Wettkampfregeln

  • Es taucht bei uns eine Frage auf, die ich mal in die Runde stellen möchte. Wir trainieren mit dem LG freihand und stellen den Fußabstand mit einem Zollstock fest und möchten diese Funktion auch bei Wettkämpfen beibehalten. Also vor die Füße wird ein Zollstockteil gelegt und dann wird geschossen. Der Abstand zwischen den Füßen ist dabei interressant und wird notiert. Ich habe das im Internet schon bei Spitzenschützen gesehen, aber ist das nach Sportordnung erlaubt??

  • Hallo Luftgewehr,

    es ist zumindest nicht explizit verboten, einen Zollstock neben sich zu legen und es wird auch geduldet. Mir ist jedenfalls bisher kein Fall bekannt, wo das beanstandet wurde.

    Es gibt zwar in der Sportordnung einen Paragraphen, der besagt, dass am Schützenstand keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, aber ob das Auslegen eines Zollstocks jetzt schon eine Veränderung in diesem Sinne darstellt, ist wohl eher eine philosophische Frage.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • also unser Ligaleiter meinte zu uns das es speziel für die Liga (ich schieße im NDSB) verboten ist... aber es wird geduldet!
    daraufhin hab ich bei der Landesmeisterschaft mal einen schiedsrichter gefragt und er konnte mir auch keine genaue
    antwort darauf geben ob es erlaubt ist oder nicht auf der einen seite heißt es man darf denn stand nicht verändern...
    und zum andern darf man nix benutzen was mir einen vorteil gib, ob der zollstock jetzt ein vorteil ist konnte er mich auch nicht sagen!
    Da ich selber ohne Zollstock schieße ist mir das vom primzip egal... ich sehe darin auch kein problem wenn mein Gegner einen benutz...
    denn sind wir doch mal erlich "gute schüten" stellen sich doch hin und machen die anschlagskontrolle und wissen dadruch ob sie gut stehen...
    wenn das ziel jetzt auf einen andern schießstand durch die Tollerranz die die stände haben dürfen höher und niedriger ist muss ich mich doch eh umtellen bzw das hintere Bein verstellen... oder sehe ich das falsch?

    mfg

  • Dann mess doch einfach deinen Fußabstand und pack den Zollstock wieder ein. Da kann keiner was sagen.

    Generell darf man sich den Stand nicht markieren z.B mit Kreide die Schuhstellung anzeichnen, sowas ist verboten.

    Einfach nach dem Messen den Zollstock wieder einklappen und du bist auf der sicheren Seite 8)

  • Ich habe mir eine Leiste angefertigt, die insgesamt 60 cm lang ist. Diese habe ich dann noch bis 50 cm in 5 cm Schritte unterteilt. Damit nehme ich an allen Wettkämpfen bis LM teil. Mich hat noch nie jemand darauf aufmerksam gemacht, dass die Regeln anderes vorschreiben. Aber es wäre dennoch interessant zu erfahren, ob es dazu auch tatsächlich eine Regel gibt.

    Ohne Mut zur Niederlage - keine Sternstunde.

  • Wie ich schon gesagt habe, einen direkten Paragraphen, der das Auslegen eines Zollstocks oder einer anderen Messlatte explizit verbietet, gibt es in der Sportordnung DSB nicht. Es gibt nur die Forderung, dass am Schützenstand keine Veränderungen vorgenommen werden dürften. Jetzt kann man natürlich trefflich philosophieren, was eine Veränderung ist. (Meta)physisch führt schon die Beobachtung eines Gegenstandes zu einer Veränderung. Aber rein praktisch würde ich jetzt mal behaupten wollen, dass das vorübergehende Ablegen eines Zollstocks (Metermaß, Messlatte) keine wirkliche Veränderung im Sinne der Sportordnung ist. Sonst dürfte man ja auch kein Werkzeug oder eine Uhr ablegen. "Ferkeleien" wie bewusst Cola verschütten sind dagegen wieder eine andere Sache. ;)

    Der weiter oben angeführte Gummiparagraph mit der Vorteilnahme kann meiner Meinung hier auch nicht angewandt werden, da ja jeder vom Zollstock Gebrauch machen könnte, so er/sie denn wollte.

    In der Praxis habe ich jedenfalls bisher noch nie gehört, dass so ein Zollstock beanstandet wurde, was aber natürlich nicht ausschließt, dass sich doch mal jemand daran hochziehen könnte. Für den Fall hat ja Hotwheel schon eine praktikable Lösung genannt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank