Breite und Form der Schaftbacke

  • Über Breite und Form der Schaftbacke gibt es in der SpO keine Regelungen.

    In der Info "!Der Kampfrichter weiß das" 2024-1 des damaligen VP Sport, Gerhard Furnier, heißt es:

    "es ist dabei jedoch auf die Einhaltung der Regeln zu achten"; ja welche denn?

    Bezüglich Länge der SB mittlerweile in der SpO-Regel 1.5.1 Nr. 6 klargestellt. Die oben erwähnte SB-Konstruktion dürfte prinzipiell durch die TK-Mitteilung 2024-1 (Einsatz von zweigeteilten Schaftbacken für Gewehrwettbewerbe) ebenfalls geklärt sein. Aber ansonsten finde ich in der SpO keine weitergehenden Regeln zu Form und Breite der SB. Lediglich in SpO 1.5.4 wird erwähnt:

    Das Wort Schaft im Text bezieht sich wohl lt. Überschrift auf den Vorderschaft. Ich vermute, dies erklärt evtl. den Verbot des "Tiroler Schaftes" von etlichen Jahrzehnten, weil damals der ganze Holzschaft (Vorderschaft incl. Griff und Schaftbacke) aus einem Teil bestand. Aber heute die Schaftbacke mit dem Vorderschaft in Verbindung zu bringen würde ich ausschließen, zumal m.E. die mittlerweile erlaubte zweigeteilte Schaftbacke eigentllich Nachfolger des "Tiroler Schaftes" ist.

    Hintergrund meiner Fragen ist, weil ich in Dortmund zufällig Zeuge einer Nachkontrolle geworden bin, bei der am Gewehr eine SB verbaut war, die Richtung Mündung schmäler war als Richtung Schütze. Wie die Nachkontrolle ausging, habe ich leider nicht mitbekommen. Allerdings ist das betreffende Jurymitglied anschließend sofort auf die andere Seite der Waffenkontrolle gegangen und hat die Kontrolleure befragt, ob sie derartige SB schon durchgewunken haben. Auf die bejahende Antwort wurden sie gebeten, in derartigen Fällen die Jury beizuziehen, weil sich eine Schützin schon wegen Disqualifikatiion beschwert hätte. Sie wäre schließlich bei der Waffenkontrolle ohne Beanstandungen geblieben. Meine Frage an das Jurymitglied, wo es steht, das derartige SB nicht zulässig sind, wurde "mit der SpO" beantwortet. Nur da steht es nicht.

    Auf Rückfrage bei Herrn Klaus Tacke, Landesreferent Kampfrichterwesen im WSB, wurde mir die Quelle der SpO mit der oben zitierten 1.5.4 (orthopädischen Formen) genannt. Diese Quelle erschließt sich mir aber aus dargestellten Gründen nicht.

    Gibt es im Forum sachkundige Leser, die weiterhelfen können. Vielleich kann Digedag auch hier die "offizielle" Meinung der Bundessportleitung (O.M. oder V.K.) einholen, die er beide beim nächsten Workshop im Dezember sieht.