Keine zweite Standaufsicht

  • § 11 (3) AWaffV, also nicht direkt im Waffengesetz, sondern in der Allgemeinen Verordnung zum Gesetz.

    Aah genau das hab' ich gesucht.

    Du darfst zwar (unter bestimmten Voraussetzungen) mit Druckluft in deinem Keller schießen, aber wenn Du dort einen Schießstand (Schießstätte) errichtest, greift wieder das WaffG, also dann auch nur mit Erlaubnis und Aufsicht. Ein fest an der Wand installierter Kugelfang kann da schon reichen und im Zweifel auch zu einer bösen Falle werden.


    Ich hab' nirgends eine Bestimmung gefunden wo geregelt wird ab wann ein Kellerschiessstand als Schiessstätte gewertet wird und damit zulassungspflichtig wird.
    Auf jeden Fall nicht wenn bei mir im Hausflur ein Kugelfang hängt.
    Und wenn ich mir die ganze Hauswand voller Kugelfänge hänge geht das kein Amt was an :)
    Das mag anders sein, wenn ich mir einen Hobbyraum einrichte und dort regelmässig mit anderen trainiere. Ich hätte gerne einen 50m Hobbyraum :-))
    Der Stand im Schützenhaus ist auf jeden Fall eine Schiessstätte.

    Gruss Axel

  • [font='&quot']Zu dem Thema passt die Meldung aus der Süddeutschen ganz gut:

    [/font]"16-Jähriger im Schützenheim verletzt


    [font='&quot']06.07.2011 06:30 [/font]


    [font='&quot']Nürnberg - Bei einem
    Unfall in einem Schützenheim in Mittelfranken hat ein Jugendlicher am
    Montagabend einen Kopfschuss erlitten. Der 16-Jährige sei schwer verletzt,
    sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, er werde in einem
    Nürnberger Krankenhaus behandelt. Sein Zustand sei aber stabil. In dem
    Schützenheim in Heilsbronn (Landkreis Ansbach) übten am Montagabend mehrere
    Jugendliche das Schießen - unter Aufsicht eines Erwachsenen. Als der Unfall
    passierte, hatte die Waffe allerdings niemand in der Hand. Das
    Kleinkalibergewehr sei beim sogenannten Scheibenrücklauf, wenn sich also die
    Zielscheiben im Schießstand bewegen, von einer Scheibe zu Boden geworfen
    worden, und dabei habe sich der Schuss gelöst, sagte der Polizeisprecher. Warum
    die Waffe allerdings so abgelegt wurde, dass sie in die Bahn der Scheiben
    ragte, das ist noch nicht geklärt. Noch ermittelt die Kriminalpolizei Ansbach,
    wer für den Unfall verantwortlich ist. Nach dem Schuss wurde der 16-Jährige von
    einem Notarzt noch im Schützenheim versorgt und dann in ein Nürnberger Klinikum
    gebracht. kaa"[/font]


    [font='&quot']Ich frage mich, wie jemand die Waffe aus der Hand legen kann, ohne den Verschluss zu öffnen und zu entladen. Ich frage mich auch, was die Aufsicht da gerade gemacht hat und wo sie hingschaut hat und ob mehr Aufsichten notwendig gewesen wären.[/font]
    [font='&quot']Ich frage mich weiter, warum der Verein diese unfallträchtigen Anlagen nicht.schon längst umgebaut hat.[/font]
    [font='&quot']Es sollte sich doch in in den letzten 50 Jahren herumgesprochen haben, dass da schon öfters Unfälle passiert sind, auch wenn diese glimpflich ausgegangen sind, soweit ich davon erfahren (und auch schon selbst gesehen) habe.[/font]

    [font='&quot']Auf jeden Pfurz wird bei der Standabnahme geachtet, nur auf diese ganz offensichtlichen Gefahrenquellen kommen unsere Spezialisten von den Landratsämtern offenbar nicht drauf.
    [/font]

  • Dass die Scheibenträger bis zum Schützen ranfahren müssen, ist doch wohl klar. Dass dabei auch ein Gewehr runterfallen kann damit auch (außer die Züge werden an der Decke befestigt, was aber nur in Hallen geht).

    Man darf aber nicht vergessen: Wenn jemand ein Gewehr so ablegt, ist das menschliches Versagen. Wenn jemand eine geladene Büchse aus der Hand legt, dabei nicht einmal den Verschluss öffnet, ist das ein ganz grober Regelverstoß.

    Natürlich ist so ein Unfall immer eine Tragödie, aber es ist durch ganz klare Sorgfaltsverletzungen entstanden und (gott sei dank) nicht mutwillig oder durch jugendliche Blödeleien passiert!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Also dass einem der Scheibenwagen das Gewehr (fast) von der Brüstung schubst ist doch völlig normal und kommt regelmässig vor wenn man nicht aufpasst.

    Aber dass da ein Gewehr mit geschlossenem Verschluss aus der Hand gelegt wird sollte eigentlich nicht passieren.
    Das ist der Punkt auf den ich als Aufsicht immer besonders achte. Das hat mir auch schon erstaunte Blicke gebracht wenn ich zu den Leuten gesagt hab' dass sie ihren Verschluss aufmachen sollen - Auch auf Meisterschaften, obwohl das ja sogar ein Disqualifikationsgrund wäre.

    Normalerweise passiert das ja mit abgeschossenem Gewehr nach dem Schuss.
    Dass jemand ein geladenes Gewehr abgelegt hat ist mir als Aufsicht bisher nur zweimal vorgekommen.
    Und als ich diese Schützen gerügt hab' war denen auch sofort klar was sie angestellt hatten

    Gruss Axel

  • Axel

    Kugelfänge darfst Du Dir sicher beliebig viele an die Wand hängen. Aber wenn Du darauf auch schießt, bist Du schon ganz nahe am Betrieb einer Schießstätte. Wo natürlich kein Kläger, da auch kein Richter. Aber sollte bei Dir doch mal der Kontrolleur wegen § 36 vorbeischauen und zufällig auch die Schießbahn im Keller sehen, könnte es eng werden. Mein ja nur. Ich habe meinen Kugelfang hinter einem Gardinenvorhang. 8)


    dingo

    Gerade auch bei hängenden Bahnen kann es auch Probleme geben. Wir haben auch so einen kombinierten Stand für Druckluft und KK 50m mit hängenden Scheiben und Tischen darunter. Passiert ist zwar noch nicht wirklich Schlimmes, aber einmal ist ein LG durch den Stand geflogen, weil sich der Korntunnel am Scheibenrahmen verhakt hatte und einmal ist auch mal ein KK aus dem gleichen Grund mit dem Wagen nach vorne gefahren. Ich habe auch schon mal den Taster mitfahren lassen, weil das Kabel jemand um den Scheibenwagen gewickelt hatte. Ja, Scheibenwagen weg, Taster weg, dummes Gesicht gemacht und erst mal Werkzeug holen gegangen. Taster hatte dann auch noch vier schwarze Adern ohne Nummerierung, zwei für den Taster und zwei mit 230 V für das Lämpchen. 8o

    Das mit den Scheibenzügen ist ja auch immer ein 'Kompromiss. Sie müssen ja so dicht zum Schützen kommen, dass man die Scheiben auch alleine und ohne dass man den Stand auflösen muss, wechseln kann. Alleine wechseln ist ja sogar Stehend im Wettkampf auch so vorgeschrieben.

    Aber man muss das Problem kennen und auch gerade Neulinge darauf aufmerksam machen. Gerade Frischlinge im Wettkampf vergessen so etwas auch schon mal leicht.


    Aber wie man an dem Fall sieht, wird das Ganze ja erst dann wirklich zu einem echten Problem und zu einer Gefahr, wenn die wichtige Sicherheitsregel mit dem Ablegen der geladenen Waffe nicht beachtet wird.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • ...
    [font='&quot']Ich frage mich, wie jemand die Waffe aus der Hand legen kann, ohne den Verschluss zu öffnen und zu entladen. Ich frage mich auch, was die Aufsicht da gerade gemacht hat und wo sie hingschaut hat und ob mehr Aufsichten notwendig gewesen wären.[/font]
    [font='&quot']Ich frage mich weiter, warum der Verein diese unfallträchtigen Anlagen nicht.schon längst umgebaut hat.[/font]
    [font='&quot']Es sollte sich doch in in den letzten 50 Jahren herumgesprochen haben, dass da schon öfters Unfälle passiert sind, auch wenn diese glimpflich ausgegangen sind, soweit ich davon erfahren (und auch schon selbst gesehen) habe.[/font]

    [font='&quot']Auf jeden Pfurz wird bei der Standabnahme geachtet, nur auf diese ganz offensichtlichen Gefahrenquellen kommen unsere Spezialisten von den Landratsämtern offenbar nicht drauf.
    [/font]


    Warum fragst Du dich das alles? Sei doch nicht päpstlicher als der Pabst!
    Die Aufsicht hatte 7 Schützen zu beaufsichtigen, also absolut in Ordnung! Auch Du kannst mit Sicherheit nicht sagen, dass Du als Aufsicht alles siehst.
    Warum ist die Anlage unfallträchtig? Weil jetzt einer passiert ist? So schlimm er ist!
    Ist der Unfall auch wirklich so passiert, oder ist es nur die offizielle Version?
    Seien wir doch froh, dass es die Medien nicht breit treten und treten es auch nicht selbst breit.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Wir sollten es nicht breit treten, wir sollten drüber reden und das geschieht hier. Wir wollen uns nicht schaden, sondern erkennen was man ändern könnte.

    Heiko

  • Die grundlegendste aller Sicherheitsmaßnahmen: Eine geladene Waffe wird niemals aus der Hand gelegt.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hallöchen,

    bin zwar erst seit ca. drei Jahren aktiv "am Schießen", aber 2 grundlegende Dinge habe ich von Anfang an beherzigt ( und das obwohl man es mir nicht "eingebläut" hat): Keine geladene Waffe aus den Wurstfingern geben und selbige wech vom Abzug solange der Lauf nicht im Ziel ist. Ich kann die Leute absolut nicht verstehen, die diese einfachsten Grundregeln nicht beherzigen. Achja, hätte da fast noch was Wichtiges vergessen: Eine geladene Waffe zeigt IMMER in Richtung Ziel - und sonst nirgendwo hin. Wie hieß es in dem Buch "Mr. Colt - Die Eroberung Amerikas" von Cristopher S. Hagen so treffend: "Eine abgeschossene Kugel holt kein noch so inniges Gebet zurück". Und " Betrunkene Comanchen, eifersüchtige Ehemänner und `harmlose` Feuerwaffen können keinen Spass vertragen". Dem dürfte wohl nicht viel zuzufügen sein

    vlg Joachim

  • Jetzt hätten wir ja schon fast alle Regeln zusammen.

    Die vierte lautet, dass man bevor man abdrückt, sich auch noch einmal vergewissert, ob das Ziel klar ist, heißt, ob da auch wirklich keiner davor oder dahinter steht. Ok, wenn Dir gerade einer beim Abdrücken in die Bahn purzelt, biste machtlos. Dann haste zwar auch die Arschkarte, aber dafür kannst dann wirklich nichts mehr.

    Wichtig ist auch noch, dass man auch schon beim Auspacken schaut, ob da nicht gerade jemand ungünstig steht.


    Irgendwelche Stöpsel braucht es denn auch gar nicht mehr. Hihi, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.

    Noch ganz wichtig: Man richtet auch nie seine Waffe bei der Waffenkontrolle auf den Kontrolleur oder sonstige Mitarbeiter, auch nicht mit Stöpsel. Dann werd ich nämlich stinkig. :cursing:


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • In dem neuen Verein (nur Luftdruckwaffen) schießen wir mit 2 bis 4 Leuten immer ohne Aufsicht. Warum?? Keine Ahnung. Hab aber auch noch nie danach gefragt.

    Passiert ist bis heute noch nix passiert. Zumindestens nicht in der Zeit wo ich geschossen habe.


    Mit dieser fahrlässigen Einstellung und praktischen Ausübung des Schießsports bringen sich m. E. nicht nur die Teilnehmer unbeaufsichtigter Schießübungen/Wettkämpfe sondern auch die für den Verein verantwortlichen Personen juristisch in Gefahr im Ernstfall in Haftung genommen zu werden, schadensersatzpflichtig zu werden.

  • Hallöchen,

    im alten Verrein gibt´s (Stand vor 2 Monaten) auf der 50 Meter Bahn auch keine Aufsicht. Bei einer Versammlung der Gewehrabteilung ende letzten Jahres wurde dieses Thema zwar zur Sprache gebracht, es kam aber wening bis garnix dabei raus. Der Große Vorsitzende gab zwar langatmig irgendwelche Sprüche von sich, einer wollte sich auch drum kümmern - aber passiert ist weniger als nix.

    Es soll zwar keine Entschuldigung sein, aber wie sagt man so schön: Ein gebranntes Kind scheut das Feuer. Wieso soll ich mir wieder dumme Sprüche und ähnliches (wir sind doch alles erwachsene Leute, was soll schon passieren, es sind doch nur 2,3,4 oder wer weiß wie viele Leute....) anhören. Irgendwann heißt es dann im besten Fall "Meckerziege" und/oder kümmere Dich um Deinen Mist oder damit hab ich nix zu tun, dafür ist der oder der zuständig,etc,etc, etc. Alles schon dagewesen bzw gehört. Das man dann irgendwie "abstumpft" ist doch dann leicht verständlich. Oder seh ich da was falsch???

    vlg Joachim

  • Standaufsicht darf nur von jemanden gemacht werden der den Sachkundenachweis bringt, also eine Prüfung gemacht hat. Bei uns wird es so gehandhabt, im Training ist immer ein Sachkundiger, überwiegend der Trainer auf den Stand. Sollte er aus welchen Gründen auch immer diesen verlassen wollen, geht einer hin der dazu berechtigt ist und löst ihn ab. Was ich da gelesen habe alleine auf den Stand gehen und schießen geht schon mal gar nicht, passiert etwas möchte ich nicht in der Haut des Vorstands stecken. Von wegen vernachlässigung der Aufsichtspflicht usw. das kann gewaltig ins Auge gehen. Was jeder zuhause macht, ist seine Sache und muß es auch selbst verantworten.

    Kogge

  • Hallo jojo1955,

    deine und die mit Sicherheit von vielen anderen Schützen gelebte Praxis ist nachvollziehbar - aber nicht gewollt und damit gefährlich leichtsinnig, oberflächlich.


    Schön - und was würdes DU machen?? Und was verstehst Du oberflächlich?? Ich für meinen Teil habe so langsam die Schn... voll - randvoll. Nach einer gewissen Zeit kenn man ja die Leute, die mehr oder weniger regelmäßg kommen. Willst Du denen jedesmal erzählen das keine Aufsicht da ist und das das leichtsinnig, gefährlich, oder sonst was ist. Ich behaupte mal, das derjenige der das macht, früher oder später geschnitten wird. Und bevor ich mich unbeliebt - oder sonst was - mache, mache ich lieber nix und halte meine Klappe. Traurig aber wahr. IIn diesem Fall hast Du Recht - ich bin oberflächlich - aber NUR in diesem Fall!! ch behaupte mal, das solche Praktiken - mehr oder weniger stark - in (fast) jedem Verein vorkommen

    Also lässt man alles so wie es ist und wartet darauf, das was (hoffentlich nie) passiert. Dann kommt ein großer Aufschrei, jeder schiebt´s auf den anderen und der eine oder andere Kopf rollt (zumindestens offiziell). Und nach ein paar Wochen ist wieder alles beim alten. Ich wiederhole mich zwar nicht gerne, aber es ist traurig aber wahr.

    vlg Joachim

  • @ jojo1955,
    Du bist schon deswegen nicht oberflächlich, weil Du das Thema der Aufsicht bewusst, fragend angehst. Du gehst dabei - so wie es viele machen - allerdings den Weg des geringsten Widerstandes.

    Entschuldige bitte, wenn ich dich damit persönlich angegriffen haben sollte. Mitunter neige ich zu etwas überzogenen Audrücken und Beschreibungen. Damit möchte ich eigentlich nur zum Nachdenken "provozieren".

    Wie ich es machen würde (wenn ich gerne meinen Schießsport ausüben möchte)?

    1. Meine Sachkundeprüfung nicht als Enmalerlebnis begreifen und mich den aktuellen Anforderungen durch Gesetze, allgemeine und vereinsspezifische Regeln anpassen.
    2. Vereine und "Sportkameraden" meiden, die sich eigene Regeln schaffen - mit denen kann mein Sport auch kein Spaß machen.
    3. Selber die Organisation und Durchführung des Schießsports mitgestalten durch aktive Mitarbeit im Sportausschuss o.ä.
    4. Mit Öffentlichkeits- und Nachwuchsarbeit unseren Sport bzw. das Schützenwesen allgemein in der Öffentlichkeit besser darzustellen.

  • Hallo Kogge,

    .Was ich da gelesen habe alleine auf den Stand gehen und schießen geht schon mal gar nicht, passiert etwas möchte ich nicht in der Haut des Vorstands stecken. Von wegen vernachlässigung der Aufsichtspflicht usw. das kann gewaltig ins Auge gehen.


    so pauschal stimmt das mit dem alleine schießen nicht.

    § 11 AWaffV

    (3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.


    Wilhelm und jojo1955

    Wilhelm wirft da eine auch rechtlich interessante Frage auf. Verantwortlich für die Bestellung der verantwortlichen Aufsichten ist der Betreiber der Schießstätte, wenn er nicht selbst die Aufsicht übernimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt

    Ob jetzt ein Schütze, welcher nicht der Betreiber oder dem Vereinsvorstand angehörig ist, der selbst sachkundig im Sinne des Waffengesetzes ist - für WBK-Inhaber trifft das wohl immer zu - selbst zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er auf einem Stand zusammen mit anderen Schützen ohne Aufsicht schießt, kann ich so nicht beantworten, ich könnte es mir aber gut vorstellen, ja. Im Prinzip verstößt der Schütze dann ja auch gegen das WaffG.


    Wichtig ist auf jeden Fall, dass den verantwortlichen Personen erst mal die (waffen)rechtliche Situation klar ist und auch daran scheitert es leider oft schon trotz aller Lehrgänge.

    Tatsache ist aber auch, dass eine Aufsicht nicht alle Unfälle verhindern kann. Fast noch wichtiger, jetzt mal unabhängig von den rechtlichen Vorschriften, ist daher auch, dass die teilnehmenden Schützen die Sicherheitsregeln kennen und sich auch daran halten. Sie sollten auch um die rechtliche Forderung der Aufsicht und im Falle von Jugendlichen um die besondere Obhutspflicht Bescheid wissen.


    @jojo1955

    Ich kann Dich zwar irgendwie verstehen, aber auch Du setzt dich damit vermutlich einem Risiko aus. Es stimmt aber nicht, dass das auch alle anderen Vereine so machen. Auch in deiner Ecke nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Wobei sich mir der Sinn des Gesetzes insofern schon immer verschlossen hat, als dass zwei jeweils zur Aufsicht befähigte Personen nicht gleichzeitg schießen dürfen. Einer von beiden kann also bleiben und den anderen beaufsichtigen

    oder nach Hause gehen.

    Klasse.

  • Na ja, wenn ein Schütze alleine auf dem Stand schießt, kann er ja (außer sich selbst) niemand anderen gefährden. Zwei schießende Schützen könnten sich aber auch gegenseitig gefährden, zum mal ja jemand, der selbst schießt, normalerweise nicht mehr auf den anderen achtet. Stell Dir vor, einem Schützen wird schlecht. Mit ein bisschen Glück kriegt die Aufsicht das mit und kann dann eingreifen, z. Bsp. das Gewehr entladen und weglegen. Aber dies jetzt nur so als Beispiel.

    Sicher, von zwei (oder auch drei) halbwegs erfahrenen Schützen, einer auf Stand Zwei, der andere auf Stand 7, geht jetzt normalerweise auch kein allzu großes Risiko aus. Aber Gesetz ist auch Gesetz.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Der § 11WaffV trifft zwar zu, aber ich habe doch leichtes Bauchgrummeln alleine auf den Stand zu schießen. Denn es muss ja nicht gleich ein Unfall mit der Waffe passieren aber es gibt so viele unvorhersehbare Dinge wo man auf die Hilfe eines Anderen angewiesen ist. Sollte man nicht auch den Vereinsmitgliedern ein Vorbild sein als Lizenzinhaber? Ich darf alleine und Du Schütze A.. nicht weil Du keine Ausbildung hast ?


    Kogge