Adlerauge - die erlaubten Größen

  • Hallo,

    da nun in einigen verschiedenen Threads über Adleraugen diskutiert wurde, hat ein Vereinskollege von mir bei dem stv. Bundessportleiter und Landessportleiter in Bayern, Gerhard Furnier, nachgefragt und folgende Info bekommen:

    Es geht hier um das Adlerauge, das in den Korntunnel geschraubt wird (nicht um die Vergrößerung im Diopter).
    Es sind Adleraugen der Größen 0,3 und 0,5 ab der Altersklasse erlaubt. Ab der Klasse "Senioren B" ist eine Vergrößerung von 0,75 erlaubt (diese Klasseneinteilung in A bis C bei den Senioren gibt es in den Auflageklassen).


    Die Adleraugen von einer Größe über 0,3 müssen speziell gekennzeichnet werden (es wird auf den Rand des Adlerauges geprägt)

    Ich hoffe, dass ich damit für etwas mehr (belegbare) Klarheit sorgen konnte.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Also die 'Grössen' 0.3 und 0.5 sind wohl Dioptrien wie sie bei den Zubehörverkäufern angegeben werden.

    Aber zu der Regelung 'Senioren B' hab' ich nichts in der Sportordnung gefunden und glaub' das erst wenn du mir die entsprechende Nummer sagst.

    Gestern hatte ich erst eine ähnliche Diskussion. Da hat doch tatsächlich einer behauptet man dürfe nur mit dem original Werksschaft schiessen und keine veränderungen vornehmen. (Er behauptete das für LG und KK) Ich sagte man darf mit dem Schaft machen was man will ausser das, was laut Sportordnung verboten ist. Und für KK ist sehr wenig verboten. Der LG-Schaft ist halt stärker reglementiert. Er hat auf seiner Meinung bestanden, die er auch von jemand so gesagt bekommen hat. Allerdings war er nicht in der Lage mir die Regelnummern zu sagen. Er hat auch nicht den Eindruck gemacht, dass er jemals in die Sportordnung geschaut hätte.

    Deshalb meine Einstellung: Diskussionen über die Regeln nur mit der Sportordnung in der Hand.

    Gruss Axel

  • Tja Axel, da muss ich dich wohl enttäuschen, denn unsere Sportordnung weißt ja bekanntlich viele Lücken auf.

    Und ich kenne das Schreiben von Furnier und bitte: Wenn ich dem stv. Bundessportleiter nicht Glauben schenke, dann glaube ich wohl nur noch dem Christkind und dem Pfarrer in der Kirche!! ;)

    Denn auf diesen Informationen beruhen wohl auch die Regelauslegungen der Aufsichten und wenn man ein Schreiben vom BSL vorlegen kann, wirkt das oft Wunder!!

    Und im Übrigen: Du musst mir nicht glauben, das ist mir egal. Ich selbst habe auch noch einige Jahre bis zur Senioren B Klasse und wenn ich damit anderen Schützen helfen konnte, ist mir das recht.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Maßgeblich ist aber trotzdem die Sportordnung. Wenn etwas dort interpretationswürdig ist, dann kann natürlich ein klärendes Schreiben Sinn machen. Eine Festlegung, auch wenn sie von stellvertretenden Bundessportleiter kommt, für die es aber keinen Bezug in der Sportordnung gibt, halte ich trotzdem für fragwürdig. Wenn das Schule macht, entscheiden wir demnächst nur noch nach Zettellage.

    Ich wiederhole mich noch einmal, die Sportordnung gibt diese 0,75 Dioptrien für Adleraugen zur Zeit nicht her. Oder ich übersehe da etwas.

    Nach Regel 0.5.4 ist eine maximale Vergrößerung (Faktor) von 1,5 ab Altersklasse erlaubt. Diese Regel hat schon lange Bestand.

    Hier jetzt die neue Regel für den Auflagebereich:

    9.10.1.3 Zielmittel
    Zielmittel sind gemäß SpO Teil 1 (Gewehr) erlaubt. Senioren B und C dürfen Diopter
    mit Linsen / Linsensystemen verwenden. Das System muss als solches
    gekennzeichnet sein. Fernrohre udgl. sind nicht zugelassen.

    Von Adleraugen ist da überhaupt keine Rede. An welcher Regel will jetzt der Herr Furnier seine Anweisung festmachen?
    Ich würde dieses Schreiben gerne selbst mal sehen wollen, damit ich mir ein Bild machen kann.


    Ich hoffe, dass hier auch jeder versteht, dass das hier keine akademische oder besserwisserische Diskussion ist. Die Schießleiter und Kampfrichter vor Ort müssen bei den Meisterschaften von der KM an von Flensburg bis Garmisch Entscheidungen bezüglich der Regeln treffen. Im Sinne eines fairen Sports und zur Vermeidung von Fehlentscheidungen müssen dieses Regeln bzw. die Regelauslegungen so klar und eindeutig wie möglich formuliert sein, und zwar in der Sportordnung und nicht per Zettel vom Bundessportleiter. Wenn bei der Sportordnung ergänzender Klärungsbedarf (siehe auch Vorderschaftverstärkung) nötig ist, dann muss das auch an zentraler Stelle für jedermann zugänglich veröffentlicht werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Frank,

    ich bin da diese Woche beim Lesen eines Zubehörkataloges auch drüber gestolpert und hatte mich gefragt wieso, weshalb, warum sowas auf einmal zugelassen ist, nee, eigentlich nur WO es steht :D

    Ich hab nicht´s gefunden, außer dass ein Shop auch mit diesem neuen Punkt in der Sportordnung wirbt "Dieses Adlerauge ist für das Auflageschiessen in den Seniorenklassen B und C gemäss Ziff. 9.10.1.3 DSB Sportordnung zugelassen." Ich sehe das genauseo da steht nichts von 0,75 wenn es danach erlaubt ist könnte es auch 20-fach vergrößern, dann sollten die es aber auch so da reinschreiben, dass es jeder und zusätzlich auch noch die Aufsichten kapieren ;)

    Gruß
    Uwe

  • ... vielleicht steckt hinter diesen Angeboten ein Update-Service für die Sportordnung. Jeder Käufer der Kornoptiken mit 0,75dpt erhält gleichzeitig eine Aktualisierung der Sportordnung.

    Vermutlich wurde im DSB über die Änderung bereits gesprochen, beratschlagt und entschieden. Allein die Veröffentlichung steht noch aus. Das ziierte Schreiben soll in der Überganszeit bis zur offiziellen SpO-Änderung wahrscheinlich nur Unklarheiten beseitigen.

  • Ich hab nicht´s gefunden, außer dass ein Shop auch mit diesem neuen Punkt in der Sportordnung wirbt "Dieses Adlerauge ist für das Auflageschiessen in den Seniorenklassen B und C gemäss Ziff. 9.10.1.3 DSB Sportordnung zugelassen."


    Gibt's denn inzwischen Sportordnungen, die auch nur in die Nähe vn 9.10 kommen ?? Wenn ja hab' ich wohl irgendwas verpasst.

    Gruss Axel

  • ... Ich sehe das genauseo da steht nichts von 0,75 wenn es danach erlaubt ist könnte es auch 20-fach vergrößern, dann sollten die es aber auch so da reinschreiben, dass es jeder und zusätzlich auch noch die Aufsichten kapieren ;)

    Gruß
    Uwe


    Die Regel ist doch klar! Was gibts da nicht zu kapieren?
    Die Auflageschützen SenA und B dürfen eine Linse am Diopter anbringen.
    Der Hersteller meint wohl, dass 0,75 die optimale Größe ist. Er muss es auch angeben, da dies von der SPO gefordert wird. Es gibt hier keine Maximalwert, eine 20-fache Verggrößerung wirst du mit dem System aber nicht hinbringen und Fernrohre sind ja nicht erlaubt.

    Holt Euch doch mal die Sportordnung und lest sie durch. Gibt doch nichts schöneres bei dem Wetter.
    Ach doch, ich geh jetzt schießen :D

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Hallo Johann,

    der besagte Hersteller bietet Adleraugen mit 0,75 Dioptrien an. Adleraugen werden bekanntlich vorne in den Korntunnel eingeschraubt. Die neue Regel erlaubt jetzt aber Linsen bzw. ein Linsensystem am Diopter, also hinten.

    Für mich sind das jetzt erstmal noch zwei verschiedene Sachen. Mein ja auch nur. War übrigens heute auch schon Rasen mähen. Und Blümchen habe ich auch noch gepflanzt. 8)


    Wilhelm - Du kleiner Schelm, du!


    Axel

    Die aktuelle Sportordnung mit den letzten Änderungen vom 20.03.2010 findest Du auf der Seite des BVA (Bundesverwaltungsamt). Die geht jetzt bis 9.20.4 und auf der Seite des DSB sind auch die Änderungen aufgelistet.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich schaffe es mit dieser klaren Regel nicht, eine Begründung dafür zu finden, warum ein Adlerauge 0,75 im Korntunnel, das bis zur Größe 0,5 immer unter 0.5.4 als optisches Zielhilfsmittel abgehandelt wurde nun unter 9.10.1.3 als Zielmittel, bzw. Diopter mit Linsen / Linsensystemen erlaubt sein soll. Das ist bei mir ein Unterschied von A nach O in der Visierlinie oder pi mal Daumen ganz grob gerundet 1 Meter und ganz und gar nicht eindeutig. Aber egal, ich ich bin selbst vom "kleinen" Adlerauge noch ein paar wenn auch wenige Jahre entfernt von daher brauch ich da keine Diskussionen zu fürchten :D

    Axel: Hier gibt´s die aktuelle Sportordnung beim Bundesverwaltungsamt zum Download, da gibt es doch jedes Jahr eine Aktualisierung. Dieses ist der Stand. 01.01.2011 und geht sogar bis zum Punkt 9.2.x

    dsb_sportordnung.pdf

  • Das ist bei mir ein Unterschied von A nach O in der Visierlinie oder pi mal Daumen ganz grob gerundet 1 Meter und ganz und gar nicht eindeutig.


    Um genau zu sein, max. 850mm bei LG. :D Bei KK kannste auch über den Meter hinaus gehen. Wird aber irgendwann unhandlich. ^^


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - darf schon kleine Optiken, bringt mir aber nix!

  • Ups, da hatte ich doch glatt in eine ältere Sportordnung gekuckt. Allerdings kenne ich die neuern Regeln natürlich (nur die Nummen nicht). Ich hab' erst letzte Woche mit unsen Auflageschützen die Abmessungen für den Schaft besprochen da muss die aktuelle SPO wohl noch im Schützenhaus liegen.

    Allerdings kann ich mir inzwischen erklären warum ein Adlerauge mit 0,75 Dioptrien durchaus legal sein kann. Dioptrie ist nur ein Mass für die Lichtbrechung. Daher braucht man um die Vergrösserung ausrechnen zu können zur Dioptrie noch den Abstand zum Auge. Wenn jetzt die Visierlinie sehr kurz ist kann es durchaus sein, dass man um die erlaubte Vergrösserung zu erreichen mehr Dioprien braucht.

    Allerdings ist das auch eine sehr akademische Diskussion. Denn bei keiner Waffenkontrolle können die da die eingeschraubte Linse ausmessen. Die kucken doch nur ob da eine Linse drin ist. Die Stärke wird doch nicht nachgemessen.

    Gruss Axel

  • 1. Schritt
    9.10.1.3 Zielmittel
    Zielmittel sind gemäß SpO Teil 1 (Gewehr) erlaubt. Senioren B und C dürfen Diopter
    mit Linsen / Linsensystemen verwenden. Das System muß als solches
    gekennzeichnet sein. Fernrohre udgl. sind nicht zugelassen.


    2. Schritt
    1.0.3.6.1.2. Visierung
    Korrekturlinsen und Zielfernrohre dürfen nicht an der Waffe angebracht sein.Der Schütze darf Korrekturgläser (Brille, Schießbrille) tragen. Jede Visiereinrichtung, die weder Linse noch ein Linsensystem enthält, ist erlaubt. Lichtfilter (Farbfilter) dürfen am Korn oder am diopter montiert sein.
    sh Gewehrtabelle, Spaltenüberschrift "Visierhilfe, Zielhilfsmittel"
    ***) = ab dem 46 Lebensjahr dürfen optische Zielhilfsmittel gemäß Regel 0.5.4.1 verwendet werden.


    3. Schritt
    Allgemeiner Teil
    0.5.4. Zielhilfsmittel
    0.5.4.1. Die Verwendung eines optischen Zielhilfsmittels bis 1,5 fache Vergrößerung ist ab dem 46. Lebensjahr gestattet. Farbgläser dürfen verwendet werden.
    0.5.4.2. Eine optische Hilfe darf entweder im Diopter oder im Korntunnel angebracht sein.
    0.5.4.3. Das Anbringen des eigenen Brillenglases im/am Diopter / Korntunnel oder anderer optischer Hilfsmittel an der Waffe ist nicht gestattet.


    Ich glaube, da fehlt noch eine detailliertere Beschreibung und die Begrenzung auf die 0,75dpt.
    Wo geht es zur 4. Stufe der Erklärung?

    Das muss doch wohl herauszufinden sein?

    Ich gehe jetzt wieder in den Garten
    :)

  • Noch eine kurze Ergänzung, damit es auch richtig klar wird, hoffe ich zumindest.

    Die 1,5 fache Vergrößerung, wie in 0.5.4.1 angegeben, entspricht bei den Adleraugen 0.5 Dioptrien. Auch am Diopter war bisher eine Vergrößerung von 1,5 ab Altersklasse erlaubt. Hierfür gab und gibt es die Diopteroptiken (Linsensystem), welche neben der Vergrößerung auch einen Dioptrienausgleich für eine mögliche Fehlsichtigkeit des Schützen mit bis zu -4,5 bis +4,5 Dioptrien ausgleichen können. Diese Dioptrienwerte bezüglich Adlerauge und Diopteroptik stehen also für zwei verschiedene Dinge und dürfen nicht einfach so vertauscht werden.

    Ein Adlerauge mit 0.75 Dioptrien, wie jetzt neu anboten, dürfte danach einem Vergrößerungsfaktor von 2 entsprechen und genau das gibt die Sportordnung (zumindest nach meiner Sichtweise) so zur Zeit nicht her.


    Ich interpretiere den neuen Paragraphen für Auflageschützen auch so, dass danach auch die Anbringung eigener Brillengläser ab Senioren B am Diopter erlaubt ist. Das war nämlich bisher in keiner Klasse zulässig.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Zitat

    Ich interpretiere den neuen Paragraphen für Auflageschützen auch so, dass danach auch die Anbringung eigener Brillengläser ab Senioren B am Diopter erlaubt ist. Das war nämlich bisher in keiner Klasse zulässig.


    Was da wäre dieses hier, o.ä.: monoframe mit dem Hinweis "Ab DSB Sportordnung 1.1.2011 ist die Verwendung des ahg-Monoframe in der Seniorenklasse B und C erlaubt"

  • Das Teil ist auch erlaubt, aber eben nur bei LG mit Auflage in den Seniorenklasse B und C.
    Warum Wilhelm die SPO nicht versteht ist jetzt auch klar, er liest von hinten nach vorn.
    Wilhelm, dreh das Buch um :D

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Jetzt nach weit mehr als 12 Monaten kann mir vielleicht mal jemand sagen, wo der DSB schreibt, dass Adleraugen mit 0,75 Dioptrin ab Senioren B zugelassen sind. Alle reden nach wie vor davon, viele schießen damit und keiner kann sagen, wo das genau steht. Es ist zudem auch so, dass ganz viele wieder ihr altes Adlerauge einbauen, da ja auch der "Wackelfaktor" steigt.

    Gruß
    Brigitte

    Grüße aus dem Norden
    Minimag
    ____________________________
    SV Tarp
    SFCO Ottendorf

  • Hallo Minimag,

    im Prinzip hat sich auch nach den zwölf Monaten nichts getan. Es soll diesen Zettel von Gerhard Furnier bzw. der technischen Kommission DSB geben, aber ich selbst habe diesen Zettel noch nie gesehen und weiß auch nicht, wo man ihn einsehen oder runterladen könnte.

    Und genau da liegt aus meiner Sicht auch das Problem mit diesen Zetteln. Sie sind nicht allgemein und zentral verfügbar. Wie soll den da einheitlich entschieden werden von Flensburg bis Garmisch?

    Hinzu kommt ja auch noch, dass diese 0,75 Dioptrien zur Zeit noch im Widerspruch zur geltenden SpO mit der Regel 0.5.4.1 stehen, zumindest nach meiner Auffassung. Solche Zettel sollten auch höchstens unklare Regeln interpretieren, aber nicht bestehende Regeln der jeweils gültigen SpO verändern oder dazu konträr stehen. Alles andere bringt nur Probleme und schürt, wenn es ganz hart kommt, sogar böses Blut.

    Aber gut, die Sportleitung des DSB scheint das wohl etwas anders zu sehen.


    Das dürfte in nächster Zeit sowieso noch recht lustig werden, da ja zur Zeit sich das BVA generell weigert, überhaupt weitere Sportordnungen zu genehmigen. Und die ISSF steht ja auch schon scharrend vor der Tür.


    Apropos, das mit dem Wackelfaktor ist jedenfalls absolut zutreffend. Manchmal kann daher auch etwas weniger mehr sein.


    Jedenfalls mit bestem Schützengruß in den schönen Norden

    Frank

  • Danke Dir Frank.

    Ich werde mal den DSB direkt anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Da ich verantwortlich bin für den Schießsport in unserem Kreis, möchte ich zur nächsten KM Gewissheit haben.

    Viele Grüße
    Brigitte

    Grüße aus dem Norden
    Minimag
    ____________________________
    SV Tarp
    SFCO Ottendorf