• Hallo Karl,

    für Deutschland sagt der von mir angegebene Paragraf aus dem Waffengesetz aber etwas anderes aus und danach ist die Verbringung nach Bayern auch ohne diesen ominösen Zusatzvertrag zum Zweck des Schießsports möglich. Warum steht denn das mit dem euro. Feuerpass extra im Gesetz, sogar mit extra Paragraphen, wenn es so angeblich keine Gültigkeit hat?

    Für Österreich hätte ich gerne einen Beleg.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Frank,

    die Quellen (Konsulat) habe ich oben schon genannt, kanns auch problemlos im IWÖ-Forum selbst anfragen, Google hilft Dir ebenfalls.

    Ich selbst werde mich erst darum kümmern wenn es mich betrifft.


    Karl

  • Zunächst ging ich ebenfalls felsenfest davon aus, dass auch in Bayern Bundesrecht gilt - dabei bleibt es auch. Wie ich allerdings gerade gesehen habe, gibt es aber wohl einen völkerrechtlichen Vertrag, der hier ebenfalls zum Tragen kommt. Jener steht in der Normenpyramide oberhalb des einfachen Bundesrechts (s. Art. 25 GG).
    Das war auch schon mal Thema beim ersten Versuch, die WaffVwV ins Leben zu rufen, s. BR-Drucksache 81/18/06.

    Warum allerdings diese Extrawurst nur für BY gebacken wurde, müsste gesondert rechechiert werden.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Ach Menno, weder das Konsulat noch das IWÖ-Forum sind eine vernünftige Quellenangabe, wenn es um Gesetze geht.

    Den deutschen Gesetzestext habe ich jetzt mehrfach genannt und auch verlinkt. Aber dem scheinst Du ja keine Bedeutung beizumessen.

    Für mich bzw. vermutlich auch für den Pustefix wäre jetzt noch das österreichische Gesetz hilfreich. Ich bin mir aber auch jetzt schon ziemlich sicher, dass da bezüglich euro. Feuerpass etwas ähnliches drinsteht.


    pustefix

    Beschäftige Dich mit dem deutschen und auch österreichischen Gesetzestext und lass Dir dessen Inhalt und Auslegung am besten schriftlich behördlich bestätigen. Du siehst ja, wenn Du hier an den falschen 'Wachhabenden' gerätst, nützt Dir das Gesetz erst mal wenig. Und von diesen 'Wachhabenden' haben wir hier in diesem unseren Lande eine ganze Menge. Die Österreicher übrigens auch, auch wenn sie das nicht zugeben. :D Apropos Schweiz. Die Schweiz ist kein EU-Land. Von dort aus kommend gilt dann der Gesetzestext bzg. euro. Feuerwaffenpass so erst mal nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Warum allerdings diese Extrawurst nur für BY gebacken wurde, müsste gesondert rechechiert werden.

    Ein früherer Landestrainer unsers Verbandes hat es mal so ausgedrückt: Wenn Bayern zu uns (Schwanheim) kommen tragen sie einen Landerkampf aus, nach Tirol fahren sie einfach mal zum Schiessen.

    Grund für dieses Abkommen ist tatsächlich die enge Verbindung zu Österreich. Federführend für das Abkommen auf deutscher Seite war nun mal der BSSB.

  • Irgendwas kapier ich jetzt aber nicht

    darf ich jetzt mit dem EWP von Salzburg nach Kufstein über das deutsche Eck fahren ohne das es Probleme gibt?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Hallo Frank,

    den in dem Antrag von 2006 geforderten Satz 4 in 32.2 Abs. 4 gibt es doch so gar nicht mehr im Gesetz.

    Karl hat hier leider etwas für Verwirrung gesorgt, weil nach diesem ominösen Vertrag zwischen Bayern und Österreich eben auch das Verbringen ohne euro. Feuerwaffenpass und ohne weitere Erlaubnisbeantragung möglich sein soll. Karl leitet daraus aber fälschlicherweise die generelle Nichtigkeit des Passes ab. Im Grunde macht er hier aus einer Erleichterung eine Verschärfung, indem er suggeriert, alle anderen brauchen immer eine explizite Erlaubnis. Pustefix ist aber weder Österreicher noch Bayer. Er ist EU-Bürger und besitzt einen euro. Feuerwaffenpass. Nach unserem Gesetzeswortlaut braucht er hier deswegen nur eine Meldung zu machen. Kleines Problemchen bei seltsamer Auslegung könnte höchstens "zum Zweck des Schießsports" werden.

    Dass das mit dem Bundesrecht aber auch für Bayern gilt, beweist ja indirekt auch der Antrag an den Bundesrat. Ein bisschen scheinen sie sich ja doch noch einen Kopf gemacht zu haben. Trotzdem, ich bleibe dabei, auch wenn ich kein Staats- oder Verfassungsrechtler bin, die Nummer mit dem WaffG geht so nicht.


    Bliebe nur noch die interessante Frage, ob Bundesländer überhaupt Staatsverträge beschließen dürfen, auch wenn sie Freistaat heißen. :D

    Wenn wir hier jetzt den Freistaat Drüpplinghausen mit Klemens Schulte-Vierkötter als Präsidenten ausrufen, gibt das bestimmt wieder Mecker.


    Aber die Bayern sind ja echt klasse. Erst machen sie einen schönen 'Staatsvertrag' und dann kassieren sie die ahnungslosen Ösis reihenweise ab, wenn die Abkürzungen nehmen.


    wegi82

    Nein, Du brauchst nach unserem Recht für den Transport einen vom Bedürfnis umfassten Grund.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • der Grund wäre "Durchfahren"

    wenn ich jetzt eine Einladung für ein Schießen in Kufstein hätte sollte es ja dann gehen oder?
    oder wenn ich eigentlich Mitglied bei einem Tiroler Verein bin. Dies wär ja auch ein Grund

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Irgendwas kapier ich jetzt aber nicht

    darf ich jetzt mit dem EWP von Salzburg nach Kufstein über das deutsche Eck fahren ohne das es Probleme gibt?

    IWÖ Forum • Thema anzeigen - Waffentransport über "deutsches Eck"

    nein auch wenn es die Experten hier anders sehen, auch hast Du Probleme wenn Du mit deinem AR 15, AUG, SIG... nach Österreich einreisen willst ob mit oder ohne EWP weil die Waffen im liberalen Österreich Kriegswaffen sind. (ausn. die besonderen Ösiversionen)

  • Hallo wegi82,

    das hat aber nichts mit dem Schießsport direkt (bei uns) zu tun. Abkürzung ist eben kein vom Bedürfnis umfasster Grund. Karl hat das ja auch als Problem angeben und laut eurem Forum soll ja genau deswegen auch schon fleißig kassiert worden sein.

    Es geht also nur, wenn Du hier zum Schießen eingeladen wirst oder eben einen Händler oder Reparaturbetrieb oder so aufsuchen willst. Aber selbst letzteres steht so nicht im Gesetz und ist daher mit etwas Vorsicht zu betrachten. Den komischen Vertrag zwischen euch und den Bayern kenne ich vom genauen Wortlaut her gar nicht und lese ich mir auch gar nicht erst durch. Das verwirrt nur noch mehr.


    Von mir aus könntet ihr allerdings da unten Abkürzungen nehmen, wie ihr wollt. Aber ich hab da ja auch nix zu melden. :wacko:


    @Karl

    Die 'Experten' hier verstehen es auch nicht anders. Du hingegen scheinst es nur halb zu verstehen. Ist bei dem Thema aber auch keine Schande.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • AR 15, AUG, SIG

    will nur mit meiner Luftpumpe und KK durchfahren

    aber was man so liest wird man von den Rosenheimern bzw. Freilassingern bei sowas durchgewunken-was aber nichts zu bedeuten hat

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • will nur mit meiner Luftpumpe und KK durchfahren

    aber was man so liest wird man von den Rosenheimern bzw. Freilassingern bei sowas durchgewunken-was aber nichts zu bedeuten hat

    Zwischen durchgewunken und nicht immer erwischt werden ist nun mal ein kleiner Unterschied.

  • Hallo Freunde und insbesondere Pustefix,

    hier zur Klarstellung ein Auszug aus der Drucksache 331/11

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

    II. Mitnahme nach Deutschland (vorübergehend)

    a) aus EU-Staat

    - Erlaubnis notwendig z. B. bei Sammlern, bei Gefährdeten, bei Jägern
    mit mehr als drei Langwaffen, bei Sportschützen mit mehr als sechs
    Schusswaffen, bei Brauchtumsschützen mit mehr als drei Einzella-
    der- oder Repetierlangwaffen

    Voraussetzung für Erlaubniserteilung:
    Europäischer Feuerwaffenpass
    alle Voraussetzungen des deutschen Waffenrechts wie Mindestalter,
    Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde, Bedürfnis

    - keine Erlaubnis notwendig bei folgenden Personen mit Europäi-
    schem Feuerwaffenpass und Einladung:
    Jäger mit bis zu drei Langwaffen,
    Sportschützen mit bis zu sechs Schusswaffen,
    Brauchtumsschützen mit bis zu drei Einzellader- oder Repetierlangwaffen

    Dann hier noch eine Anmerkung zum ominösen Staatsvertrag:

    Ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland sieht vor, dass
    Sportschützen und Brauchtumsschützen (nicht Jäger) aus Österreich
    oder Deutschland bestimmte Waffen auch ohne Europäischen Feuer-
    waffenpass in den jeweiligen Vertragsbereich (Österreich und Bayern)
    mitnehmen können.

    Zum besonderen Status Schweiz:

    Mit der Umsetzung
    der Richtline sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in der Schweiz ist auch die
    Schweiz als Mitgliedstaat im waffenrechtlichen Sinne zu behandeln.

    So, it's your turn, Karl. Du darfst dabei natürlich gerne den Inhalt der WaffVwV mit dem vergleichen, was ich so vorher geschrieben habe.

    Ja, ich weiß, die Verordnung ist kein Gesetz. Außerdem ist sie immer noch nicht wirklich in Kraft. Sie ist aber für die Verwaltung (in ganz Deutschland) bindend und enthält auch normeninterpretierende Elemente.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Danke Murmelchen, für die hilfreichen Tips.
    Übrigens:

    Apropos Schweiz. Die Schweiz ist kein EU-Land. Von dort aus kommend gilt dann der Gesetzestext bzg. euro. Feuerwaffenpass so erst mal nicht.


    Gilt doch, der hat nämlich nicht direkt mit der EU zu tun, sondern mit dem Schengen-Abkommen, das koinzidiert zum Teil mit der EU, ist aber was anderes (so wie die Währungsunion auch nicht direkt mit der EU zu tun hat). Das "euopäisch" im Namen ist mehr geografisch gemeint. Guck mal den schweizer Paragrafen 25a an: SR 514.54
    Art. 25a Vorbergehendes Verbringen von Feuerwaffen im Reiseverkehr (Bundesgesetz ber Waffen, Waffenzubehr und Munition)

    Einmal editiert, zuletzt von pustefix (10. Februar 2012 um 14:33) aus folgendem Grund: typo

  • Mein Zitat des Zöllner war an der Schweiz in Bargen..

    haben Sie Waren dabei

    Nein, aber eine Waffe im Kofferraum

    Machet se mol bitte den Kofferraum auf

    Waffe auspacken - Ein Kk Freigewehr Anschütz ....

    darauf der Kommentar, das ihn KK nicht interessiert und Gute Weiterfahrt

    Dieter

  • Bliebe nur noch die interessante Frage, ob Bundesländer überhaupt Staatsverträge beschließen dürfen, auch wenn sie Freistaat heißen.


    Diese Frage stellt sich dann doch nicht. Wenn man es dann mal geschafft hat, diesen Vertrag aufzurufen, so steht (jedenfalls in der österreichischen Version), dass er ein "Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland" ist, wenn auch der Geltungsbereich auf das Bundesland Bayern beschränkt ist.

  • Hallo Pustefix,

    die besondere Situation Schweiz habe erst mal etwas defensiv beschrieben, weil mir zu dem Zeitpunkt noch nicht ganz klar war, wie es sich damit in Bezug auf die wafferechtliche Einordnung verhält. Ich meine immer noch, es gäbe da trotz des Hinweises in der Verwaltungsvorschrift einige Sonderfälle zu beachten. Beim Veräußern in und aus der Schweiz musste oder muss wohl auch immer noch die Abwicklung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA laufen. Bin mir hier aber so aus dem Kopf nicht sicher. Jedenfalls hat die Schweiz nicht den Status eines vollwertigen EU-Mitglieds.

    Die Sache mit dem Staatsvertrag der Bayern ist schon etwas lustig, nicht. Aber wie Du schon richtig schriebst, es ist ein Vertrag zwischen der BRD und Österreich, außerdem für Dich (und mich) bedeutungslos.


    Ich habe übrigens die Verwaltungsvorschrift weiter oben einmal als Verordnung bezeichnet, was natürlich so nicht richtig ist. Ich gehe aber davon aus, dass die Mitleser wissen, wie es gemeint ist. Es muss natürlich auch Feuerwaffenpass heißen, nicht Feuerpass. ?( :wacko:


    Fazit: Wichtig ist für Dich, dass Du dir die entsprechenden Gesetzespassagen am besten ausdruckt und mit dir führst. Auch den Grund des Transports würde ich mir an deiner Stelle schriftlich von der Firma bestätigen lassen. Oder aber Du lässt Dich erst gar nicht auf das Restrisiko wegen dem eng gefassten Grund (Einladung Schießsport) ein und beantragst wirklich förmlich eine Erlaubnis. Dann bist du völlig auf der sicheren Seite. Du hast ja hier gesehen, was trotz halbwegs klarer Gesetzeslage für ein Kuddelmuddel entstehen kann. Wie ich schon sagte, auch nicht alle Gesetzeshüter sind hier bei waffenrechtlichen Themen wirklich sattelfest. Da aber das Thema ja eine gewisse Brisanz besitzt, ist es absolut sinnvoll, sich sorgfältig zu präparieren.

    Karl hat ja auch nicht ganz Unrecht. Man muss bei dem Thema Schusswaffen, EU hin oder her, immer ganz vorsichtig sein und Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    2 Mal editiert, zuletzt von Murmelchen (10. Februar 2012 um 16:02)

  • Frank,

    unter welche der von Dir aufgeührte Gruppen gehört Pustefix?

    Intressant eure Meinung zum Staatsvertrag, gibt man dem Ballermann eine Erleichterung ist es ihm auch nicht recht.