Ersatzschützen im RWK (BSSB)

  • Servus beinander,

    Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Ersatzschützen in eueren Gauen (bevorzugt im BSSB, da wir hier ja gut vergleichen können, aber eigentlich darf ja jeder mitreden ;) )
    Wir (unser Verein) hat nämlich momentan ein kleines Problem mit der Auslegung des Gaues bezüglich der Ersatzschützen.

    In der OBBL schießen wir zeitlich versetzt zum Gau, wenn bei uns ein Schütze ausfällt, dann ziehen wir einfach einen Schützen aus der zweiten Mannschaft nach, ohne dass dieser dafür im Gau auch einen Wettkampf aussetzt. Und genau passt unserem Gauwettkampfleiter und Schützenmeister nicht. In Ihren Augen müsste der Ersatzschütze dann in seiner Stammmannschaft den x.ten Wettkampf aussetzen, den er für die höhere Mannschaft geschossen hat (eine Streichung des Ergebnisses in der neuen Saison für einen möglichen Fall in der Gauoberliga wurde schon angedroht)
    Für sie zählt der Paragraph 0.7.5.2.2 der SPO. Ich denke jedoch, dass dieser Paragraph nur für Meisterschaften geltend ist.

    Was sagt ihr? und wie ist das bei euch geregelt?

  • Hallo,

    also bei uns in Niederbayern ist das Aushelfen in einer höheren Mannschaft wie folgt geregelt:

    - Aushelfen bis zu 2 mal ohne irgentwelche Konsequenzen möglich
    - ab dem dritten Aushelfen hat man sich in der höheren Mannschaft festgeschossen, man darf in seiner eigentlichen Stammmannschaft nicht mehr mitschiessen, egal ob es der 2. oder x. Wettkampf ist.

    Der von Dir angesprochene Paragraph 0.7.5.2.2 der SPO bezieht sich meines Verständnisses nach auch nur auf die Meisterschaften. Für die Rundenwettkämpfe trifft eigentlich der Paragraph 0.7.5.2.3 zu, wo es eindeutig heißt, dass die Regelungen der Ligaordnung gelten. Was diese konkret bei Euch zu der Sachlage enthält, musst Du nachlesen und dann damit Deinen Gauwettkampfleiter und Schützenmeister gegenüber argumentieren.

    Gruß
    Uwe

  • Das sollte eigentlich klar in der (eurer) Rundenwettkampfrichtlinie oder Ausschreibung geregelt sein.

    Der Paragraph der SpO greift da nach meiner (eher unbedeutenden) Meinung nicht wirklich.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Uwe: So wie du es schreibst kenn ich es auch ausm Bezirk, und von allen anderen Mannschaften, die mit uns im Bezirk schießen.
    Bei denen ist es sogar normal, dass ein Schütze zwei Wettkämpfe an einem Tag schießen darf, für seine Stammmanschaft, und für die höhere in der er Aushilft (insofern dies zeitlich geht, aber in einem Durchgang können eh die wenigsten Wettkämpfe geschossen werden)

    argumentieren hat keinen Sinn ;) Haben wir schon alles (in wirklich sachlichen und zurückhaltenden Ton) schon probiert, und nur immer wieder die gleichen Parolen zurückbekommen. Auch schriftliche Aussagen von Verantwortlichen des BSSB haben da nicht viel geholfen.
    Da werden wir es im Falle des Falles wohl einfach mal aufs Sportgericht ankommen lassen müssen,... eine schwächung der ersten oder zweiten Mannschaft können wir uns gerade in der künftigen Saison nicht leisten :(

    Frank: da ist eben nicht wirklich was geregelt. Wir schießen nach den RWK-Ordnung des BSSB mit ein paar Zusätzen vom Gau (Vorschießen usw...) aber von den Ersatzschützen steht beim Gau nichts drin, da sich die Gauvorstandschaft sicher ist, dass der eine Paragraph für den RWK gilt (was ich auch vom Bezirk und vom BSSB andersrum bestätigt bekommen habe, also dass er nicht gilt)

    Einmal editiert, zuletzt von clarence (30. August 2011 um 15:47)

  • Also bei uns (WSV) ist die Regelung auch so wie Uwe schreibt.

    Die Sportordnung ist für Rundenwettkämpfe nicht zuständig.

    Der Austragungsmodus ist für den 1 zu 1 Modus in der 'Ligaordnung' geregelt.

    Wenn nach der alten Variante geschossen wird (also jeder schiesst und die 3 oder 4 besten kommen in die Wertung) dann gilt die sogenannte 'Wettkampfordnung'.

    Diese Ordnungen solltest du dir bei deinem Landesverband runterladen können.
    In diesen Ordnungen wird was z.B. das Gewehr oder die Scheiben betrifft dann auf die DSB Sportordnung verwiesen.

    Wenn ich als Mannschaftsführer unterwegs bin hab' ich die passende Ordnung auch dabei um im Zweifel was nachschlagen zu können.

    Gruss Axel

  • Wir schießen nach den RWK-Ordnung des BSSB mit ein paar Zusätzen vom Gau (Vorschießen usw...) aber von den Ersatzschützen steht beim Gau nichts drin,

    also, ich habe mir jetzt nochmals die RWK-Ordnung durchgelesen. Da steht genau dies drin, wie ich es schon beschrieben habe. Von einem Aussetzten für den entsprechenden Wettkampf in der Stammmannschaft kein Wort.
    Hier bleibt warscheinlich nur die Möglichkeit es darauf ankommen (eine Streichung des Ergebnisses) zu lassen und dann das Sportgericht anzurufen.

    Gruß
    Uwe

  • Unter Punkt 2.3.4 wird es doch erklärt. Da muss man dann aber unterscheiden zwischen Stammschützen und den Starts in einer niedrigeren Liga und den Schützen allgemein und den Starts in einer höheren Liga. Dort steht doch auch klar die Regel mit den mehr als zwei Starts in einer höheren Liga.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Unter Punkt 2.3.4 wird es doch erklärt. Da muss man dann aber unterscheiden zwischen Stammschützen und den Starts in einer niedrigeren Liga und den Schützen allgemein und den Starts in einer höheren Liga. Dort steht doch auch klar die Regel mit den mehr als zwei Starts in einer höheren Liga.

    wie ich die Frage verstanden habe, geht es hier nicht darum, ob jemand mehr als zwei mal aushelfen darf oder nicht. Vielmehr geht es darum, das der Gau sagt: Wenn Schütze "Meier/Müller" -seines Zeichens Stammschütze in Gauliga- z.B. im 5. Kampf in der OBBL (höherwertig) aushilft, so muss er im 5. Kampf in der Gauliga ( der ja terminlich später stattfindet)aussetzen, darf nicht für seine Stammmannschaft schiessen.

    Dies steht aber so nicht in der RWK-Ordnung des BSSB.

    Gruß
    Uwe

  • Dies steht aber so nicht in der RWK-Ordnung des BSSB.


    Sehe ich jetzt auch so. Allerdings möchte ich mich da auch gar nicht zu tief rein knien. Ist ja auch in erster Linie eure bajuwarische Angelegenheit. Hinterher behalte ich davon noch zu viel im Hinterkopf und schmeiße das dann mit unseren Regeln durcheinander. Und das ist nicht gut. :wacko:


    Mit bestem Schützengruß nach Bayern

    Frank

  • Ihr müsst jier wirklich aufpassen. Die RWK-Ordnung vomm BSSB kann vom Gau abgeändert werden, ist also nur eine Richtlinie. Deshalb hält sich da auch G. Furnier mit Aussagen zurück. Wenn aber ein RWK-Leiter in seinen Änderungen so etwas nicht explizit reinschreibt, gilt die BSSB-Ordnung.
    Das mit dem einem Start im der gleichen Runde, habe ich in unserem Gau auch schon gehört. War früher vielleicht mal so. Ihr habt aber in der OBB-Liga doch 14 Kämpfe und Wettkampftage mit zwei Kämpfen, das passt doch sowieso nicht zum übrigen Gau-RWK.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Danke euch allen :) das spiegelt im Großen und Ganzen doch auch meine Meinung wieder :)
    In der Gauoberliga muss ja noch allein die Regelung vom Bezirk (bzw. BSSB) gelten, und wir zumindest dieses Jahr kein Problem haben. Zur Not lassen wirs dann halt wirklich auf uns zukommen.

    Generell finde ich unsere Regelung bei uns im Gau dennoch ziemlich beschissen. Wenn jemand aus der zweiten Mannschaft ausfällt, dann zieht sich das Ganze im Rattenschwanz bis zur letzten Mannschaft durch, und schwächt somit jede Mannschaft (oder eine Mannschaft tritt dann nur zu dritt an, was auch nicht Sinn des Ganzen sein kann)

    Wär noch interessant, was Geronimo dazu sagt... immerhin sind wir ja im gleiche Gau zu gange ;)

  • Ich bin zwar nicht Geronimo, schreibe aber trotzdem noch was:

    Das mit dem Aussetzen in der tieferen Klasse habe ich noch nie gehört und ist wohl eine Erfindung eures Gausportleiters. Bei uns kann, wie schon gesagt bis zu 2 mal in einer höheren Mannschaft ausgeholfen werden, ohne auf irgendeinen Start in der Stammmannschaft verzichten zu müssen. Das geht übrigens auch zwischen Gau und Bezirk, da haben wir keine Probleme.
    Da sollte sich euer Sportleiter doch mal mit anderen Kollegen unterhalten, vielleicht wird ihm dann einiges klarer!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Die RWK-Ordnung vomm BSSB kann vom Gau abgeändert werden, ist also nur eine Richtlinie. Deshalb hält sich da auch G. Furnier mit Aussagen zurück. Wenn aber ein RWK-Leiter in seinen Änderungen so etwas nicht explizit reinschreibt, gilt die BSSB-Ordnung.

    Diese Zurückhaltung kommt wohl eher daher, weil man auf Gauebene nicht unnötig Staub aufwirbeln möchte und man es eh nicht jedem recht machen kann. Manche Gaue scheren sich nicht viel um die RWKO des BSSB.

    So weit ich mich erinnern kann gab es diese Regel auch bei uns mal. Man durfte unbegrenzt oft oben aushelfen, musste dafür dann aber unten die Wettkämpfe aussetzen. Das war vor gefühlten 100 Jahren.
    Diese Regel wurde durch die jetzige "2 mal oben aushelfen" (2.3.4) Regel ersetzt. Was der RWK-Leiter da macht ist ein Mischmasch, der keinen wirklichen Sinn ergibt. Das Problem mit so einer Regel ist, dass bei knapp besetzten 2. Mannschaften ein Aushelfen nach oben nicht in Frage kommt, weil dann die Wettkämpfe unten platzen. Sportlich ist das Unsinn und bestraft Mannschaften, deren Schützen sich mal erlauben z.B. krank zu sein.

    Mein Tipp: Zur nächsten RWK- oder Sportleiterversammlung beantragen, dass diese Regel abgeschafft wird und nur noch nach 2.3.4 BSSB RWKO verfahren wird.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Zitat von »Johann«


    Mein Tipp: Zur nächsten RWK- oder Sportleiterversammlung beantragen, dass diese Regel abgeschafft wird und nur noch nach 2.3.4 BSSB RWKO verfahren wird.


    Da sollte sich euer Sportleiter doch mal mit anderen Kollegen unterhalten, vielleicht wird ihm dann einiges klarer!!


    das wenn so einfach wäre... Ich wurde, nachdem ich den Vorschlag gebracht habe schon vom Gauschützenmeister mit "Ich bin schon 20 Jahre Schützenmeister, da werd ich doch mehr Ahnung wie du haben" abgewiesen worden.

    und seitdem ist unser Verhältnis wohl das, was man als "schwierig" einstufen könnte.


  • das wenn so einfach wäre... Ich wurde, nachdem ich den Vorschlag gebracht habe schon vom Gauschützenmeister mit "Ich bin schon 20 Jahre Schützenmeister, da werd ich doch mehr Ahnung wie du haben" abgewiesen worden.

    und seitdem ist unser Verhältnis wohl das, was man als "schwierig" einstufen könnte.

    Tja, auf dem Niveau ist das sicherlich schwierig. Trotdem solltest du da nicht locker lassen. Such dir vorher ein paar Mitstreiter, die dich unterstützen können.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Tja, auf dem Niveau ist das sicherlich schwierig. Trotzdem solltest du da nicht locker lassen. Such dir vorher ein paar Mitstreiter, die dich unterstützen können.


    Geronimo, wie schauts aus? :D


    Ich bin die letzten Tage wieder sehr ins Grübeln gekommen. Gut sein lassen kann ichs einfach nicht, ich muss da was machen... nur was?
    drauf ankommen lassen und vors Sportgericht?
    die anderen Sportleiter im Gau anschreiben/anreden?
    zuvor nochmal auf den Gauschützenmeister und Sportleiter zugehen und ankündigen, dass die anderen beiden Schritte gemacht werden, wenn sie nicht von Ihrem Standpunkt weggehen?
    Einen Schrieb aufsetzten, der die Regeln einfach und genau erklärt mit Beispielen, und vom BSSB unterschreiben lassen, dass dies Gültigkeit hat?

    was soll ich tun?

  • Stell einen schriftlichen Antrag an die Gauvorstandschaft zur nächsten Gauversammlung. Erläutere genau, warum dir diese Regelung nicht passt. Du kannst auch auf andere Gaue verweisen, deren Mannschaften in höheren Ligen das dürfen und dadurch einen Vorteil gegenüber deiner Mannschaft haben. Schriftliche Anträge müssen bei der Gauversammlung vorgetragen werden und in der Regel wird dann darüber abgestimmt. Vor der Abstimmung gibts normalerweise eine Diskussion mit Wortmeldungen auf unterschiedlichstem Niveau :). Da brauchst du dann eine Hand voll verbündete. Die Masse der Anwesenden hat keine Ahnung, die musst du gemeinsam mit deinen Mitstreitern überzeugen.

    Gleichzeitig würde ich dir empfehlen schriftlich eine Ausnahme für betroffene Schützen in deinem Verein beim Gausportleiter zu beantragen. Wenn er das genehmigt (und das darf der), dann ist es gut und es gibt keinen Grund die Regel beizubehalten. Lehnt er es ab (wahrscheinlich), dann hast du zusätzliches Pulver für die Gauversammlung. Begründe den Antrag am besten mit besonderem sportlichem Ehrgeiz der einzelnen Schützen und dem möglichen sportlichen Nachteil gegenüber Mannschaften aus anderen Gauen.

    Um Mitstreiter zu finden sprichst du am besten Leute an, die du eh gut kennst bzw. die ev. das gleiche Problem haben könnten. Diese Leute sollten dann auch wirklich zur Gauversammlung gehen. Die Überraschung ist dann groß, wenn du mit deiner Meinung nicht alleine da stehst.

    Und immer schön diplomatisch bleiben. :)

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Schade dass es hier keinen "Danke"-Button gibt ;)

    An das habe ich noch gar nicht gedacht. Die nächste Versammlung ist zwar erst im Januar, aber bis dahin hat man dann wenigstens noch genügend Zeit Mitstreiter zu finden.