Hallöchen und ein frohes Neues Jahr,
ich hoffe, das ich hier richtig bin.
Hab da mal eine Frage. Hin und wieder stöbere ich gerne auf Trödelmärkten, auf Böden und in Kellern. Da findet man manchmal herrlich allte "Kamellen". Im Sommer will ich nu nach Bayern. Da soll´s nu ganz viele Böden und Keller geben, wo man noch nette Dinge finden kann.
Langer Rede kurzer Sinn. Sollte ich nun u.A. mal zufälligerweise so´n altes funktionsfähiges "Schießeisen" von vielleicht 60,70 oder mehr Jahren finden und der Besitzer es rausrückt ( so nach dem Motto "Nimm mit, ich weiß nicht was ich damit soll"), wie kann (oder soll) ich das Teil auf die WBK eintragen lassen. Immer vorrausgesetzt, das auch wirklich schießt. Vor Ort dürfte es ja wohl nicht gehen (selbst wenn ich meine WBK mit hätte, oder?) und an meinen Wohnort dürfte ich das Teil so ohne weiteres nicht mitnehmen. Also was dann? Und wie isses, wenn der Besitzer die Waffe geerbt, geschenkt oder wie auch immer bekommen hat. Also selbst keine Waffen besitzt??
Hat jemant eine gute bis sehr gute Idee??
vielen Dank schon mal im voraus.
vlg Joachim