Ich will meine Schreckschusswaffe bei der Polizei abgeben. Muss ich eine Strafe erwarten?

  • Guten Abend :)

    ich hab beim ausmisten meine alte Schreckschusswaffe gefunden an die schon Jahre nicht mehr gedacht habe. Die Frist zur Straffreien Abgabe ist ja bekanntlich abgelaufen. Was tut man denn jetzt mit so einer Waffe.? Zuhause möchte ich sie aber auch nicht mehr unbedingt haben.

    LG

  • Solange du über 18 bist hast du überhaupt keine Strafe zu erwarten.
    Die Knalldinger sind immer noch ab 18 frei verkäuflich.
    Du kannst das Ding entweder bei der Polizei abgeben, dem Schrotthändler schenken (ungeladener Transport im verschlossenen Behältnis wenn kein KWS vorhanden) etc. etc....

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Naja so stell ich mir das auch ungefähr vor. Einem Schrotthändler übergeben würde ich sie jetzt aber auch nicht unbedingt ;) Gibt es das denn auch irgendwo zum nachlesen? Bei Google hab ich nichts dazu gefunden. Ausser das es mal eine Frist bis Ende 2010 gab wo man sie Straffrei abgeben konnte. Auf was bezog sich das?

  • Hallo PyroREG,

    die von Dir angesprochene Amnestie bezog sich in erster Linie auf erlaubnispflichtige Schusswaffen und ein paar, sagen wir mal, Häkchen, gab es dabei auch.

    Wie der Königstiger schon sagte, darfst Du die Schreckschuss auch legal weiter besitzen, Volljährigkeit und PTB-Zeichen auf der Waffe vorausgesetzt. Für das sogenannte Führen, also die Waffe auch geladen und oder zugriffsbereit in der Öffentlichkeit bei sich haben, benötigt man inzwischen aber eine besondere behördliche Erlaubnis, den sogenannten kleinen Waffenschein. Ohne so einen kleinen Waffenschein darf man diese Schusswaffen nach neuem WaffG nur noch transportieren, heißt ungeladen und nicht zugriffsbereit, also in einem verschlossenen Behältnis. So solltest Du das auch handhaben, wenn Du damit zur Polizei gehst. Noch besser gehst Du damit allerdings gleich zu der für die Verwaltung des Waffenrechts zuständige Behörde, also Landratsamt oder Kreispolizeibehörde. Du kannst die Schreckschuss auch ganz unproblematisch in einem Waffengeschäft in deiner Nähe abgeben.So kommt Du erst gar nicht mit einer Behörde in Berührung.

    Sollte die Schreckschuss aber kein PTB-Zeichen aufweisen, so wird es problematisch. Es würde sich dann um einen illegalen Besitz handeln und einen Straftatbestand darstellen. Es gibt auch keinen wirklich gangbaren Weg, so einen Besitz noch zu legalisieren. Straffrei ginge hier wohl nur die Meldung als Fundsache durch.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo,
    Wenn die Waffe kein solches PTB-Prüfzeichen hat, würde ich ihre Einzelteile einfach zerstören und dann im Garten vergraben oder so, ob das jetzt so ganz legal ist, weiß man nicht, aber immerhin noch besser, als sie als Fundstück bei der Polizei abzugeben.

  • Möglicherweise auch nicht die schlechteste Idee angesichts der Tatsache, dass schon etliche Bürger ob ihrer Ahnungslosigkeit und Gutgläubigkeit gerade bei diesen Dingen teures Lehrgeld zahlen mussten. Am bestem war da wohl immer noch der Fall mit dem Lehrer, welcher nach 20 Jahren eine bei der Bundeswehr geklaute .308 Patrone zur Polizei brachte und dann wegen dem Hartkern (Kriegswaffenkontrollgesetz) zu, ich glaube 2800 EUR verknackt wurde. Wobei man speziell in diesem Fall auch wohl den Spruch mit der Dummheit und der Strafe bringen könnte. Tun wir hier aber natürlich nicht. ;)

    Noch besser wäre es allerdings, das Gesetz würde für solche Fälle radikal entschärft und die Behörden könnten und würden hier honoriger vorgehen. Schließlich gibt es auch wirklich gefährliche Funde und die Bürger sollten solche Sachen auch ohne Angst vor Repressalien melden können.

    Aber wie gesagt ... .


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • entladen-mit dem Vorschlaghammer draufhauen und vergraben--> das Abgeben bringt leider echt oft nur Nachteile! So ist halt unser Waffengesetz...Mundus vult decipi, ergo decipiatur!

  • entladen-mit dem Vorschlaghammer draufhauen und vergraben--> das Abgeben bringt leider echt oft nur Nachteile! So ist halt unser Waffengesetz...Mundus vult decipi, ergo decipiatur!


    Wenn sie schon kaputtgegangen ist dann bitte in die richtige Tonne und nicht vergraben, wer da erwischt wird ist erst mal verdächtig.

    Karl