Schieß- und Standaufsicht Lehrgang

  • Ein seltsamer Seitenast ist dabei die KITRA-Lizenz (Kinder trainieren anders oder so...) die anscheinend nur Trainer B erwerben können. Die genannten Ausbildungsinhalte wären eigentlich genau das, was die Trainer der Vereine (Schießleiter, Vereinsübungsleiter oder Übungsleiter J / Übungsleiter F) als Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit benötigen und anwenden.

    Wir sind jetzt 10 Jahre weiter - KITRA gibt es aktuell für jeden, der irgendeine DOSB-Lizenz hat, ab Jugendleiter oder C-Trainer. Höher natürlich auch, wobei gerade die A-Trainer manchmal etwas die Grundlagenarbeit verlernt haben, wie es sich im letzten Kurs gezeigt hat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hi! Hiezu mal die Frage direkt gestellt: Um im Verein Kinder und Erwachsene zu beaufsichtigen und somit ein freies Training zu ermöglichen und um kleinere Wettkämpfe auszutragen (Schweinepreisschießen, Bürgerscheibe ausschießen, Vereinsmeister und Königsschießen) muss man doch keinen ausgebildeten Schießsportleiter im Verein haben, oder? Bin da nicht so ganz sicher wie da die "rechtliche Lage" ist. Was für eine Quali bräuchte man mindestens?

    Danke für eure Antworten.

  • Moin,

    nein, Schiesssportleiter ist keine Voraussetzung, trotzdem gibt es einiges zu beachten und zu erfüllen...verbindlich steht das im §10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)....kurzgefasst muss der Verein offiziell Aufsichtspersonen benennen und zwar solche, die entsprechende Qualifikationen für die Standaufsicht sowie den Umgang mit Kindern erbracht haben....

  • Hallo Obelix,

    danke für deine Antwort! Standaufsichtslehrgang ist ja eigentlich schnell gemacht. JuBaLi könnte man ja nachmachen wenn wir wieder Kinder/Jugendliche haben sollten. Schießen halt auch nur LP und LG.

    Ich weiß immer nicht wo bei uns im Verein die Notwendigkeit eines Schießsportleiters sein sollte... Ist so eine komische interne Auffassung. Zumal dieser Lehrgang alle paar Jahre aufgefrischt werden muss. Die Standaufsicht ja nicht.

  • Hey meines Wissens (Regelungen Thüringen)

    Ist für die Arbeit mit Jugendlichen unter 18 Jahre immer eine "JugendBasisLizenz" verpflichtend.

    Und ab dem Training mit LuftdruckWwaffe muss auch ein Schießsportleiter vorhanden sein der das Training leitet.

    Zwecks der rechtlichen Sicherheit bzw. Absicherung für den Verein.

    Hoffe mal dass hilft.

  • meines Wissens (Regelungen Thüringen)

    Ist für die Arbeit mit Jugendlichen unter 18 Jahre immer eine "JugendBasisLizenz" verpflichtend.

    Nein, das stimmt so nicht. Luft bis 13 und KK/Flinte bis 15. Also 14 Jährige Luftschützen und 16-jährige KK-Schützen können von einer ganz normalen Schießstandaufsicht angeleitet werden. (Letzteres steht in dem extra angehängten Satz, nicht gleich oben.)

    Btw: JuBaLi ist überhaupt nicht erforderlich, wenn ein Elternteil anwesend ist.

    Tabelle mit Altersregelungen nach WaffG

    Zitat

    §27 WaffG

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1.Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
    2.Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

    gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich oder elektronisch sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

    Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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  • Und ab dem Training mit Luftdruckwaffe muss auch ein Schießsportleiter vorhanden sein der das Training leitet.

    Auch das ist falsch.

    Es muss eine "Verantwortliche Aufsichtsperson" anwesend sein, die die entsprechende Sachkunde vorweisen kann und vom Standbetreiber dafür eine entsprechende Beauftragung erhalten hat.

    Die "Sachkunde" wurde früher mit der Waffensachkunde nachgewiesen - nachdem aber alle Verbände festgestellt haben, dass man mit Lehrgängen Geld verdienen kann, wird entweder ein Lehrgang "Schießaufsicht" (ö.ä.) als Mindestqualifikation vorausgesetzt - oder eben den Schießleiter / Schießsportleiter, der sogar alleine ohne andere Aufsicht schießen darf (zumindest steht das so in meiner Lizenz drin).

    Ansonsten ist der Schießsportleiter (DSB) nur eine Einstiegs- oder Grundqualifikation, um weitere Lizenzen erwerben zu können - Trainer oder Kampfrichter.

    Wenn ich lese "der das Training leitet" rollen sich mir übrigens - als Trainer - die Fußnägel hoch.

    Die Schießstandaufsicht hat für die Sicherheit und das gute Gelingen zu sorgen, damit die schützen unbehelligt von "guten Ratschlägen" selbst trainieren können.

    Der Trainer (das setzt übrigens keine offizielle Lizenz voraus, um ein guter Lehrer und Anleiter zu sein!) gibt dem Sportler Hilfestellung sowohl in seiner sportlichen Technik als auch mental. Das hat nichts mit dem Firlefanz zu tun, der bei der Schießsportleiter-Lizenz vermittelt wird.

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  • Hi! Schon mal danke für die vielen Reaktionen! Also müsste es reichen, wenn wir min. eine Standaufsicht haben um unser Vereinsleben inkl. Wettkämpfe (Vereinsmeister, Königsschießen, Schweinepreisschießen etc.) Bestreiten zu können.

    Ich hab den Eindruck, der Schießsportleiter ist nur für Ligawettkämpfe des DSB erforderlich, damit man zumindest einen hat der die DSB Wettkampfregeln versteht und bei Streitigkeiten schlichtet... Also somit für einen Schützenverein nicht zwingend notwendig.

  • Ich hab den Eindruck, der Schießsportleiter ist nur für Ligawettkämpfe des DSB erforderlich,

    Nein, dafür braucht man einen lizensierten Kampfrichter.

    Du hast immer noch nicht verstanden, was die Ausbildung eines "Schießsportleiters" eigentlich beinhaltet und was dieser darf:

    - er ist eine "etwas bessere" Schießstandaufsicht

    - er darf ohne Aufsicht selber schießen

    - er darf eine höhere Qualifikation - Jugendleiter, Trainer oder Kampfrichter beginnen.

    Die Inhalte der Ausbildung hören sich erstmal sehr ambitioniert an. Das Ganze wird aber in einem einzigen Wochenendlehrgang vermittelt - also alles nur sehr oberflächlich angekratzt:

    Zitat

    Ziele der Ausbildung

    Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung auf folgenden Gebieten angestrebt:

    Der angehende Schießsportleiter

    • ist sich seiner Vorbildfunktion und der Verantwortung im Umgang mit Sportlern bewusst und handelt entsprechend
    • ist sensibilisiert im Umgang mit Verschiedenheit von Personen
    • kennt Struktur, Funktion und Bedeutung der Sportart Sportschiessen und deren rechtliche Grundlagen
    • setzt sie im Prozess der zielgruppenorientierten Mitgliedergewinnung, Förderung und Bindung entsprechend um
    • kennt und setzt die Inhalte der Sportordnung des DSB um
    • kann Schießsportveranstaltungen planen und durchführen
    • kann und darf den Schießbetrieb Anderer beaufsichtigen
    • besitzt Grundkenntnisse über Sportgeräte und deren Einsatz sowie Funktion
    • besitzt Grundkenntnisse der verschiedenen schießsportlichen Disziplinen

    Inhalte der Ausbildung

    • Vereinsrechtliche Grundlagen
    • Waffengesetz, Allg. Waffengesetz Verordnung, Allg. Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (entfällt für Bogen)
    • Haftung, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
    • Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Landesverbandes
    • Grundlagen von Regeln und Wettkampfsystem
    • Grundlagen Theorie und Praxis der Schießdisziplinen
    • Trainings- und Wettkampfplanung
    • Einsatz von Hilfsmitteln im Anfängertraining

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Califax (22. März 2022 um 23:35)

  • Das darf aber nicht nur er.

    Ohne Aufsicht darf alleine schießen, wer - unter Berücksichtigung weiterer Bedingungen - die nötige Qualifizierung als Stand- und Schießaufsicht nachweisen kann. Diese Qualifizierung wird beim DSB bzw. dessen Landesverbänden in der Regel durch einen eigenen Lehrgang vermittelt und bescheinigt.

    Der Schießsportleiter nach DSB ist eine Qualifizierung und ein Lehrgang, welcher den Teilnehmer in die Lage versetzen soll, zukünftig den Schießsportbetrieb in seinem Verein zu organisieren. Es handelt sich dabei also quasi um eine Art Ausbildung zum Manager in Sachen Vereinsschießsport.

    Der Lehrgang Schießsportleiter nach DSB beinhaltet (normalerweise) nicht den Ausbildungsteil zur Schieß- und Standaufsicht. Von daher kann man diese Qualifikation auch nicht zwingend annehmen. Da aber der DSB-Qualifizierungsplan den Nachweis der Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht als eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang zum Schießsportleiter angibt, darf man zumindest bei neueren Schießsportleiterqualifikationen auch von der Qualifikation zur Schieß- und Standaufsicht ausgehen.

    Leider gibt es in dem Zusammenhang weitere Unsicherheiten, weil selbst die Landesverbände den Begriff Schießsportleiter und die damit verbundene Ausbildung immer noch nicht einheitlich handhaben, von den anderen Verbänden mal ganz abgesehen. Der Leiter einer Meisterschaft wird laut DSB-Sportordnung übrigens als Schießleiter bezeichnet. Man beachte den Unterschied.


    Halten wir also fest: Jemand ist zur Aufsichtsführung auf Schießständen berechtigt, wenn er die dafür nötige Qualifikation als Schieß- und Standaufsicht nachweisen kann. Bei jemanden mit der Qualifikation Schießsportleiter nach DSB kann man in der Regel davon ausgehen, dass er diese Qualifikation auch besitzt, zwingend darauf verlassen insbesondere bei einer schon länger zurückliegenden Ausbildung kann man sich aber nicht.

    Und um auch noch die Eingangsfrage zu beantworten: Eine verantwortliche Aufsichtsperson in Sinne des Waffenrechts (Schieß- und Standaufsicht) muss bei jedem Schießen anwesend sein, nicht nur bei Meisterschaften oder Wettkämpfen und auch immer auf reinen Druckluftständen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Einen Schießsportleiter nach DSB im Verein zu haben ist sicher schön, aber nicht zwingend notwendig.


    Ich verweise in dem Zusammenhang auch noch auf den Qualifizierungsplan des DSB. Darin werden die jeweiligen Qualifizierungsstufen beginnend mit 1. der Einstiegsqualifikation - Sachkunde nach § 7 Waffg und Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) und 2. der Vorstufenqualifikation - Schießsportleiter beschrieben.

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…_DSB_2021-1.pdf


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Der Schießsportleiter nach DSB ist eine Qualifizierung und ein Lehrgang, welcher den Teilnehmer in die Lage versetzen soll, zukünftig den Schießsportbetrieb in seinem Verein zu organisieren. Es handelt sich dabei also quasi um eine Art Ausbildung zum Manager in Sachen Vereinsschießsport.

    Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass nur ein Schießsportleiter den Schießbetrieb managen kann. Das kann formal gesehen auch jedes andere Mitglied, richtig?

  • Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass nur ein Schießsportleiter den Schießbetrieb managen kann. Das kann formal gesehen auch jedes andere Mitglied, richtig?

    Hallo RifleRob,

    ja, das ist richtig. Es gibt keine Vorschrift für einen Schießsportleiter bzw. jemanden mit dieser Qualifikation.

    Hier in meiner Gegend wird derjenige, der den Schießsport im Verein leitet oder wenn man so will, organisiert, Vereinssportleiter genannt. Es gibt teilweise aber auch andere geläufige Bezeichnungen wie Schießwart usw. Man wird auf diese Position gewählt oder etwas flapsiger ausgedrückt, man wird ausgekuckt, benötigt dafür aber zumindest formal auch keine Qualifikation.


    Rechtlich zwingend vorgeschrieben ist, wie ich schon schrieb, nur die verantwortliche Aufsichtsperson im Sinne des Waffenrechts, die Schieß- und Standaufsicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • dass er diese Qualifikation auch besitzt, zwingend darauf verlassen insbesondere bei einer schon länger zurückliegenden Ausbildung kann man sich aber nicht.

    Das würde ich als juristischer Laie analog zu alten Fahrerlaubnissen sehen. Die Pflicht zur ständigen Weiterbildung - wie auch immer durchgeführt - besteht immer.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Das würde ich als juristischer Laie analog zu alten Fahrerlaubnissen sehen. Die Pflicht zur ständigen Weiterbildung - wie auch immer durchgeführt - besteht immer.

    Hallo Califax,

    das war von meiner Seite rein formal gemeint. Es ging mir ausschließlich um den formalen Nachweis, nicht um die inhaltliche Qualität der jeweiligen Lehrgänge, oder ob beim Teilnehmer nach langer Zeit noch das nötige Wissen vorhanden ist. Diese Qualifikationen verjähren ja bekanntlich nicht, was aber auch nicht bedeutet, wie Du ja richtig anmerkst, das man sich nach bestandenem Lehrgang nicht auch weiterhin auf dem neusten Stand halten muss.

    Ich weiß so nicht, ob die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Schieß- und Standaufsicht von allen Landesverbänden schon immer Voraussetzung für die Teilnahme am Schießsportleiterlehrgang war. Es gab auf jeden Fall auch Schießsportleiterlehrgänge, bei denen der Lehrteil Schieß- und Standaufsicht integriert war. Bei manchen gab es dann auch Bescheinigungen oder Ausweise, bei denen diese Qualifikation auch explizit bescheinigt wurde, aber eben auch wieder nicht bei allen. Und die haben dann im Zweifel auch Schwierigkeiten, ihre Qualifikation als Schieß- und Standaufsicht auch nachzuweisen.

    Und ich kenne auch mehrere Schießsportleiter der Neuzeit, bei denen der Verband die erfolgreiche Teilnahme an einen Schieß- und Standaufsichtenlehrgang zwar als Voraussetzung für die Teilnahme am Schießsportleiterlehrgang angegeben hat, das dann aber wohl auch nicht immer so ganz sauber überprüft hat und trotz fehlenden Nachweisen die erfolgreiche Teilnahme am Schießsportleiterlehrgang bescheinigt hat.

    Das ist ja auch erst mal alles gar nicht so schlimm, solange die Handelnden wissen, was sie tun und das im Zweifel auch kommunizieren können. Sollte es aber wirklich mal zu einer Kontrolle kommen oder gar etwas passieren, so muss man wohl in diesen interessanten Zeiten davon ausgehen, dass dann auch ein expliziter Nachweis der Qualifikation zur Schieß- und Standaufsicht verlangt wird und da dürfte dann ein echter Zettel oder ein Ausweis, auf den das auch wörtlich vermerkt ist, sicher auch ganz hilfreich sein.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Schieß- und Standaufsicht

    [nicht persönlich gemeint, einfach nur ein zufälliges Beispiel gewählt]

    Könnten wir uns wenigstens hier bemühen, einfach konsequent den einzig korrekten Begriff "Verantwortliche Aufsicht" zu benutzen? Damit glasklar ist, welche Rolle/Funktion und Qualifikation genau gemeint ist? Würde mich freuen...

  • Hallo Parallax,

    generell bin ich da voll bei Dir. Man sollte die Begrifflichkeiten schon richtig und konsequent verwenden, insbesondere bei rechtlichen Themen. Blöd wird es da oft schon, wenn jemand meint, er müsse die Begriffe schon allein aus sprachstilistischen Gründen munter mischen.

    In dem hier vorliegenden Fall finde ich allerdings, dass die Schieß- und Standaufsicht durchaus als Synonym für die verantwortliche Aufsicht oder verantwortliche Aufsichtsperson durchgehen kann, weil damit im Zweifel womöglich sogar besser vermittelt werden kann, was damit überhaupt gemeint ist

    und selbst der DSB das in seinen Publikationen so verwendet.*


    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…an_DSB_2021.pdf

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…i-Plan_2021.pdf


    Aber, wie schon geschrieben, generell ist dein Einwand natürlich völlig berechtigt.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen


    * Gut, der Herr Furnier macht das ständig, ist also allein kein Qualitätsmerkmal

  • "Zu meiner Zeit" gab es noch gar keine Lehrgänge Standaufsicht.

    Man ging "damals" davon aus, wer sachkundig ist (bewiesen durch den Besitz einer WBK) ist sachkundig genug, Aufsicht zu führen.

    Dann kam die Sache mit dem "alleine Schießen" auf - und damit ein Run auf die Schießleiter- und Schießsportleiterlehrgänge der verschiedenen Verbände.

    Und plötzlich entdeckten die Verbände, dass man noch zusätzlich einen Lehrgang "Verantwortliche Aufsicht" verkaufen kann.

    Was man dann auch tat. Und das Chaos war perfekt: Ein Flickenteppich von Lizenzen und Erlaubnissen, gegen den Deutschland im Jahre 1869 ein monolithisches Konstrukt war.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)