt direkt nicht! Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen.)

    :D

    BBF

  • Hi an alle,
    ich weis das Thema ist schon etwas älter aber so wirklich klar ist die Sache ja nicht wirklich.

    Also zum Thema Gehörschutz.
    Die aktiven Gehörschützer sind normalerweise zugelassen. Also ich meine die elktronischen Gehörschützer die den Schussknall dämpfen und den rest unberührt lassen. Da sie eben keine Empfangsvorrichtung haben. Da fängt aber das Problem schon wieder an. Wie will man bzw. wie will die Standaufsicht dies feststellen? Ist ein Mikrofon (was ja in dem Gehörschutz eingebaut ist) eine Empfangsvorrichtung?
    Es gibt schon Gehörschützer mit Bluetooth die man von außen schlecht von einem "normalen" elektronischen Gehörschutz unterscheiden kann, außer vielleicht am Symbol, was man natürlich leicht entfernen könnte. Solch ein Gehörschutz wäre dann natürlich nach aktuellem Stand verboten.
    Passive Gehörschützer sind die einfacherer Variante. Was auch geht, wenn es zur Diskussion kommt, einfach anbieten die Batterien zu entfernen und gut. Bevor man streitet kann dies gut helfen.

    Thema Kamera
    Salopp könnte man sagen, wo nur die Schützen und die Standaufsicht sein darf, dort ist Schützenstand.
    Wie schon gesagt wurde, wenn im Zuschauerbereich jemand dich filmt oder dort deine Kamera steht dürfte es keine Probleme geben. Im Schützenstand wird es wohl ander Standaufsicht liegen ob sie der Sache zustimmt oder nicht.

    Gegen eine Stoppuhr wird niemand was dagegen haben und gegen die normale Uhr auch nichts. Solange sie keinen Lärm macht.
    Wenn man sich mal die 25m Disziplinen anschaut, da hat ja fast jeder eine Stoppuhr.

    @MichaelB
    Beim Kommando "Laden" die Stoppuhr drücken, ist doch kein Problem oder? Dann kann man nach 57 Sekunden in den Anschlag gehen bevor weitere 3 Sekunden später das Kommando "Achtung" kommt.


    Vielleicht wird in der neuen Sportordnung dann auch einiges etwas genauer und etwas besser beschrieben stehen aber die wird ja vermutlich erst 2014 kommen.

    MfG