Servus beinander,
Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Ersatzschützen in eueren Gauen (bevorzugt im BSSB, da wir hier ja gut vergleichen können, aber eigentlich darf ja jeder mitreden )
Wir (unser Verein) hat nämlich momentan ein kleines Problem mit der Auslegung des Gaues bezüglich der Ersatzschützen.
In der OBBL schießen wir zeitlich versetzt zum Gau, wenn bei uns ein Schütze ausfällt, dann ziehen wir einfach einen Schützen aus der zweiten Mannschaft nach, ohne dass dieser dafür im Gau auch einen Wettkampf aussetzt. Und genau passt unserem Gauwettkampfleiter und Schützenmeister nicht. In Ihren Augen müsste der Ersatzschütze dann in seiner Stammmannschaft den x.ten Wettkampf aussetzen, den er für die höhere Mannschaft geschossen hat (eine Streichung des Ergebnisses in der neuen Saison für einen möglichen Fall in der Gauoberliga wurde schon angedroht)
Für sie zählt der Paragraph 0.7.5.2.2 der SPO. Ich denke jedoch, dass dieser Paragraph nur für Meisterschaften geltend ist.
Was sagt ihr? und wie ist das bei euch geregelt?