Wie transportiert ihr euer KK-Gewehr?

  • Moin, Moin,

    ich habe vorhin mal ein wenig rumgesurft und bin über den "Bolt-Protector" gestolpert http://www.schuetzenwelt.de/shop/1/waffen/…_schlossschutz/. Man soll diese Plastik/Alu-Hülle nutzen um das Schloss dort drinnen sicher zu fixieren, damit der Bolzen nicht beschädigt wird. Jetzt ist meine Frage, braucht man den, oder geht es auch ohne?

    Ich habe es bisher immer so gemacht, dass ich das Schloss aus der Waffe genommen, und es in eine Zubehörtasche an meinem Futteral gepackt habe. Macht ihr das auch so, und wenn ja, nutzt ihr dann den oben genannten Protector?

    Danke schonmal!
    Patrick

  • Hallo Patrick,

    man braucht so etwas jedenfalls nicht, wenn man das Schloss erst gar nicht aus der Waffe nimmt. Bei mir bleibt das Schloss immer drin und es wird auch immer geschlossen transportiert. So kann es nicht hin und her schlackern und so besteht auch keine Gefahr, dass eventuell Dreck in die teilweise empfindliche Mechanik kommt.

    Wie transportierst Du denn dein LG? Rechtlich gibt es da keinen Unterschied beim Transport.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Mein Problem ist das ich so selten ein LG transportiere - habe keins ;) (Mal abgesehen von meinen Knicklaufgewehren...)

    Spaß beiseite, ich habe mich auch schon überlegt, dass es ja eigentlich keinen guten Grund gibt, das Schloss aus der Waffe zu nehmen. Einerseits kann bei entferntem Schloss Dreck in den Lauf gelangen und andererseits ist das Schloss ja auch auf dem Schießstand in der Waffe drin - dann natürlich geöffnet, wenn nicht geschossen wird. Aber so hat man mir das halt beigebracht, und von daher habe ich das so übernommen...

    Ich bin halt noch ziemlich neu im Sportschießen und habe erst seit September mein eigenes Gewehr, daher frage ich bei so vielen Sachen mal nach.

  • Hallo Patrick,

    die Erfahrung zeigt, dass es nicht immer sinnvoll ist, unreflektiert auf die Aussagen und Meinungen anderer zu vertrauen. Das Thema Waffenrecht und selbst die Sportordnungen sind heute derart komplex, dass neben guten Ratschlägen auch leider sehr oft "Töpfchenparolen" verbreitet werden.

    Das Waffengesetz jedenfalls schreibt das Entfernen des Schlosses beim Transport nicht zwingend vor. Das macht auch (ausnahmsweise) Sinn, denn es gibt ja auch viele Waffen, bei denen das Schloss gar nicht so einfach und ohne Werkzeug entfernt werden kann. Aber die Ansicht mit der Schlossentnahme beim Transport ist weit verbreitet und ja auch nicht ganz verkehrt, denn ohne Schloss ist ja eine Schussabgabe nicht mehr möglich. Warum ich das aber trotzdem nicht mache, habe ich ja schon dargelegt. Für mich sind meine Gewehre erstmal empfindliche Sportgeräte und danach richte ich mein Handeln zuerst aus.


    Ach ja, das oben gesagte bezüglich der Meinungen und Aussagen gilt auch hier und für mich. Ich bin auch nur ein kleines Schützlein und auch auf meine Aussagen kann man sich möglicherweise nicht immer verlassen und auch im Zweifelsfalle nicht berufen und ein "Gewehr" gibt es dafür auch nicht. Hier im Forum hast Du aber den Vorteil, dass falsche Aussagen normalerweise von anderen Mitgliedern korrigiert werden. Verlassen sollte man sich aber darauf auch nicht.

    Stell Dir mal vor, Du kommst in eine Kontrolle und berufst Dich dann auf das Forum Meisterschützen. Murmelchen hat das und das da schließlich so gesagt. Da wird der kontrollierende Beamte Dich dann sicher sehr milde anlächeln. ^^

    Also, wie immer gilt selbst schlau machen und RTFM. ;)


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Hallo,

    auch ich nehme das Schloss immer aus dem Gewehr, da ich mal gehört habe, dass das Gewehr nur in einem nicht schussbereiten Zustand transportiert werden darf. Ich muss dazu sogar immer meine Schaftbacke herausschrauben, da sonst der Verschluss nicht rausgeht.

    Wer hat da noch Ahnung und kann mir die Aussage von Frank bestätigen, dass man das Schloss nicht herausnehmen muss? Das Futteral ist natürlich abgesperrt. Wenn das wirklich so ist, wäre das eine super Erleichterung!!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Ich bin ja hier im Forum, um mich austauschen zu können und mich aufklären zu lassen, in Dingen die ich nicht bzw. kaum kenne. Davon abgesehen hast Du Recht, wenn Du sagst:

    Stell Dir mal vor, Du kommst in eine Kontrolle und berufst Dich dann auf das Forum Meisterschützen. Murmelchen hat das und das da schließlich so gesagt. Da wird der kontrollierende Beamte Dich dann sicher sehr milde anlächeln. ^^

    Die Sache mit dem aus dem Gewehr entfernten Schloss finde ich richtig, aber ich finde auch deine Argumentation richtig. Wie Du schon festgestellt hast, sagt das Gesetz, hinsichtlich des Schlosses, nichts zu dem Transport von Waffen aus. Daher frage ich ja hier auch gezielt nach den Meinungen. Letztendlich entscheide ICH wie ich das Gewehr transportiere, und muss dafür auch geradestehen, wenn es einen Konflikt mit dem Gesetz gibt. Also wie Du bereits so treffend sagtest: RTFM! :thumbup: und dann entscheide selbst wie Du es machen willst.

    Hinsichtlich der Putzstockführung finde ich es in Ordnung 15 € dafür auf den Tisch zu legen, aber ca. 35€ für eine Hülle für ein Schloss finde ich schon sehr hart. Daher habe ich mir unabhängig von Dir schon überlegt, das Schloss in der Waffe zu belassen, damit kein Dreck reinkommt. Und in der Waffe ist das Schloss sicherlich besser aufgehoben als in einer Hülle, da es ja in die Waffe gehört.

    Ich verfolge eure Diskussion bezüglich der Sicherheitsschnur/patrone (Thread von Geronimo) und muss dabei immer daran denken, dass ich Leute kenne, die diese Patronen nutzen, um den LAuf vor Dreck zu schützen, wenn sie das Schloss außerhalb der Waffe transportieren. Finde es schon interessant wie man so (theoretisch) zwei Themen miteinander verknüpfen kann. :)

    @ DIngo:

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    2.

    diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen


    13.
    ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

    Mehr steht nicht im Gesetz. Man kann nun nur nioch diskutieren was verschlossen ist, und was nicht, aber nichts was das Schloss angeht ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick Rufenstein (27. Oktober 2010 um 16:10)

  • Hallo Patrick,

    vielen Dank für das kopieren der entsprechenden Paragraphen. War auch schon gerade im Begriffe, dieses selbst zu tun. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Punkt 12.

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    12.
    ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

    Das heißt im Umkehrschluss, eine Waffe ist nicht schussbereit, wenn sie eben nicht geladen ist. Ist ja in diesem Fall auch irgendwie logisch.


    Keine Sorge, dieser Punkt des Waffenrechts ist schon von ganz vielen Experten (und auch Nichtexperten) immer und immer wieder durchgekaut worden. Man ist hier waffenrechtlich ganz eindeutig auf der sicheren Seite, wenn man das Schloss beim Transport in der Waffe lässt. Auch das geschlossene und entspannte Schloss stellt kein Problem dar.

    Es kann aber leider passieren, dass das nicht jeder kontrollierende Beamte weiß. Da gilt es dann, besonnen mit Hinweis auf das schöne WaffG Überzeugungsarbeit zu leisten. Wenn man dabei die entsprechenden Paragraphen kennt, hat man wie immer echte Vorteile.

    Patrick

    Ich denke bei dem Dreck und den Fusseln weniger an den Lauf, sondern an den Abzug.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Sicherlich hast Du Recht mit deiner Aussage, dass Dreck von "Oben" in den Abzug geraten kann, aber der kann ja auch von "Unten" in den Abzug gelangen - unabhängig davon, ob das Schloss in der Waffe ist, oder nicht.
    Mir würde in dem Zusammenhang mit dem Dreck, mehr Sorge machen, dass sich Dreck einerseits im Schloss und andererseits auch in den Aussparungen für die Auswerferkrallen sammeln kann, und ich daher beim Auswerfen der Hülse Probleme bekomme. Und der Dreck im Lauf kommt der Präzision und dem Lauf selbst ja auch nicht zu Gute... ;)

    @ Dingo: Ich hoffe Dir konnten die Gesetzespassagen von Frank und Mir deutlich machen, dass es nur eine Frage der persönlichen Vorliebe ist, wie man das Schloss transportiert und es vom Gesetz nicht geregelt wird. Alles was nicht im Gesetz steht ist auch nicht geregelt. Du kannst also dein Schloss ruhig in dem Gewehr lassen - deine freie Entscheidung! :)

  • Also, ganz so willkürklich dürft ihr mit dem Verschluss doch nicht umgehen, das kann böse nach hinten losgehen, war aber schon immer so. Deshalb wundert es ich eigentlich wie KK-Gewehre transportiert werden ohne davon im Zuge der Waffensachkunde gehört zu haben ;) oder wenn es Vereinsgewehre sind muss ja der Berechtigte, der dir sowas erlaubt, davon schonmal was gehört haben.
    Irgendwie habe ich es vor 10 Jahren beim Waffensachkundelehrgang wie unten angehängt gelernt, das steht auch noch im neuesten WaffG, daraus hab ich es nämlich kopiert:

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem
    Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt
    sind.
    ....
    Wesentliche Teile sind
    1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager,
    wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind;....


    Also musst du mit dem ausgebauten Verschluss genauso umgehen wie mit dem kompletten Gewehr, schön ge-ver-oder-wie-auch-immer-schlossen und nicht zugriffsbereit. Und zu Hause darf muss man den Verschluss, wenn extra gelagert, auch in dem richtig klassifizierten Schrank lagern als wäre es eine Waffe.

    Einmal editiert, zuletzt von scherge (27. Oktober 2010 um 23:55)

  • Hallo scherge,

    deine Anmerkung ist richtig und wichtig. Ein Schloss ist ein wesentliches Teil einer Waffe und muss daher auch (von der rechtlichen Seite) beim Transport oder bei der Aufbewahrung wie eine Waffe behandelt werden.

    Aber deine Anmerkung steht ja nicht im Widerspruch zu der Aussage, dass das ganze Schloss beim Transport in der Waffe bleiben kann und darf. Auch wenn jemand unbedingt das Schloss beim Transport aus seiner Waffe entfernen will und es dann in seinen Koffer packt, macht er auch nichts falsch. Beim Schloss einfach so in der Jackentasche könnten aber die Korinthenkacker auch wieder Probleme haben, obwohl man mit so einem Schloss alleine ja weder schießen noch bedrohen kann.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • OK, wenn es bei den persönlichen Vorlieben nur darum ging ob Verschluss im Gewehr lassen oder ausgebaut im Koffer neben dem Gewehr passt das :)

    Zur Sauberkeit: Ich hatte mal am Servicestand von Anschütz auf einer LM mitbekommen, dass der Mitarbeiter dort jemanden wegen einer eingelegten Sicherheitsschnur "zusammengefaltet" hat. Ihm ging es da auch nur um den Dreck, der so schön den Weg ins Gewehr finden kann. Das war aber auch ein schönes Beispiel wo sich die Staubfusseln in den Niederungen des Noppenschaumstoffes schön gesammelt hatten. Ich hab eigentlich immer nen fusselfreien Öllappen im Koffer mit drin, vielleicht bringt das ja was, wenn man sowas um den Abzug wickelt, dass dieser nicht verstaubt. Bis jetzt hatte ich den aber immer um den Lauf gelegt, damit dieser im Koffer nicht durch die Hakenkappen verkratzt wird falls die sich doch mal selbständig macen sollten.

    So, der Tag ruft :)

  • Also ich mach mein Schloss seit 1. Jahr ca. auch immer raus, und schließe es in die Munitionkasse weg/ein. Vorher war's mir egal da wird's nur zum Putzen raus gemacht. Grund: beim Munitiontest beim Holme meinte die Mitarbeiterin zu mir ob ich immer so mein Klein Kaliber Transportier, ich hab gefragt ja wieso, da hat sie eben gemeint das schloss muss immer z,b in der Munibox oder Sporttasche Transportiert werden. Weil wenn man in Bayern in eine Polizeikontrolle rein kommt wird's teuer! Ob das jetzt nur Bayern so mach, oder diverse Beamte das als wichtig ansehn weis ich auch nicht. Sie hat halt gemeint da haben schon viele schützen grad an Meisterschaften die Rechnung bekommen!

    Ob das jetzt Sinn macht^^ ist fraglich ich fühl mich mittlerweile verarscht, in Österreich oder in der Schweiz schaut kein Depp danach wie da einer sein Sportgerät von A nach B schleppt da heißts dann ahhh der geht jetz schießen un gut ist. Nur in Deutschland muss man wieder einen auf streng machen mit dem Erfolg das dann schüzen ganz aufhöhren weils machen zu zu blöd wird. Wenn ich zum Wettkampf fahr brauch ich jetzt 4 Schlüssel das ich überhaupt an mein Zeug ran komm, ich finds ja okay das die Ämter danach schaun ob der ein oder andere überhaupt noch schiesst oder ein Tresor hat, aber manche regeln sind total ........ so dann ist das auch gesprochen (war eine blöde Nachtschicht heute und ich bin noch davon genervt).

    @ Patrick den Schlossschutz kannst dir kaufen, ein Vereinkollege hat den auch und er ist sehr zufrieden damit, aber ein muss ist es nicht!!!

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • Hallo,

    danke erstmal für eure Gesetzesangaben. Also kann ich meinen Verschluss genauso gut auch im Gewehr aufbewahren, mein Futteral habe ich ja vorschriftsmäßig verschlossen.

    Übrigens: Ich habe mein Gewehr auch bei Holme gekauft und daher auch die Info mit dem Schloss herausnehmen. Ob das jetzt wohl nicht nur eine Holme-spezifische Info ist??? Die Gesetze sprechen da ihre eigenen Worte.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo Freunde,

    sollten bayerische Polizisten wirklich, wie von Sacky13 bzw. Mitarbeitern der Firma Holme beschrieben, abkassieren, wenn das Schloss beim Transport in der Waffe verbleibt, dann ist das absolut unzulässig und rechtswidrig. In einem solchen Fall sollte man erstmal beim Landratsamt oder den Kreispolizeibehörden nachfragen. Dort sitzen in der Regel dann die Leute mit etwas mehr Plan. Sollte das auch nicht fruchten, ist das auf jeden Fall ein Fall für einen Anwalt.

    Was man allerdings beachten sollte, ist das ominöse Schlösschen am Futteral und, dass die Munition getrennt von der Waffe transportiert wird, also in der Sporttasche. Zum Thema Kinderschloss könnte man auch noch lange debattieren, denn auch dafür gibt es eigentlich auch keine richtige Rechtsgrundlage außer eben dem Wörtchen "verschlossen". Mit der gleichen Begründung könnte man auch fordern, dass wir Männlein demnächst unseren Hosenstall mit einem Schlösschen sichern müssen. X(

    Nochmal zum Schloss: Bei den meisten Kurzwaffen kann man überhaupt nicht so einfach das Schoss bzw. den Verschluss entfernen. Soll man die Waffen jetzt erst mehr oder weniger komplett zum Transportieren zerlegen? Wie soll man das denn dann bei einer Flinte machen? Auch dort gibt es kein Schloss vergleichbar mit den Repetierern, nur einen (zwei) Verschluss. Diese Beispiele zeigen doch, dass die Forderung mit dem Schloss unsinnig ist.


    Aber es ist heutzutage, wie schon von mir angemerkt, sehr wichtig, dass man als Schütze, auch LG, mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut ist. Vor einiger Zeit ist bei uns eine volljährige LG-Schützin bei einer Verkehrskontrolle nach dem "Kleinen Waffenschein" gefragt worden. Ich wiederhole "Kleiner Waffenschein". Das ist jetzt kein Witz und es hat auch erst ein paar Anrufe gedauert, um die Sache zu klären.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich war heute zufällig bei der Waffenbehörde und habe dann direkt mal nachgefragt: (zumindest in Thüringen gilt das Folgende) Im aktuellen WaffG gibt es keinerlei Bestimmungen und Gesetzergänzende Vorschriften hinsichtlich des Schlosses. Man kann das Dinf also in der Waffe lassen, rausnehmen, in einer anderen Tasche aufbewahren wie man möchte. Das ist den Behörden egal, wie dass dann mit dem netten Polizisten läuft ist eine andere Frage, aber man sollte wie Frank schon ausführte, darauf achten, dass man sich von den Polizisten keinen Blödsinn erzählen lässt und sich an die Behörden wendet. Dort findet man (zumeist) die Kompetenz eher, als auf den Straßen...

    Man wies mich im Zusammenhang mit meiner Frage darauf hin, dass man beim Transport nur auf das verschlossene Futteral zu achten hat. Verschlossen kann aber auch laut Behördenauskunft auch einfach nur "zu" heißen und nicht "abgeschlossen" - aber was nun die richtige Auslegung sei, dass müsse dann das jeweilige Gerichtsverfahren zeigen... ALSO: einfach ein Schloss durch die Reißverschlüsse und man umgeht jeden Ärger. :)
    Etwas anderes gilt, für den Waffentransport im Auto, hier darf das Futteral sogar ganz weggelassen werden (so die Aussage der Behörde), solange es im Kofferraum liegt und dieser abgeschlossen ist - würde ich aber trotzdem nicht tun!

  • Also gut dann werd's ich wieder so wie früher machen Schloss bleibt drin :) solang mein Koffer verschlossen ist bei der Fahrt von A-B und von B-A können se von mir aus blöd schaun.

    Ich weis halt auch nicht was jetzt in der Sache Holme dran ist, das halt eben in Bayern Schützen zahlen mussten! Ich kann ja mal bei mir späßlehalber den Vereinkollegen fragen wie das Deutschlandweit ausschaut, der ist der Bigboss aufen Polizeirevier.

    Aber ich geh davon aus das es heiße Luft ist! Waffengesetz schreibt ja nix direkt vor was mit dem schloss beim Transport gemacht werden soll.

    Also wir tun halt einfach alle schön alles verschließen und dann müssten auch keine klagen kommen :thumbup:

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • Hallo patrickGER,

    bliebe noch kurz anzumerken, dass es waffenrechtlich völlig egal ist, ob Du dein erlaubnisfreies LG, dein KK oder aber deine (möglicherweise vorhandene) Elefantenbüchse oder ein Ordonanzgewehr transportierst. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann auch bei LG oder LP zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ich befürchte, nicht jedem nur Druckluft-Schützen ist das auch so klar.

    Selbst Mutti kann heutzutage mit dem Waffengesetz in Konflikt geraten, wenn sie ihre in der Haushaltswarenabteilung erworbenen Küchenmesser (Klingenlänge > 12cm) nicht ordentlich verschlossen transportiert, sondern einfach so ins Einkaufskörbchen legt. Auch das ist jetzt kein Witz, sondern bittere Realität in Deutschland im Jahre 2010.


    Ach ja, einen habe ich noch. Diabolos sind keine Munition im Sinne des Waffenrechts. Die können also ganz unbedenklich mit in den Koffer oder das Futterral.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • ich weiss nur, dass das schloss beim transport drin bleiben darf, wichtig ist die sicherheitsfahne, die vom waffenschrank bis zum schützenstand immer im kk-gewehr sein muss, und sie schütz den lauf noch vor schmutz

    Gemäß Sportordnung des DSB Vorschrift für jede KK-Waffe. Diese Kunststoff-Patrone mit Signalfahne signalisiert,

    dass sich keine scharfe Patrone im Lauf befindet.

    http://www.schuetzenwelt.de/shop/2/waffenz…y_cartridge_22/

  • Hallo tiger69,

    das mit dem Signalfähnchen kannst Du komplett knicken. Das war mal eine gut gemeinte, aber etwas kurz gedachte "Erfindung" des DSB, die inzwischen längst wieder aus der Sportordnung verschwunden ist. Nur einige Landesverbände reiten immer noch auf diesen Fähnchen herum. Das können die aber nur in ihrer Ausschreibung und im Rahmen ihres Hausrechts fordern.

    Nochmal, das Waffengesetz fordert so ein Signalfähnchen definitiv nicht! Die Waffe darf nur nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert werden. Nicht schussbereit heißt ungeladen und nicht zugriffsbereit heißt in einem verschlossenen Behältnis.

    Das Schloss kann dabei durchaus geschlossen werden, sinnvollerweise aber entspannt, so dass nicht aus Versehen der Schlagbolzen gegen das leere Patronenlager knallt. Es darf nur keine Patrone im Lauf oder in der Trommel oder im Magazin sein.

    Es steht Dir natürlich frei, so ein Fähnchen trotzdem zu verwenden. Vermutlich wirst Du sogar Lob dafür ernten.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank