WBK und längerer Auslandsaufenthalt

  • Im Nachbarforum wird gerade darüber diskutiert, was ein Sportschütze mit erlaubnispflichtigen Waffen beachten muß, wenn er (aus beruflichen Gründen) längere Zeit ins Ausland geht. Das Thema wird immer wichtiger; ich kenne fast niemandem aus meinem Freundeskreis, der nicht schon Studien- oder Arbeitsaufenthalte außerhalb Teutonistans hinter sich hätte.

    ==> WBK und längerer Auslandsaufenthalt? - Offtopic - Erlaubnispflichtige Waffen - CO2air.de

  • Tja, das ist wieder so ein Problem.

    Wenn man nun in meinen Thread zum Thema Bedürfnisse und dem HSV reinschaut, stehen da die akzeptierten Gründe für eine Unterbrechung länger als zwei Monate.

    Aber bei einer eher dauerhaften Pause, könnte es Probleme geben, da das Bedürfnis nicht erfüllt wird und ausländische Schießtermine meist nicht anerkannt werden.

    Ich würde ganz frech diese Frage an Deinen SB stellen und schauen, was die behördliche seite dazu sagt.

  • @ Dan More:

    Für mich stellt sich diese Frage derzeit nicht. Noch nicht. Aber ein Kollege hatte dort gefragt.

    Zur Sache: Warum sollten ausländische Schießtermine nicht anerkannt werden? Sind denn die Kaderschützen des DSB, wenn sie im Ausland starten, irrelevant?
    Das BMI ist übrigens bemüht, bei diesem Problem den WBK-Inhabern entgegenzukommen (siehe obiger Link).

  • In irgendeinem Pamplet habe ich gelesen, dass eben solche Trainings im Ausland nicht anerkannt werden, wenn es um das Bedürfnis geht. Ich schaue zu Hause nochmal nach, wo das war.Wenn dei Kaderschützen im Wettkämpfe bestreiten und dort dafür auch trainieren ist das wieder eine andere Angelegenhit.
    Du hast ja nicht als Kaderschütze gefragt, bzw. in dem Kontext, sondern als Person die evtl einen längeren Auslandsaufenthalt haben wird, aus beruflichen Gründen.
    Das hat ja in erster Linie nichts mit dem Sport zu tun, sondern mit dem Beruf.

  • Wenn dei Kaderschützen im Wettkämpfe bestreiten und dort dafür auch trainieren ist das wieder eine andere Angelegenhit.

    Warum? In meinem WaffG-Text kann ich keinen Passus entdecken, wonach Kaderschützen waffenrechtlich anders zu behandeln wären als Otto-Normal-Schützen. ;) Anders wäre es für viele sicher kaum möglich, ihre regelmäßige Wettkampfteilnahme (vgl. § 14 III WaffG) nachzuweisen.
    Wichtig ist halt, daß es sich um regelkonforme Schießwettkämpfe handelt, d.h. sie sollten international anerkannten Regeln entsprechen. Denn laut § 15a I 1 WaffG findet Schießsport nur dann statt, wenn entsprechend einer vom deutschen Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung geschossen wird. Sofern jedoch ein Wettkampf oder Training im Ausland inhaltlich identisch ist mit Disziplinen z.B. des DSB und dessen SpO, dann besteht kein sachlicher Grund, diese Termine nicht anzuerkennen.

  • Letztlich bescheinigt der Verband Dir das Bedürfnis......und ich Denke mal bei Kaderschützen werden die ein wenig anders vogehen, als bei Otto Normalos.

  • Der Verband ist aber nur bei Neubeantragungen zuständig. Das Fortbestehen des Bedürfnisses muß jeder Schütze gegenüber der Behörde selbst nachweisen. Und dies ist ja gerade bei längeren Auslandsaufenthalten das Problem.

  • Hallo Zebo,

    den von Dir bezüglich § 15a WaffG durch das Wörtchen 'nur' aufgestellten Auschließlichkeitsanspruch sehe ich etwas anders. Das besagte Wörtchen steht so nicht im Text. Es ist durchaus noch möglich, Schießsport auch ohne anerkannten Schießsportverband zu betreiben. Daher kann auch zumindest nach meiner Auffassung durchaus Schießport vorliegen, wenn nach festen Regeln geschossen wird, welche sich an den Regeln einer genehmigten Sportordnung orientieren. So wird das auch nach wie vor von vielen Vereinen und Verbänden praktiziert. Sonst bräuchten ja auch nicht die ganzen Verbote, was man beim Schießsport nicht machen darf, im Gesetz zu stehen.

    Es ist natürlich richtig und wichtig, sich nach der jetzigen Gesetzeslage Gedanken zu machen und Hilfestellung zu geben, wie man sein Bedürfnis auch bei längeren Aufenthalten im Ausland oder bei Krankheiten aufrecht erhalten kann. Aber noch besser wäre es, dieses unsägliche Bedürfnisprinzip in der jetzigen nochmals verschärften Form schnellstens wieder abzuschaffen. Nein, ich träume hier nicht. Bei Bündlung aller Kräfte wäre so etwas durchaus noch möglich. Nur wollen müsste man dafür erst mal schon. :wacko:

    Es geht den Staat nichts an, wie und in welcher Form und Intensität ich meinen Sport ausübe. Ob ich mit meinen Waffen (Sportgeräten) nun schieße oder ob sie im Tresor stehen, ist völlig belanglos, da von ihnen so oder so keine Gefahren für andere ausgehen. Es sollte dem Staat auch nicht erlaubt sein, den unbescholtenen Bürger aufgrund solcher Konstruktionen quasi durch die Hintertür enteignen zu können.

    Dafür sollten wir kämpfen, wir alle! Ok, Zebo, Dir erzähle ich da ja nichts Neues. Aber es lesen ja hoffentlich auch noch andere hier mit.


    Dan

    Der Verband hat die Aufgabe, ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz zu bescheinigen. Für den Fortbestand des Bedürfnisses hat der Erlaubnisinhaber erst mal selbst zu sorgen. Dem Verein, nicht dem Verband, obliegt hier die Aufgabe, einen Vereinsaustritt zu melden. Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Fortbestand des Bedürfnisses sind bisher nicht reglementiert. Insbesondere ist auch die hier schon öfter ins Spiel gebrachte 12/18-Regel mehr als umstritten und im Prinzip so auch nicht haltbar.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Der Verband ist aber nur bei Neubeantragungen zuständig. Das Fortbestehen des Bedürfnisses muß jeder Schütze gegenüber der Behörde selbst nachweisen. Und dies ist ja gerade bei längeren Auslandsaufenthalten das Problem.

    Ich würde das Problem dadurch lösen, dass ich im Vorfeld einer erkennbaren, befristeten Schießsportabstinenz an den Verein und an die Aufsichtsbehörde herantreten würde um eine entsprechende Regelung für die Wiederaufnahme /Fortsetzung meines Schießsports mit meinen Waffen zu vereinbaren.

  • Hallo Wilhelm,

    sicher ein gangbarer Weg, aber auch nur, wenn der zuständige Sachbearbeiter auch halbwegs guten Willens ist und mitspielt. Wir sind in diesem Falle (wieder mal) ein Stück von der jeweiligen Auslegung, Sichtweise und Einstellung des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig. Rechtssicherheit sollte doch eigentlich etwas anders aussehen, oder?

    Ob Frau Werner* aus Husum das auch so verständnisvoll sieht? Ich befürchte kaum.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    * Gehen wir mal ausnahmsweise davon aus, der Schreiberling hat sich das nicht aus den Fingern gesogen

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (23. November 2011 um 00:48)

  • Wenn man nicht im Inland ist, kann man auch nicht im Inland trainieren. Das sagt auch die neue Verwaltungsvorschrift:

    Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern.

    Es gibt theoretisch zwei Möglichkeiten (so machen es drei meiner Kunden) - und glaubt mir - die Berliner Behörden prüfen laufend die Bedürfnisse.

    Information an die Waffenbehörde und sicher verwahren (die beste Verwahrung ist beim WBK-Ehepartner, dann WBK-Freunde, Verein, Händler o.ä.). Mit der Behörde absprechen, ob der WBK-Freund auch für länger als vier Wochen die Waffen verwahren darf, damit diese nicht in einer unbewohnten Wohnung bleiben.
    Vorteil: beim Heimaturlaub kann man schießen
    Nachteil: kostet evtl. Geld und man kann nicht im Ausland schießen

    Verbringung der Waffen ins Ausland mit Genehmigung der Waffenbehörden im In und Ausland
    Vorteil: man kann im Ausland schießen, ist dies ein EU-Land, kann man die Waffen auch für den Urlaub wieder mitnehmen.
    Nachteil: kostet ebenfalls Geld und Zeit für die Formalitäten.

    Wenn man nicht gleich mehrere Jahre wegbleibt, behält man seine WBK, ansonsten geht sie zur Zwischenlagerung nach Bonn bis man wieder heimkehrt und die Waffen wieder einführt.

  • Letztlich bescheinigt der Verband Dir das Bedürfnis......und ich Denke mal bei Kaderschützen werden die ein wenig anders vogehen, als bei Otto Normalos.


    Glaubst du wirklich, dass jemand im Nationalkader ist und international mithalten kann ihne entsprechendes Training? Von daher halte ich dieses Problem für sehr konstruiert und realitätsfern.

  • @ Katja:

    Danke für Deine Hinweise. :)


    @ Murmelchen:

    In diesem eng begrenzten Bereich - längere Pause vom Schießsport - scheint mittlerweile ein Minimum an Rechtssicherheit zu herrschen. Insbesondere durch die neue VwV, die die 2009 von Kohlheim formulierte Kritik an der Änderung von § 8 WaffG aufgegriffen hat. Nichtsdestotrotz ist wohl unstreitig, daß das Bedürfnisprinzip unselig ist, weil es keine sicherheits- und kriminalitätspolitisch sinnvolle Ergänzung der übrigen WBK-Voraussetzungen wie Eignung und Zuverlässigkeit darstellt. Vielmehr dient es der Drangsalierung der WBK-Inhaber und dem Wuchern der Bürokratie. Leider glaube ich, daß dieses Prinzip in den nächsten Jahren nicht abgeschafft werden kann, weil dafür die politischen Mehrheiten fehlen. :(

  • Glaubst du wirklich, dass jemand im Nationalkader ist und international mithalten kann ihne entsprechendes Training? Von daher halte ich dieses Problem für sehr konstruiert und realitätsfern.


    Das habe ich auch nicht behauptet.
    Ich gehe einfach davon aus, dass ein Kaderschütze seine Termine im internationalen Umfeld anerkannt bekommt, und der Breitensportschütze eher nicht.
    Wenn ich in dei USA fliege und dort auf einem Schießstand ein wenig Spaß haben will, und Training ist für mich auch Spaß, dann wird dieses Training, auch wenn es im Schießbuch unterschrieben wurde, nicht anerkannt, so auch die VwV. Aber ein Kaderschütze, der bei einer WM aufläuft, wird dort auch trainieren und diese Termine werden mit Sicherheit anerkannt werden.

  • Das habe ich auch nicht behauptet.
    Ich gehe einfach davon aus, dass ein Kaderschütze seine Termine im internationalen Umfeld anerkannt bekommt, und der Breitensportschütze eher nicht.
    Wenn ich in dei USA fliege und dort auf einem Schießstand ein wenig Spaß haben will, und Training ist für mich auch Spaß, dann wird dieses Training, auch wenn es im Schießbuch unterschrieben wurde, nicht anerkannt, so auch die VwV. Aber ein Kaderschütze, der bei einer WM aufläuft, wird dort auch trainieren und diese Termine werden mit Sicherheit anerkannt werden.


    Diese Trainingseinheiten werden aber nicht den Ausschlag geben, dass er seine 18 Mal Teilnahme am Schießen belegt. Als ich in der Schweiz 2006 bei der WM war oder in Italien bei Weltcups habe ich mir das "freie Training" am Tag vor dem Wettkampf auch nicht in mein Schießbuch eintragen lassen. Warum? Weil ich so weit gar nicht gedacht habe und mir lieber meine 100 Trainingseinheiten mit dem KK in meinem Heimatverein habe bestätigen lassen. Die freien Trainings fallen demnach wirklich nicht ins Gewicht und du hast bei einem solchen Wettkampf wirklich andere Sorgen als dich mit solchem organisatorischen Zeugs rumzuärgern.

  • da stimme ich zu 100% zu.

    Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass ggf. bei einem Kaderschützen anders entschieden werden würde, als bei einem Schützen wie ich es bin....

  • da stimme ich zu 100% zu.

    Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass ggf. bei einem Kaderschützen anders entschieden werden würde, als bei einem Schützen wie ich es bin....


    Auch ich kann Dir bestätigen, dass Nationalkaderschützen die gleichen Nachweise bringen müssen, wie der jeweilige LV vom Normalschützen verlangt. Eine Diskussion hierüber war auch völlig zwecklos. Sportschützeneigenschaft hin oder her, hauptsache er opfert seine Zeit für den BSSB, DSB.
    Im Fall meines Schützlings ging um einen Trainingsaufenthalt im Ausland, für den er schnellstens seine WBK brauchte. Der SB der Genehmigungsbehörde war verständnisvoller, als unser Lspl, der die Bedürfnisse ausstellt und brauchte nur 2 Tage. BSSB brauchte eine Woche.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • @ Johann,

    letztlich ist es doch so, ein Kaderschütze wird wesentlich mehr Zeit auf dem Schießstand verbringen, als ein Nicht Kaderschütze, oder?
    Damit ist alleine schon die Anzahl S>chießtermine, die er/sie im Jahr zusammenbekommt ein vielfaches höher, als bei einem der den Sport als Breitensport ausübt.
    Das macht eine Argumentation schonmal einfacher, für den Kaderschützen.
    Hinzu kommt doch, wenn der Kaderschütze einer der Leistungsträger ist, wird der Verein/Verband doch alles daran setzen, dass er/sie auch schnell wieder auf das alte Leistungsniveau zurückkommen kann. Das gehth dann nur, wenn es seitens der Behörden keine Quereleien wegen der Unterbrechung gibt.
    Also würde ich sagen, auch wenn die rechtliche Seite die beiden arten von Sportgschützen/LWB gleich sieht, dass man bei einem Kaderschützen wohl eher dazu geneigt ist, ein Auge zuzudrücken, als bei einem Nicht Kaderschützen.

    Aber wie schon gesagt, eine rechtssichere und korrekte Antwort auf diese Frage, kann nur der SB geben.