Welche Folgen können entstehen wenn keine zweite Standaufsicht anwesend ist? Der Schießleiter und damit die Standaufsicht hat ein dringendes Bedürfnis und lässt weiterschiessen. In seiner Abwesenheit passiert nun ein Unfall. Anwesend war eine Person die aber nicht die nötigen Qualifikationen besitzt. Der Leiter der Schiessabteilung wurde vorher von diesem Zustand in Kenntnis gesetzt. Welche Folgen, versicherungstechnisch, entstehen dadurch. Aus meiner Sicht ist es ein Fehlverhalten des Leiters der Schiessabteilung das er unter diesem Umständen den Schiessbetrieb zuläßt.
Heiko Metzner