Schikane von Sportschützen durch Polizei

  • Hallo Leute,

    ich bin gerade verdammt sauer auf die Polizei. Folgendes hat sich gestern bei meinem Vater (selbst nicht im Schützenverein) zugetragen.

    Mein Vater war gestern mit meinem Auto unterwegs und hat auf einem Rastplatz in der Nähe von Nürnberg getankt.
    Als er vom bezahlen zurückkam haben 2 Männer an seinem Auto gewartet und sich bei Ihm als Zivilpolizisten vorgestellt.
    Sie haben einen Briefumschlag von mir auf dem Beifahrersitz liegen sehen auf dem BSSB stand und fragten meinen Vater sofort ob er Sportschütze sei. Dies hat er daraufhin verneint und gesagt das es der Wagen seines Sohnes ist und das dieser recht aktiver Sportschütze ist. Daraufhin haben Sie Ihn gebeten ob sie das Auto genauer Anschauen dürfen was er natürlich zugelassen hat. Daraufhin haben sie das komplette Auto gefilzt und bei jeder Tasche nachgefragt ob sich eine Waffe darin befindet. Das ganze hat eine halbe Std. gedauert, sie haben nämlich unterstellt das es durchaus möglich sein kann das ein Sportschütze Waffen im Auto versteckt. Leider hat mein Vater nicht die Dienstnummer verlangt, denn sonst hätte ich der zuständigen Dienststelle schon einen saftigen Brief geschrieben was so etwas soll, ganz ehrlich es kann doch nicht sein das Polizisten aufgrund eines BSSB Umschlages von einer Straftat ausgehen und das komplette Auto durchsuchen. Hat jemand schonmal ähnliches erlebt?

    mfg

    Bene

    Der Schießsport:
    -so interessant im Leistungsbereich
    -so spannend im Wettkampf
    -so Brüderlich in der Gemeinschaft
    darum Liebe ich diesen Sport so sehr.

  • Hallo LDS,

    steht denn auch zweifelsfrei fest, dass es sich wirklich um Polizeibeamte gehandelt hat. Es hat da schon die tollsten Sachen gegeben und so wie Du die Situation schilderst, kommt mir die Sache doch recht eigenartig vor. Nicht dass sich da zwei Typen auf die ganz dreiste Art bedienen wollten.

    Ruf doch mal in Nürnberg bei der Polizei an und schildere den Sachverhalt nebst deiner (meiner) Zweifel. Aber (erst mal) ganz ohne Schelte in Richtung der (vermeintlichen) Beamten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Leider hat mein Vater nicht die Dienstnummer verlangt, denn sonst hätte ich der zuständigen Dienststelle schon einen saftigen Brief geschrieben was so etwas soll, ganz ehrlich es kann doch nicht sein das Polizisten aufgrund eines BSSB Umschlages von einer Straftat ausgehen und das komplette Auto durchsuchen.


    Die Dienstnummer brauchst Du nicht, die gibt es nicht, die Namen genügen. Künftig einfach nicht mitmachen.

    Und hier noch die Anschrift für die Beschwerde: Kontakt


    Karl

  • Moin,

    die geschilderte Situation ist recht seltsam. Eine Rechtsgrundlage eigentlich nicht herzuleiten. Zumindestens nicht gemäß der Strafprozessordnung (Durchsuchung bei Verdächtigen / Unverdächtigen).

    Die entsprechenden Paragraphen zur Durchsuchung zwecks Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz deines Bundeslandes kenne ich nicht, dürfte hier aber auch schwer werden zu begründen...

    Naja, da dein Vater zugestimmt hatte, bedurfte es tatsächlich auch keiner Rechtsgrundlage und daher wird den Beamten (sofern es welche waren) auch kein größerer Vorwurf mehr im Nachhinein gemacht werden...


    MFG

    Wir suchen hier mit Müh und Fleiß, den Schützen, der keine Ausrede weiß.

  • Als er vom bezahlen zurückkam haben 2 Männer an seinem Auto gewartet und sich bei Ihm als Zivilpolizisten vorgestellt.

    Haben sie dabei auch ihre Dienstmarke oder Ausweis gezeigt?
    - Wenn "Nein": Es waren keine Zivilbeamten. Also haben sie an deinem Wagen nichts zu suchen. Punkt.

    Haben sie irgendwas mitgenommen bzw. "konfestiert" ? Gerade bei diesen Aussagen von wegen "Verstecken von Waffen" und "Nachfrage von Inhalten in Taschen" wäre ich extrem misstrauisch. Sollen die mal versuchen, ein Gewehr in einem Wagen zu verstecken. Und selbst wenn sie ein Gewehr oder ähnliches gefunden hätten: Was dann? Kommt dann die Geschichte mit Waffenschein, von wegen "Führen und Transportieren" ? Blödsinn.

  • Sollen die mal versuchen, ein Gewehr in einem Wagen zu verstecken.


    Nun, mit der immer noch allseits beliebten PPK ginge das schon. Die trägt nicht so stark auf. Die passt auch ganz prima ins Gucci-Täschchen oder wie bei meiner Oma, Gott hab sie selig, in die Kitteltasche.

    Aber warum sollte denn ausgerechnet ein Sportschütze eine Waffe im Auto verstecken? Er darf doch seine Waffen ganz legal zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit transportieren. Welcher Sportschütze riskiert denn schon wegen solchem Blödsinn seine Zuverlässigkeit?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Schon klar, aber nur anhand eines BSSB-Logos kann man ja nicht ausschließlich von einem Gewehrschützen ausgehen. Und wenn schon vermutet wird, egal von wem, dass da auch eine Waffe versteckt sein könnte, dann muss es sich dabei ja auch nicht unbedingt um ein reinrassiges Sportgerät handeln.

    Aber egal, auch ich finde die Sache, wie schon gesagt, auch mehr als merkwürdig. Ich würde mich an Stelle des Betroffenen auch um Aufklärung bemühen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Bene,

    nutze deine Position als Landesjugendsprecher aus und beschwere dich einmal, ob denn das die Vorgehensweise der Polizei nun ist - uns Schützen unter Generalverdacht zu stellen. Der Innenminister bekennt sich ansonsten ja immer zu uns Schützen. Sollten das wirklich Polizisten gewesen sein, sollten sie auch die Konsequenzen ihres Handelns spüren (und sei es nur eine Ermahnung, dass sie sehen, dass man nicht alles mit uns Schützen machen kann). Als LJS kannst du da bestimmt einiges bewegen.

    Nebenbei: Habe heute die neue BSSJ bekommen, in der du dich auch vorstellst und darin sind wirklich gute Fallbeispiele mit Lösungen. Da wäre es wirklich super, wenn du diese Fallbeispiele hier einstellen könntest, denn die helfen bestimmt dem ein oder anderen Schützen weiter (falls du das darfst).

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo Bene,

    nutze deine Position als Landesjugendsprecher aus und beschwere dich einmal, ob denn das die Vorgehensweise der Polizei nun ist - uns Schützen unter Generalverdacht zu stellen. Der Innenminister bekennt sich ansonsten ja immer zu uns Schützen. Sollten das wirklich Polizisten gewesen sein, sollten sie auch die Konsequenzen ihres Handelns spüren (und sei es nur eine Ermahnung, dass sie sehen, dass man nicht alles mit uns Schützen machen kann). Als LJS kannst du da bestimmt einiges bewegen.

    Nebenbei: Habe heute die neue BSSJ bekommen, in der du dich auch vorstellst und darin sind wirklich gute Fallbeispiele mit Lösungen. Da wäre es wirklich super, wenn du diese Fallbeispiele hier einstellen könntest, denn die helfen bestimmt dem ein oder anderen Schützen weiter (falls du das darfst).

    Hallo Dingo,

    das wäre natürlich eine Möglichkeit, nur musst du sehen das auch als LJS mein Bereich stark begrenzt ist, das heist ich kann jetzt nicht einfach anfangen mit einer großen offiziellen Beschwerde ohne mich vorher mit den anderen Abzustimmen. Ich werde aber sehen was ich machen kann um das Thema irgendwie aufzugreifen bei der nächsten Sitzung.

    Danke das dir der Beitrag in der BSSJ Intern gefallen hat schade das ich ein Tag nachdem es in Produktion war mein neues bestergebnis geschossen hab ^^ auch mit dem reinstellen bestimmter Sachen muss ich vorher mim Mario Draghina reden da die BSSJ über Ihn der Herausgeber ist und das natürlich immer so ne sache ist. Aber ich versuch das ich da was machen kann ^^

    mfg Bene

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  • ......... ob denn das die Vorgehensweise der Polizei nun ist - uns Schützen unter Generalverdacht zu stellen. ...........


    Erstmal bitte den Ball flachhalten, es geht hier um einen Einzelfall bei dem wir gerademal die Schilderung eines nicht mal selbst anwesenden kennen.

    Wenn ich so das Forengeschreibe ernstnehmen würde, müsste ich schon Vorbehalte gegen einige bis viele Schützen haben.

    Karl

  • Erstmal bitte den Ball flachhalten, es geht hier um einen Einzelfall bei dem wir gerademal die Schilderung eines nicht mal selbst anwesenden kennen.

    Wenn ich so das Forengeschreibe ernstnehmen würde, müsste ich schon Vorbehalte gegen einige bis viele Schützen haben.

    Karl

    Hallo Karl,

    Aus dem Kontext gerissen hört sich diese Schilderung natürlich schlimm an, deswegen hat dingo auch noch geschrieben "sollte es sich um Polizisten gehandelt haben"

    Ich kann nur das beschreiben was mir mein Vater erzählt hat und das ist meiner Meinung nach schon eine Art Generalverdacht gegen Sportschützen. Ich bin mir bewusst das es rechtlich gesehen keine Grundlage für eine Beschwerde gibt da mein Vater der Durchsuchung zugestimmt hat, möchte aber darauf hinweisen das der Anlass einer Durchsuchung immer auf den Verdacht einer Straftat bezogen ist und von einer Straftat auszugehen weil man einen Brief des Bayerischen Sportschützen Bundes auf dem Sitz gesehen hat und daraufhin von der Möglichkeit eines illegalen Waffentransportes ausgeht ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung und sollte durchaus eine Diskussion erfordern mit der Frage ob es in Deutschland so etwas wie einen Generalverdacht für Sportschützen und Legalwaffenbesitzer gibt und ob wir als Sportschützen dieses Verfahren in unserem Land ohne jegliche Gemütsregung hinnehmen sollten oder ob wir uns durch aktives Einbringen in dieses Thema gegen solche Vorbehalte, über die Gesetzestreue und Unschuldsvermutung, wehren sollten. Ich hoffe du verstehst meinen Standpunkt so wie ich deine Schilderung bezüglich des Informationsgehalts bezüglich schilderung dritter Personen durchaus verstehen kann, dennoch besteht für mich kein Zweifel daran, die Ausführung meines Vaters nicht zu glauben weil er keinerlei Interesse oder emotionale Beziehung gegenüber des Sportschießens hat und daher auch ohne große Ausschweife und dramatisierung an solche Sachen herangeht da es Ihn persönlich nicht betrifft.

    mfg

    Bene

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  • Hallo Bene,

    ich kann deinen Unmut sehr gut verstehen. Aber steht denn inzwischen zweifelsfrei fest, dass es sich wirklich um Zivilbeamte gehandelt hat? Das soll auch nicht das Urteilsvermögen deines Vaters in Frage stellen, aber es besteht doch, ausgehend von deiner bisherigen Schilderung, immer noch die Möglichkeit, dass er sich von zwei äußerst dreisten Zeitgenossen hat täuschen lassen. So etwas ist auch schon anderen passiert. Wie schon gesagt, ein Anruf könnte hier Klarheit schaffen.

    Anderseits würde mich auch so ein Verhalten von (einigen) echten Polizeibeamten nicht (mehr) besonders verwundern. Durch das inzwischen geschaffene politische Klima und den Generalverdacht, den man uns angehängt hat, werden wir auch wohl in Zukunft auch noch öfter von solchen Aktionen hören, auch und gerade auch aus Bayern.


    Apropos, das Karlsche Orakel hier muss man übrigens auch nicht immer völlig ernst nehmen. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Apropos, das Karlsche Orakel hier muss man übrigens auch nicht immer völlig ernst nehmen. ;)

    Frank,

    die Sprüche, "Wollen sie behaupten dass mein Sohn Tochter Frau usw lügt, wenn die sagen das war so, dann war das so" kenne ich zur Genüge und dass die das Gegenteil nicht glauben wenn man den Beweis mit Video oder Gutachten vorlegt wundert mich heute nicht mehr. Das Betrifft aber Vorgänge in denen ich nicht Partei sondern "Schiedsrichter" war.

    Aber Schützen und deren Angehörige sind ja über jeden Zweifel erhaben.

    Karl

  • er hat gesagt er hat sich davor die Dienstausweise zeigen lassen und es war die Autobahnpolizei Hilpoltstein ich ruf in dieser woche mal da an und frag nach.

    mfg bene

    Der Schießsport:
    -so interessant im Leistungsbereich
    -so spannend im Wettkampf
    -so Brüderlich in der Gemeinschaft
    darum Liebe ich diesen Sport so sehr.

  • Hi LDS,

    die Befugniss zur Durchsuchung an einem Rastplatz an der Autobahn dürftest du im PAG(Polizeiaufgaben-Gesetz) finden. Siehe hier:

    Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990

    Hier Art. 13, Abs1,Nr.5 Art 21 u. 22

    Zugegeben ist der Verdacht aufgrund eines BSSB-Umschlags etwas weit hergeholt, aber dennoch zulässig, wenn ich es recht verstehe. Ich gehe mal davon aus, dass natürlich nicht nur Sportschützen gefilzt werden, daher finde ich von einer "Schikane" zu sprechen, als eher "reißerisch" formuliert. Das sowas immer unangenehm ist, streite ich nicht ab.

    Grüße
    Matthias

  • Hallo Matthias,

    ich würde hier doch, wenn auch als Laie, klar widersprechen wollen. Der Hinweis auf eine Verbindung oder Zugehörigkeit zu einem Schießsportverband kann und darf niemals allein als hinreichender Verdacht auf eine Straftat angesehen werden. Das wäre dann in der Tat der schon öfter angesprochene unzulässige Generalverdacht, unter den wir in letzter Zeit gestellt werden sollen oder schon stehen.

    Schützen als Legalwaffenbesitzer gehören nachweislich zur Gruppe der überdurchschnittlich gesetzestreuen Bürger. Ein Missbrauch der legal besessenen Schusswaffen fand und findet faktisch nicht statt. Wie kann denn da überhaupt so ein Generalverdacht begründet werden? Ich dachte bisher immer, gerade die erfahrenen Polizeibeamten im praktischen Einsatz wissen das auch und sehen deshalb in den Schützen auch generell keine Bedrohung. Ein Land, indem irrationale und unbegründete Ängste auch das Handeln der Exekutivorgane bestimmen, würde mir schon etwas Angst machen. Fairerweise muss ich aber auch sagen, sind mir bisher auch noch keine Polizisten begegnet, die so drauf sind, im Gegenteil. Nur bewegen sich Polizeibeamte auch in einem politischen Rahmen mit dessen Vorgaben und dort sitzt oft das wirkliche Übel.

    Einer solchen, auch überhaupt nicht gerechtfertigten und auch nicht belegbaren Denkweise und dem sich daraus resultierenden Handlungen, gilt es massiv zu widersprechen, wenn wir nicht wollen, dass wir in Zukunft bei einer Verkehrskontrolle erst mal in den Lauf einer Schusswaffe schauen, oder wegen einer Lappalie statt des Bezirksbeamten das SEK kommt, nur weil eine Verbindung zum Schießsport besteht und weil man im legalen Besitz einer Schusswaffe ist.

    Man beachte in diesem Zusammenhang auch die Errichtung des Nationalen Waffenregisters.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Murmelchen,

    Du hast natürlich recht, dass ein Umschlag mit einem BSSB-Logo nicht ausreicht, dass Straftaten zu befürchten sind. Das wäre wirklich recht sonderbar. Wie wär's dann mit einem Umschlag mit einem Bank-Logo. Könnte ja auch ein großer Betrüger sein... ;)
    Nach nochmaligem Durchlesen meines Beitrages war das tatsächlich so zu verstehen, aber natürlich nicht so beabsichtigt.

    Ich meinte, dass eine Durchsuchung eines Fahrzeugs wohl so gut wie immer auf Autobahnen zulässig ist. Unabhängig davon, wer oder was sich im Fahrzeug befindet.

    Dass wir Schützen immer wieder in die "Schußlinie" der Politik geraten steht ja außer Zweifel, wie ja schon vielfach hier diskutiert wurde.

    Hoffe, dass ich das nun richtig gestellt habe, dass ich keinen Generalverdacht unterstelle. Egal gegen wen. :)

    Grüße
    Matthias

  • Hi LDS,

    die Befugniss zur Durchsuchung an einem Rastplatz an der Autobahn dürftest du im PAG(Polizeiaufgaben-Gesetz) finden. Siehe hier:

    Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990

    Hier Art. 13, Abs1,Nr.5 Art 21 u. 22

    Keiner dieser Paragraphen ist geeignet eine solche wie die beschriebene Durchsuchung zu rechtfertigen. Keinesfalls.