Schieß- und Standaufsicht Lehrgang

  • In dem hier vorliegenden Fall finde ich allerdings, dass die Schieß- und Standaufsicht durchaus als Synonym für die verantwortliche Aufsicht oder verantwortliche Aufsichtsperson durchgehen kann, weil damit im Zweifel womöglich sogar besser vermittelt werden kann, was damit überhaupt gemeint ist

    und selbst der DSB das in seinen Publikationen so verwendet.*


    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…an_DSB_2021.pdf

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…i-Plan_2021.pdf

    Zur Wahrheit gehört dann aber auch, dass der DSB BEIDE Begriffe (zumindest in dem Dokument, S 18)) parallel verwendet und nicht alleine als Synonym ("...die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht)...")

  • "Zu meiner Zeit" gab es noch gar keine Lehrgänge Standaufsicht.

    Kannst du das zeitlich ein wenig präzisieren?

    Bei meiner ersten (schießsportbezogenen) Ausbildung 1982, sogenannter "Fachübungsleiter Breitensport" in NRW, habe ich bereits eine Ausbildung "Erwerb der Sachkunde, Befähigung zur Schieß- und Standaufsicht" gemacht, in der auch Aspekte der heutigen Ausbildung vA enthalten waren. Und reingekommen ist die Aufsicht doch eh erst 1972 ins WaffG, wenn ich es richtig nachgelesen habe.

  • Ja, vor ziemlich genau 20 Jahren.

    Hallo Calli,

    das war dann ja noch ganz knapp das alte Gesetz.


    Danach war es sogar noch möglich, die Waffensachkunde ganz ohne Lehrgang zu erlangen. Als Sportschütze war man danach als sachkundig anzusehen, ja wenn einem diese Sachkunde auch vermittelt worden war. Das Gesetz war da jedenfalls noch etwas unscharf. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich auf diese Art auch meine alte gelbe WBK bekommen, durch ein Schreiben an die Behörde mit Bescheinigung durch den Verein. Den anerkannten Schießsportverband gab es damals übrigens auch noch nicht.

    Aber auch in meinem Umfeld galt damals die These, wonach die Waffensachkunde in Verbindung mit einer weiteren These - WBK-Inhaber ist per Definition sachkundig - generell auch zur Aufsichtsführung auf Schießständen qualifiziere. Aber, streng genommen, bestand schon immer ein Unterschied zwischen der Waffensachkunde und der Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht. Die vermeintliche Gleichsetzung und Vermengung kam nur wohl oft daher, weil auf den damaligen Waffensachkundelehrgängen in der Regel auch die Schieß- und Standaufsicht berücksichtigt wurde. Ich habe jedenfalls auch noch so eine Bescheinigung, wo neben der Waffensachkunde (noch nach § 31 WaffG) auch noch explizit die Qualifikation zur Schieß- und Standaufsicht (nach § 34, 35 u. 36 1. WaffV) bescheinigt wurde. Generell wurde das Thema Aufsicht aber damals auch fast immer sehr lax gehandhabt. Es war einfach in den meisten Vereinen gar kein richtiges Thema und etwaige Kontrollen oder Forderungen von Seiten der Behörden gab es auch nicht, jedenfalls nicht auf den Druckluft- und reinen KK-Ständen hinterm Wald.

    schmidtchen liegt mit seinem Hinweis auf den Fachübungsleiter übrigens auch richtig. Der Schießsportleiter ist auch eher ein Kind der Neuzeit. Ich würde sagen, jetzt gut 30 Jahre alt. Davor gab es diese Fachübungsleiterlehrgänge. Aber auch diese beinhalteten in der Regel wie auch der jetzige Schießsportleiter-Lehrgang weder die Waffensachkunde noch die Qualifizierung zur Standaufsicht. Auch das wurde schon damals wie schon gesagt zumindest nach meinem Kenntnisstand in der Regel auch in getrennten Lehrgängen vermittelt.


    Zu guter Letzt, der Beitrag wurde - bis auf den Blick auf die alte Bescheinigung - jetzt so von mir aus dem Gedächtnis geschrieben. Und da das alles ja jetzt auch schon ein Weilchen her ist, können sich da auch Unschärfen eingeschlichen haben. Bei Bedarf kann ich aber auch noch mal in meinen alten Unterlagen wühlen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Hallo schmidtchen,

    das mit der Wahrheit ist ja oft so eine Sache, jedenfalls ein großes Wort. ;)


    Ich habe nicht ganz ohne Grund gleich zwei Verweise in mein obiges Schreiben eingefügt.

    Im Text - und auch im Inhaltsverzeichnis - des Qualifizierungsplans verwendet der DSB in der Tat und sicher auch im Sinne der reinen Lehre nach Parallax den Begriff 'Verantwortliche Aufsichtsperson' und dann sogar noch ganz vorbildlich in Klammern den Begriff 'Schieß- und Standaufsicht'.

    Aber in dem schönen Diagramm auf Seite 15, welches ich deswegen auch noch mal extra getrennt als PDF beigefügt habe, steht dann im oberen Teil nur noch 'Schieß- und Standaufsicht' und im unteren Teil sogar noch etwas erklärungsbedürftiger 'Verantwortliche Aufsicht mit Qualifikation nach WaffG'.


    Wie schon oft geschrieben: Nix ist einfach. Niemals. ;)


    Mit bestem Schützengruß in das schöne Rheinland

    Murmelchen

  • Neuer Waffensachkunde-Lehrgang am 23./24. April siehe Event-Eintrag

    Wer den Lehrgang als Basis für weitere Ausbildung beim DSB braucht, möchte aber berücksichtigen dass es sich hier um einen privaten Anbieter handelt.