Risiken bei der Abgabe von Munition u.a.

  • Wundert es Dich?

    Mich nicht!

    Ich habe von einem pebnsionierten Polizisten, selber legaler Waffenbesitzer, eine Schachten und ein Ladestreifen 9mm Para Patronen bekommen.
    Die Schachtel ist datiert auf 1961......ich trau mich schon gar nicht die Dinger zu verschießen......

  • Wobei der Bericht natürlich wieder dem typischen Bild-Unfug entspricht.

    Nicht der Transport ist hier das Problem, für den gibst es keine besonderen Vorschriften, sondern schlicht der Besitz.

    Anzumerken bliebe auch noch, das der Besitz von "normaler" Munition, also Munition, welche nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt, nach dem alten Waffengesetz noch legal war. Auch wenn die Bild da etwas von Maschinengewehrmunition "faselt", muss das ja so noch lange nicht stimmen.

    Ich habe inzwischen ein Foto im Netz gefunden. Für mich sehen die Teile aus wie Manöverpatronen aus Messing, wie sie auch für das MG verwendet werden. Also stimmt zumindest schon mal die grobe Richtung der Bild. Allerdings sind auch diese Patronen, auch wenn es sich um Platzpatronen handelt, in Deutschland erlaubnispflichtig. Somit ist die ältere Dame auch formal richtig erst mal wegen unerlaubten Besitzes dran.

    Ob man allerdings auch in so einem Fall wie hier wirklich immer mit der vollen Härte des Gesetzes agieren muss, weiß ich nicht. Unerfreulicher Nebeneffekt ist ja auch noch, dass bald kaum noch einer mit solchen "Funden" zur Polizei gehst, sondern das Zeug irgendwo klammheimlich entsorgt und damit dann unter Umständen erst recht Gefahren herauf beschwört. Aber ich mein ja nur,


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Noch eine Anmerkung: Wenn die ältere Dame die Patronen wirklich gefunden haben sollte und dieses den Behörden auch so mitgeteilt haben sollte, müsste sie doch eigentlich straffrei bleiben. Nur der Transport von Munition alleine ist kein Vergehen und die Sache mit den Funden ist ja auch im Gesetz geregelt. Wie gesagt, ich sehe hier nur das mögliche Problem, dass die Dame auch angegeben haben könnte, dass sich die Patronen schon länger in ihren Besitz befunden haben.

    Oder übersehe ich hier jetzt etwas wesentliches? Bin ja nur interessierter Laie.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Auch bei Platzpatronen?

    Wohl eher nicht, sofern das abgebildete Foto zutreffend sein sollte.

    In einem Waldstück unweit von mir entfernt, war früher ein US Manövergebiet. Da haben wir, da auch öffentlicher Wald, bald kistenweise die US Manöverpatronen auf den Waldwegen gefunden.

  • Hallo Michael Kuhn,

    hier ein Auszug aus dem Waffengesetz:

    § 37 Anzeigepflichten

    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

    1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
    2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise

    in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Für mich liest sich das so, dass der Gesetzgeber die Inbesitznahme durch einen Finder nicht grundsätzlich ausschließt und auch nicht generell unter Strafe stellt. Daher meine Anmerkungen in dem zweiten Beitrag. Der Oma hat das ganze "Problem" natürlich nie jemand mal richtig erklärt.

    Der Lehrer mit der geklauten Patrone mit Hartkerngeschoss war ja noch schräger. Aber für den tut es mir im Gegensatz zu der älteren Dame auch nicht leid. Generell leisten damit aber unsere Behörden einen weiteren Beitrag zu Staatsverdrossenheit.

    Bin ja mal gespannt, wann die erste Mutti mit Küchenmesser im Einkaufskörbchen angezeigt wird.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank