Keine zweite Standaufsicht

  • Welche Folgen können entstehen wenn keine zweite Standaufsicht anwesend ist? Der Schießleiter und damit die Standaufsicht hat ein dringendes Bedürfnis und lässt weiterschiessen. In seiner Abwesenheit passiert nun ein Unfall. Anwesend war eine Person die aber nicht die nötigen Qualifikationen besitzt. Der Leiter der Schiessabteilung wurde vorher von diesem Zustand in Kenntnis gesetzt. Welche Folgen, versicherungstechnisch, entstehen dadurch. Aus meiner Sicht ist es ein Fehlverhalten des Leiters der Schiessabteilung das er unter diesem Umständen den Schiessbetrieb zuläßt.

    Heiko Metzner

  • Ich sehe als Problem, dass man es nun mit einem Schießen ohne Aufsicht zu tun hat, da ja die zweite Person nicht die ausreichende Qualifikation hat und somit nicht als Aufsicht zählen kann. Somit dürfte auch versicherungstechnisch einiges an Probleme auf einen zukommen, da Vorschriften missachtet werden. Das kann sogar soweit gehen, dass die Versicherung unter Umständen nicht mehr zahlt.

    Soweit zur Theorie, aber nun zur Praxis: Wer kann denn bei der Versicherung genau nachweisen, wann der besagte Schießleiter am Stand war und wann er sein "dringendes Bedürfnis" befriedigte? Wenn man annimmt, dass dier Schießleiter die ganze Zeit anwesend war, wird ein Gegenbeweis wohl schwierig.

    Bei uns wird es so gehandhabt, dass eigentlich immer zwei qualifizierte Kräfte am Stand anwesend sind, sodass es zu solch einer misslichen Lage am besten gar nicht kommt.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Also bei uns wird das so gemacht, dass wenn die Aufsicht mal kurz weg will übernimmt halt kurz ein anderer anwesender Schütze.
    Da bei uns eigentlich alle auch Standaufsicht machen geht das sehr problemlos.
    Da kann es auch sein, dass die Aufsicht auch wechselt.
    Wenn z.B. die Aufsicht noch selber schiessen möchte und jemand anders ist schon fertig und übernimmt die Aufsicht dann wechselt man halt.

    Gruss Axel

  • Anwesend war eine Person die aber nicht die nötigen Qualifikationen besitzt.


    Welche Qualifikationen benötigt man bei Euch denn? In der Regel darf doch jeder sachkundige Schütze (also zumindest jeder WBK-Inhaber) als Aufsicht fungieren. Oder verlangt Euer Verein/Verband irgendwelche DSB-internen Zusatzlehrgänge?


    Also bei uns wird das so gemacht, dass wenn die Aufsicht mal kurz weg will übernimmt halt kurz ein anderer anwesender Schütze. Da bei uns eigentlich alle auch Standaufsicht machen geht das sehr problemlos.


    So kenne ich es auch.


  • Welche Qualifikationen benötigt man bei Euch denn? In der Regel darf doch jeder sachkundige Schütze (also zumindest jeder WBK-Inhaber) als Aufsicht fungieren. Oder verlangt Euer Verein/Verband irgendwelche DSB-internen Zusatzlehrgänge?



    So kenne ich es auch.


    Welche Qualifikationen benötigt man bei Euch denn? In der Regel darf doch jeder sachkundige Schütze (also zumindest jeder WBK-Inhaber) als Aufsicht fungieren. Oder verlangt Euer Verein/Verband irgendwelche DSB-internen Zusatzlehrgänge?



    So kenne ich es auch.

    Du musst den Kurs zur qualifizierten Standaufasicht absolviert haben.

  • Offiziell heisst das bei uns in Württemberg Schiess- und Standaufsicht

    Der Lehrgang geht 1 Tag und danach bekommt man einen schönen Ausweis mit Umhängeband


    ......

    Dieter

  • Den grellgelben hab' ich auch.
    Allerdings ist bei uns im Verein jemand ausbildungsberechtigt. Deshalb haben die meisten bei uns die Vereinsinterne Ausbildung zur Standaufsicht. Und Neue werden inzwischen sofort einkassiert und geschult. (Sonst haben die ja eine Ausrede die Aufsicht nicht zu übernehmen).

    Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, wo das mit der Standaufsicht geregelt ist? Ich hab's gerade nicht im Waffengesetz gefunden.

    Ich stelle mir gerade folgende Fragen (immer erfahrene Schützen über 18 und Luftgewehr)
    Wann braucht man eine Standaufsicht.

    1. Ich schiesse alleine bei mir im Keller -> Keine Standaufsicht, da alleine?
    2. Ich schiesse zu zweit bei mir im Keller -> Standaufsicht ? Ist das überhaupt ein Stand ?
    3. Ich schiesse alleine im Schützenhaus bei verschlossenem Eingang (kein reguläres Training) -> Keine Standaufsicht, da alleine?
    4. Ich schiesse zu zweit im Schützenhaus bei verschlossenem Eingang (kein reguläres Training) -> Standaufsicht bei Privatnutzung ?

    Gruss Axel

  • Den grellgelben hab' ich auch.
    Allerdings ist bei uns im Verein jemand ausbildungsberechtigt. Deshalb haben die meisten bei uns die Vereinsinterne Ausbildung zur Standaufsicht. Und Neue werden inzwischen sofort einkassiert und geschult. (Sonst haben die ja eine Ausrede die Aufsicht nicht zu übernehmen).

    Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, wo das mit der Standaufsicht geregelt ist? Ich hab's gerade nicht im Waffengesetz gefunden.

    Ich stelle mir gerade folgende Fragen (immer erfahrene Schützen über 18 und Luftgewehr)
    Wann braucht man eine Standaufsicht.

    1. Ich schiesse alleine bei mir im Keller -> Keine Standaufsicht, da alleine?
    2. Ich schiesse zu zweit bei mir im Keller -> Standaufsicht ? Ist das überhaupt ein Stand ?
    3. Ich schiesse alleine im Schützenhaus bei verschlossenem Eingang (kein reguläres Training) -> Keine Standaufsicht, da alleine?
    4. Ich schiesse zu zweit im Schützenhaus bei verschlossenem Eingang (kein reguläres Training) -> Standaufsicht bei Privatnutzung ?

    Gruss Axel


    Solanghe du alleine bist, muss keine weitere Person als Aufsicht da sein. Seid ihr aber zwei Schützen, muss eine Person, die gerade nicht schießt als Aufsicht anwesend sein.

  • Ich nehme an das im Keller kein "genehmigter" Stand vorhanden ist, aus diesem Grund wird auch keine Standaufsicht benötigt.

  • Bei uns gibt es auch einen solchen Standaufsichtenlehrgang, der ein paar Stunden dauert. Macht man aber die Sachkundeprüfung, wird der Standaufsichtenlehrgang meistens gleich mitgemacht.

    Man erhält dann eine Prüfbescheinigung, die beim Verein aufbewahrt wird und die auch das Landratsamt als zuständige Behörde erhält. Ein Umhängekärtchen gibt es bei uns nicht.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Solanghe du alleine bist, muss keine weitere Person als Aufsicht da sein. Seid ihr aber zwei Schützen, muss eine Person, die gerade nicht schießt als Aufsicht anwesend sein.

    Und wo steht das. Bzw. wo ist das geregelt. Die Regelung kenne ich auch so, aber ich finde es nicht im Waffengesetz.

    Ich nehme an das im Keller kein "genehmigter" Stand vorhanden ist, aus diesem Grund wird auch keine Standaufsicht benötigt.

    Ab wann ist denn ein Stand genehmigt. Bzw. muss ein Luftdruckstand genehmigt werden.
    Was unterscheidet den Stand, den ich im Keller habe von dem Stand im Schützenhaus bei privater, nichtöffentlicher Nutzung.

    Gruss Axel

  • Wurde uns so bei diesem Lehrgang erklärt. Wo genau das nachlesbar ist kann ich dir auf die schnelle nicht sagen. Im Zweifelsfall weiß es das Waffengesetz.

  • Hallo Axel,

    Und wo steht das. Bzw. wo ist das geregelt. Die Regelung kenne ich auch so, aber ich finde es nicht im Waffengesetz.


    § 11 (3) AWaffV, also nicht direkt im Waffengesetz, sondern in der Allgemeinen Verordnung zum Gesetz.

    Ab wann ist denn ein Stand genehmigt. Bzw. muss ein Luftdruckstand genehmigt werden.
    Was unterscheidet den Stand, den ich im Keller habe von dem Stand im Schützenhaus bei privater, nichtöffentlicher Nutzung.


    Sobald Du eine Schießstätte errichtest und betreibst, muss die behördlich genehmigt werden. § 27 (1) WaffG
    Du darfst zwar (unter bestimmten Voraussetzungen) mit Druckluft in deinem Keller schießen, aber wenn Du dort einen Schießstand (Schießstätte) errichtest, greift wieder das WaffG, also dann auch nur mit Erlaubnis und Aufsicht. Ein fest an der Wand installierter Kugelfang kann da schon reichen und im Zweifel auch zu einer bösen Falle werden.


    Die Sache mit der Standaufsicht ist inzwischen auch etwas komplizierter geworden. Ich war früher auch ähnlich wie Zebo der Ansicht, dass die Sachkunde nach § 7 generell zur Aufsicht berechtigt, aber dem ist wohl nicht mehr so. Wir hatten hier auch schon mal einen längeren Beitragsstrang über das Thema, wo auch frank17 beteiligt war. Es ging wohl um die Aufsichtsführung durch einen Jäger auf einem DSB-Stand. Müsste durch die Suchfunktion noch auffindbar sein.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallöchen,

    ich hab so das Gefühl, das dass je nach Waffenart verschieden gehandhabt wird. Im Verein - wo ich noch aktuell "Karteileiche" bin - hat sich in den ca. 3 Jahren bei der LP bzw beim LG nur eine Standaufsicht sehen lassen, wenn "Frischlinge" da waren. Und das kam selten vor. Beim KK (wie es aktuell ist weiß ich nicht, seit letztem Jahr nicht mehr geschossen) - zumindestens was das Gewehrschießen und die Freie Pistole angeht (also 50m Bahn), war auch gaaanz selten eine Aufsicht anwesend. Allerdings haben wir meistens "nur" mit max. 3,4 Leuten geschossen. Nur bei den ganz Dicken Brummern ist eine Aufsicht regelmäßig vorhanden.

    In dem neuen Verein (nur Luftdruckwaffen) schießen wir mit 2 bis 4 Leuten immer ohne Aufsicht. Warum?? Keine Ahnung. Hab aber auch noch nie danach gefragt.

    Passiert ist bis heute noch nix passiert. Zumindestens nicht in der Zeit wo ich geschossen habe.

    vlg Joachim

  • Bei 3 - 4 Schützen muss eine Standaufsicht anwesend sein. Was steht denn auf der Tafel wo der Name der Standaufsicht vermerkt sein soll? Bei uns werden manche Sachen schon locker gehandhabt, jetzt kenne ich anscheinend jemand wo es noch lockerer zugeht. Ihr könnt froh sein das noch kein Unfall passiert ist, es könnte sonst versicherungstechnisch schwierig werden. Wenn ich einem Hobby nachgehe, dann sollten auch die Rahmenbedingungen stimmen, sonst hat es keinen Sinn. Passiert ein Unfall unter diesen Bedingungen dann steht es in der Zeitung und es fällt auf alle Schützenvereine negativ zurück.

  • In beiden Vereinen ist eine Tafal vorhanden. Beim ersten "nur" beim Luftdruckschießen und bei den Dicken Brummern. Beim Gewehrstand (50m & 100m Bahn) hängt keine Tafel. Der 100m-Stand besteht nur aus 2 Bahnen. Aber egal. So, bei der Luftpumpe steht - wenn überhaupt - irgend ein Name. Bei den Dicken steht jeweils ein anderer Name, aber selbst wenn KEIN Name da steht, eine Aufsicht ist immer vorhanden. Ob sie dann immer bei der Sache ist, sei dahingestellt. Die Mitschützen scheinen es bei der Luftpumpe und dem Gewehrstand nicht wirklich ernst zu nehmen. Ich erinnere mich an eine Diskusion, bei dem die auftretenden Probleme (vom Gewehrstand) erwähnt wurden, es aber nicht wirklich zu einer Änderung kam. Es wurde einfach so weitergemacht. Man nimmt´s halt leicht. Weil, es sind nicht immer Gewehrschützen anwesend und der Gewehrstand von der Theke bzw. vom Aufendhaltsraum etwas weiter entfernt ist

    Beim 2ten Verein stehen meines Wissens 2 Namen drauf. Aber diese Peronen habe ich zum Schießbeginn noch nie gesehen. Weder an der Theke noch auf´m Stand.

    Irgendwie schein man es in beiden Vereinen mit der Aufsicht nicht wirklich ernst zu nehmen

  • Hallo Freunde,

    § 11 AWaffV Aufsicht

    (1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.
    (2) Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen.
    (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

    So lautet die gesetzliche Forderung. Wenn sich Betreiber von Schießstätten, also in der Regel Vereine, nicht an das Gesetz halten, ist das deren Sache. Im Zweifel müssen sie auch die Konsequenzen tragen.


    Hotwheel

    Aber nur, wenn diese Waffensachkunde auch die Qualifikation zur Standaufsicht beinhaltet. Wenn deine zuständige Behörde deine Sachkunde anerkennt, bist Du auch auf der sicheren Seite.

    @Jọhann

    Nur wenn die Sachkunde nicht auf bestimmte Waffenarten, z. Bsp. KK, eingeschränkt ist. Auch solche Sachkunden gibt es.


    Wie heißt es so schön, nix ist einfach, niemals.

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Nur nur noch einmal besonders betont, sie sollen sich an der "Schießstätte" aufhalten, nicht an der Theke. Alkohol hat nichts beim Schiessen zu suchen, das betrifft ganz besonders den Schiessleiter und die Standaufsicht. Alkohol ist auf dem Schießstand nicht zugelassen, so wie auch das Rauchen untersagt ist. Bei uns wird es so gehandhabt, Schützen die etwas zu viel getrunken haben, denen wird das Schiessen untersagt.

    Heiko