• Ich geb's gleich zu Anfang zu, um Missverständnisse zu vermeiden:
    Ich hab vom deutschen Waffenrecht keine Ahnung, mich ging bisher nur das italienische etwas an.
    Jetzt möchte ich aber die Waffe nach Deutschland zur Reparatur bringen.
    Es handelt sich um eine Walther GSP cal. .32, den europäischen Feuerwaffenpass mit dazugehöriger italienischer Lizenz (Porto d'armi) habe ich.
    Ich werde mit dem Auto fahren. Ich stelle mir das so vor, dass ich es so wie hier in Italien mache: Waffe in den Koffer (abschließbar ist der Koffer nicht mehr), Koffer hinten ins Auto, Munition nicht dabei (sonst in separatem Gepäckstück). Solange ich im Auto bin, ist die Waffe also unter Aufsicht, bis dahin sollte es ja kein Problem geben. (Richtig?)
    Wenn ich jetzt aber in irgendeiner Pension oder so übernachte oder was essen gehe etc., was mache ich dann mit dem Ding? Den Reisetresor aufs Zimmer schleppen und die Pistole darin einschließen? Hab keinen... Den Koffer mit aufs Zimmer nehmen und Tür abschließen? Ins Auto einschließen?
    Wie macht man das am praktischsten? Und wie legal ist das?

  • In Deutschland muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert werdn. Also ein abschließbares. Eine Tasche mit einem kleinen Vorhängeschloß reicht aber aus.

    Im Hotel ist es kein Thema. Die Waffe kann, soweit ich weis, auch unter dem Bett im Behältnis aufbewahrt werden. Einen extra Tresor braucht es nicht, oder Du suchst Dir einen Schützenverein in der Nähe vom Hotel und fragst an, ob Du die Waffe dort über Nacht unterbringen könntest. Wenn das zeitlich alles hinhaut.

  • Hallo,

    zum Transport hat Dan schon das wichtigste gesagt, ein verschlossenes Behältnis ist optimal, z. Bsp. Waffenkoffer oder -tasche mit Vorhängeschloß.

    Zur Aufbewahrung im Hotel bzw. zum Verlassen des Autos zum Essen, Tanken etc.:

    AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    ...

    11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.


    Ergänzend aus der Verwaltungsvorschrift:

    36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13
    Abs. 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der
    Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem
    Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen
    des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus,
    wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden,
    dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.

    Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im
    Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im
    Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers - dann möglich, wenn die
    Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank
    oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
    Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung
    ist möglich.


    Gruß

    Sigges

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • euch beiden.
    Sehr schön, d.h. ich muss nur den Koffer abschließbar machen und mich vernünftig verhalten.
    Wie überaus erfrischend, mal an Gesetze zu geraten, die nicht nur in sich widerspruchsfrei, sondern auch noch mit der Realität in Einklang zu bringen sind. Und dann auch noch Sinn ergeben!

    Gruß!


  • Die erforderlichen Erlaubnisse für Österreich und Deutschland hast Du auch?

    Karl


    Dafür ist doch der Europäische Waffenpass erfunden worden, oder hab ich da was zur Gänze falsch verstanden? Und eigentlich erwartete ich sogar, dass der auch für die Schweiz geht - aber da wollte ich nochmal zur Sicherheit (ohne Waffe) vorher nachfragen.

  • Wenn Du meinst, sei aber nicht überrascht wenn die Waffe schon am Brenner den Besitzer wechselt.

  • Nachdem ich kein Jurist bin, noch eigene Erfahrungen habe würde ich Dir die entsprechenden Konsulate als Auskunftsquelle empfehlen. Du brauchst für den Transit durch Österreich eine Erlaubnis und musst für Deutschland einen Grund benennen, da könnte ein Schreiben des Büchsenmachers helfen.

    Karl

  • Meine Erfahrung mit Schweiz und Italien, Frankreich -leider in die andere Richtung-

    Frankreich: Europäischer Waffenpass genügt, damit kann auch Muniton transportiert werden -Einladungsschreiben oder Startkarte von Vorteil- warum die Waffe ins Ausland transportiert wird

    Schweiz

    Für das 300 Meter schiessen in Schaffhausen reicht die WBK und die Startkarte..

    Kleinkaliber - Transit nach Kaltern/Italien ==> Wortlaut des Zöllners, die will ich nicht sehen, das ist keine Waffe da spielen ja unsere Kinder mit "Zitat Ende"

    Italien ==> Trotz Europ. Waffenpass, Einladung und WBK mussten wir am Zoll 2 Stunden Aufenthalt in Kauf nehmen um die Waffe mit einem speziellen Formular bei der Einreise (mit Gebührenmarke aus dem Gemischtwarenhandel) nach Rom zu melden. Bei der Ausreise genau die gleiche Sch....; Ansonsten keine Probleme

    Allerdings die Einfuhr nach Deutschland kann ich nicht sagen, da wir die Waffe ja von hier ausgeführt haben.

    Am besten beim Zoll erkundigen


    Ach ja, bzgl. Waffentresor und Kombi... ich fahre einen A4 Avant und ein Waffentresor verleitet in einem Kombi zum Diebstahl weil der eigentlich gar nicht erlaubt ist, da Rückschlüsse auf einen "wertvollen" Inhalt geschlossen werden können. Das ist ein blöder Zusatz der Ernst genommen werden sollte, da genau dieser Tresor -gleich welcher Inhalt- zum Diebstahl animiert

    Dieter

  • Hallo pustefix,

    das Waffengesetz für die BRD findest Du hier.

    Danach brauchst Du generell eine (deutsche) Erlaubnis für das sogenannte Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes.

    Ausnahme: Als Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses nebst der darin eingetragenen Waffen brauchst Du für max. 6 Schusswaffen der Kategorien B, C und D keine weitere gesonderte Erlaubnis. Siehe Unterabschnitt 5 und dann insbesondere $ 32 (3) 2.


    Gehe aber davon aus, dass bei dem Thema nicht alle Behördenmitarbeiter (Polizei, Zoll, usw.) wirklich sattelfest sind und drucke Dir deshalb am besten den passenden Unterabschnitt des Gesetzes aus und führe das Papier dann mit. Besorge Dir am besten auch von dem Händler oder Reparaturbetrieb eine Bestätigung, damit Du einen Grund für deinen Transport nachweisen kannst.


    Du darfst die Waffen hier nicht ohne besondere Erlaubnis (der berühmte Waffenschein) führen. Der begründete Transport bildet die Ausnahme. Dazu muss die Waffe ungeladen und darf nicht zugriffsbereit sein. Nicht zugriffsbereit ist auf jeden Fall dann gegeben, wenn die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird, also z. Bsp. in einem abschließbaren Koffer. Der Kofferraum eines PKWs ist auch so ein abschließbares Behältnis, wenn er wie bei klassischen Limousinen räumlich von der Fahrgastzelle getrennt ist und von dieser auch nicht erreicht werden kann. Für moderne Kombis und Fahrzeuge der Kompaktklasse trifft das normalerweise nicht zu. Hier brauchst Du wieder zusätzlich das verschlossene Behältnis.

    Für den Transit durch Österreich oder die Schweiz musst Du dich extra schlau machen.


    Apropos, Du bist Deutscher, hast aber eine italienische Lizenz. Bist Du denn auch italienischer Staatsangehöriger? Könnte sonst die Sache etwas verkomplizieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Anekdote: Einladung zum Schießen in England. Ist schon lange her. Unser 'Arier' - groß, blond, blauäugig - trug die Koffer. "Hallo Sir, what's in the cases?" "Rifles" Da war dann aber erst mal Hektik angesagt. Ob die gedacht haben, die Krauts wollen mal wieder England überfallen. 8o

  • Kleinkaliber - Transit nach Kaltern/Italien ==> Wortlaut des Zöllners, die will ich nicht sehen, das ist keine Waffe da spielen ja unsere Kinder mit "Zitat Ende"

    bei welchem Zoll war denn das?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián


  • Danach brauchst Du generell eine (deutsche) Erlaubnis für das sogenannte Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes.

    richtig


    Zitat


    Ausnahme: Als Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses nebst der darin eingetragenen Waffen brauchst Du für max. 6 Schusswaffen der Kategorien B, C und D keine weitere gesonderte Erlaubnis. Siehe Unterabschnitt 5 und dann insbesondere $ 32 (3) 2.

    da fragst Du mal bei IWÖ.at da posten einige mit anderer Erfahrung

    Zitat


    Gehe aber davon aus, dass bei dem Thema nicht alle Behördenmitarbeiter (Polizei, Zoll, usw.) wirklich sattelfest sind und drucke Dir deshalb am besten den passenden Unterabschnitt des Gesetzes aus und führe das Papier dann mit. Besorge Dir am besten auch von dem Händler oder Reparaturbetrieb eine Bestätigung, damit Du einen Grund für deinen Transport nachweisen kannst.

    nur die, die heute die Kontrollen machen schon

  • Hallo Karl,

    da fragst Du mal bei IWÖ.at da posten einige mit anderer Erfahrung


    ich habe hier (als interessierter Laie) erst mal die rechtliche Situation in Deutschland beschrieben und den dazu passenden Paragraphen zitiert.

    Wie die das in Österreich handhaben, weiß ich nicht. Aber Ahnungslose oder besser nur scheinbar Wissende, aber sich immer völlig Sichere (auch Behördenmitarbeiter) mit Töpfchenparolen gibt es bei dem Thema viele.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

    wegi82 - das war bestimmt die Zollunterabteilung M. Es geht dann mit klein a weiter.


  • Frank

    und ich hatte dabei an Erfahrungen mit dem deutschen WaffG gedacht IWÖ Forum • Thema anzeigen - Waffentransport über "deutsches Eck"

    auch hätte es das Abkommen Bayern / Österreich zum vereinfachten Transport nicht gebraucht wenn der europ. Waffenpass ausreichen würde.

    Das mit dem Zoll mag ja stimmen, nur gab es damals andere WaffG ein Deutschland wie auch in Österreich, da hat die EU wirklich keinen Vorteil gebracht.

    Ich finde es nicht sinnvoll wenn man mit seinem Laienhaften Wissen andere unwissentlich ins offene Messer laufen lässt.

    Karl

  • Hallo Karl,

    das Waffenrecht ist bekanntlich Bundesrecht. Es gilt demnach auch in Bayern, auch wenn das nicht immer alle wahrhaben wollen.

    Bleiben wir doch bitte beim Gesetzestext. Du hast Dir inzwischen mal den Wortlaut des Paragraphen 32 3 (2) durchgelesen? Nenne doch bitte Textstellen oder Belege für deine Bedenken. Ohne, dass man dabei am Gesetzestext bleibt, wird das bei juristischen Sachen eh nichts. Es besteht nach § 33 noch eine Meldepflicht. Das wird wohl oft unterlassen und daraus dürften dann auch die Probleme resultieren.


    Die Ösis diskutieren da über ein Verbringen ohne Grund, zwecks Abkürzung. Dieser 'spezielle' Vertrag zwischen Österreich und Bayern, das muss man sich nur mal vorstellen, regelt das Verbringen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, auch ohne Feuerpass. Es ist dazu, wie auch nach Bundesrecht, ein Grund nötig. Eine Reparatur sollte doch einen vom Bedürfnis umfassten Zweck entsprechen, oder nicht. Man könnte sich natürlich am Begriff "zum Zweck des Schießsports" aufgeilen, das ist aber auch die einzige Falle, die ich da sehe.


    Dr. Zakrajsek bemängelt, das weder Jäger noch die Sportschützen hier Unterstützung geboten haben. Na ja, vielleicht haben die ja kapiert, dass solche speziellen Verträge zwischen Bayern und Österreich schlicht Unsinn sind. Sorry, liebe Bayern.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Hallo Karl,

    das Waffenrecht ist bekanntlich Bundesrecht. Es gilt demnach auch in Bayern, auch wenn das nicht immer alle wahrhaben wollen.

    Das erzählst Du dann den Staatsanwälten und Richtern in Bayern.


    Zitat


    Bleiben wir doch bitte beim Gesetzestext. Du hast Dir inzwischen mal den Wortlaut des Paragraphen 32 3 (2) durchgelesen? Nenne doch bitte Textstellen oder Belege für deine Bedenken. Ohne, dass man dabei am Gesetzestext bleibt, wird das bei juristischen Sachen eh nichts. Es besteht nach § 33 noch eine Meldepflicht. Das wird wohl oft unterlassen und daraus dürften dann auch die Probleme resultieren.

    Ich muss nur Sachverhalte feststellen, die Interpretation überlasse ich dann den Fachleuten.

    Über das Abkommen brauchst Du dich nicht entrüsten, das ist Tatsache und geltendes Recht auch wenn es dem ausserbay. Schützen nicht gefällt.

    Karl

  • auch hätte es das Abkommen Bayern / Österreich zum vereinfachten Transport nicht gebraucht wenn der europ. Waffenpass ausreichen würde.

    kann man das irgendwo nachlesen?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Ich muss nur Sachverhalte feststellen, ...


    Selbst das musst Du hier nicht unbedingt. Aber wenn Du dich schon berufen fühlst, dann mach das doch bitte auch. Bisher ging es doch eher, mit Verlaub, in Richtung besagte Töpfchenparolen. Sorry, aber irgendwelche Problemfälle besagen doch nun wirklich nichts darüber aus, wie das entsprechende Gesetz nun lautet und wie es anzuwenden ist. Hier in meiner Nähe wollten vor einiger Zeit zwei junge Polizisten von einer volljährigen Schützin für den Transport eines Match-LGs (natürlich mit F-Zeichen) den Kleinen Waffenschein sehen. Noch Fragen.

    Über das Abkommen brauchst Du dich nicht entrüsten, das ist Tatsache und geltendes Recht auch wenn es dem ausserbay. Schützen nicht gefällt.

    Das mit dem geltenden Recht sagst Du. Ob das die Herren und Damen in Karlsruhe wohl auch so sehen? Ich entrüste mich übrigens nicht, ich amüsiere mich. Dieser Vertrag kann nur Gültigkeit haben, wenn er nicht gegen geltendes Bundesrecht verstößt. Er ist somit entweder schlicht überflüssig oder verstößt gegen Bundesrecht, weil Bayern hier keine Alleingänge machen kann. Auch Bayern muss sich bei der Umsetzung eines Bundesgesetzes an dieses halten.


    Apropos, die Ösis beschweren sich ja gerade, dass die Bayern dort die harte Nummer durchziehen. Wie passt das denn jetzt wieder zum gelobten Land?


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Frank,

    nochmal für rechtskundige Waffenbesitzer:

    Das Abkommen wird seltsamerweise von denen die es betrifft als Vorteil gesehen. Trifft aber hier auch nicht zu weil es nur Sportbetrieb zw. BY und A betrifft.

    Für die Einfuhr und Transit durch Österreich braucht er eine Erlaubnis, wenn ich das aus dem IWÖ-Forum richtig in Erinnerung habe ist das für ~ 90 € zu bekommen im Waffenfeindlichen Deutschland kostet das dann noch mal knapp 20 €.

    Es ist richtig dass die deutschen Behörden in dieser Richtung wenig Spass verstehen aber hier sind die Österreicher auch nicht besser, nur gibt es für Deutsche kaum Möglichkeiten über Österreich abzukürzen und somit werden auch keine erwischt.