Lichtgewehr mit Meyton Anlage

  • Hallo zusammen,


    ich bin auf der Suche nach einem Lichtgewehr, welches ein leichteres Abzugsgewicht als die Anschütz Laserpower haben. Wir haben im Verein momentan das Laserpower 4 im Einsatz. Mit einem Abzugsgewicht, das fest auf ca. 500g eingestellt ist, werde ich und auch die ganz Kleinen nicht glücklich.

    Hab auch schon mit Anschütz gesprochen, aber man kann das Abzugsgewcht echt nicht verändern und auch den Abzug selbst, kann man nicht austauschen.

    Wie habt ihr das denn gelöst? Für Meyton Anlagen gibts ja eigentlich nur die Anschütz Gewehre. Habt ihr euch mit dem hohen Abzugsgewicht angefreundet?


    Vielen Dank schon mal für eure Hile

  • Es gibt auch gepulste Laser ohne Waffe - nicht ganz billig -

    https://www.rb-shooting.com/plt-2/2825-dr-…plt2reddot.html

    Nimmt Meyton den UIPM Standard?

    Den könnte man - ggf. mit einem Adapter - in ein anderes Lichtgewehr einbauen.


    Btw: Hat jemand eine Kompatibilitätstabelle für diese ganzen gepulsten und ungepulsten Lichtpunktgeräte?

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • frag mal bei SETA nach nem Laser, die haben ein UIPM kompatibles Laserziel das auch bei der Olympiade in Paris im Fünfkampf benutzt wurde.
    Wenn ich mich richtig erinnere haben die auch Laser die man einfach an jede Waffe anstecken kann. Einfach mal Herrn Stefan anrufen oder auf der DM in München an den SETA Stand gehen.

    Bei Aliexpress gibt es auch jede Menge Laser zum einstecken in fast jedes Kaliber, ob die aber auch UIPM können weiß ich nicht, aber die kosten jedenfalls nur um 20~30€.



  • Bei Aliexpress gibt es auch jede Menge Laser zum einstecken in fast jedes Kaliber, ob die aber auch UIPM können weiß ich nicht, aber die kosten jedenfalls nur um 20~30€.

    Welcher soll das in ein DISAG (Feinwerkbau oder Hämmerli Gewehr passen? Habe da keinen gefunden.

  • es gibt die bei Ali für fast alle Kaliber, hier z.B. für .177 also LG oder LP:
    https://de.aliexpress.com/item/100500880…A%2230050%22%7D

    es gibt abeer z.B. auch eine Auflistung aller Firmen die UIPM Konforme Teile wie Laser oder Ziele usw. anbieten:
    https://www.uipmworld.org/shooting-providers

    und hier einer dieser Hersteller wo man Emitter bekommen könnte:
    https://www.apeom.cz/products/emitters/

    Aber ich kann nicht beurteilen ob die auch mit Meyton PLT2 oder Disag RedDot funktionieren.

  • In den Lauf von F Luftgewehren stecken ist in Deutschland rechtlich kompliziert.

    (Alterserfordernis)

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  • In den Lauf von F Luftgewehren stecken ist in Deutschland rechtlich kompliziert.

    (Alterserfordernis)

    ich weiß nicht ob man für das Lichtschießen eines "F LG" das im Trockentrainingsmodus benutzt wird auch die Alterserfordernis benötigt.
    Wäre in meinen Augen das gleiche für das Trockentraining mit nem Scatt, müsste man mal abklären.

  • ich weiß nicht ob man für das Lichtschießen eines "F LG" das im Trockentrainingsmodus benutzt wird auch die Alterserfordernis benötigt.
    Wäre in meinen Augen das gleiche für das Trockentraining mit nem Scatt, müsste man mal abklären.

    Reicht da nicht ein Blick ins Gesetz?

  • Nein? Oder weißt du wo darüber was geschrieben steht?
    Im Gesetz geht es ums "Schießen" mit Luftgewehren oder Armbrüsten, aber nicht um Licht-Gewehre/Pistolen.
    In dem Fall eines Einstecklaser oder Scatt ist es ja kein "Schießen" sondern ein Trockentraining.
    Da wird nicht geladen und auch kein Projektil "verschossen"

  • Hallo,

    es darf kein Waffe im Sinne des Waffengesetzes sein. Da


    § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Ausnahmen ergeben sich aus §27 für das Schießen auf Schießständen und aus weiteren Gründen (z.B.Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, Ausbildung zum Jungjäger)

    Daher ist der Umgang mit Waffen verboten, sofern keine der Ausnahmen greift. Was im Falle eines Luftgewehres das mit einem Laser bestückt ist nicht gegeben ist.

    Z.Bsp. RB Shooting weißt darauf richtigerweise auch auf Ihrer Homepage hin.

    rbs-equipment Pistolenadapter AP20 Hybrid für LM10X Laser

    Gruß walthergsp

  • OK; was bei RB steht interessiert mich recht wenig.
    Wenn dann muss das im Waffengesetz stehen und da findet man nur das schießen mit Luftdruckwaffen, aber nichts dazu wenn man umstellt auf Trockentraining mit Einstecklaser oder ählichen Lasern.
    Nur zum Verständnis, die bei RB benannte AP20 Hybrid hat auch als "Laserwaffe" schon das F im Fünfeck eingraviert.

  • OK; was bei RB steht interessiert mich recht wenig.
    Wenn dann muss das im Waffengesetz stehen und da findet man nur das schießen mit Luftdruckwaffen, aber nichts dazu wenn man umstellt auf Trockentraining mit Einstecklaser oder ählichen Lasern.
    Nur zum Verständnis, die bei RB benannte AP20 Hybrid hat auch als "Laserwaffe" schon das F im Fünfeck eingraviert.

    Wie zitiert nur das Schießen ab 12 Jahren ist erlaubt wenn die Erfordernisse nach §27 vorliegen. Ansonsten gilt der Grundsatz nach §2 WaffG, dass Personen unter 18 Jahren keinen Umgang mit Waffen haben dürfen, was das Trockentraining mit Waffen mit einschließt.

    § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

    (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


    Die Hybridwaffen von Walther haben das "F im Fünfeck" noch nicht eingraviert. Dies erfolgt erst nach Umbau auf Schusswaffe im Werk. Im Auslieferungszustand haben weder AP20 Hybrid noch AR20 Hybrid ein "F im Fünfeck". Da es rechtlich auch falsch wäre.

  • Darum schrieb ich "rechtlich kompliziert" und NICHT "verboten"

    Reicht da nicht ein Blick ins Gesetz?

    You made my day!

    Auf der DM Licht wurde u.a. extra wg. dieser Sache die für alle verbindliche "Waffen"kontrolle durchgeführt, um nämlich genau diese Umbauten aus F-Waffen herauszufiltern (weiß ich aus einer Antwort von Stefan Rinke).

    Nur zum Verständnis, die bei RB benannte AP20 Hybrid hat auch als "Laserwaffe" schon das F im Fünfeck eingraviert.

    Nein, wir haben davon einige im Bestand.

    Das Lustige ist ja, wenn man den Gesetzestext versucht zu analysieren, hier wirklich ein Wirrwarr rauskommt:

    Mit F im Fünfeck ist die Pistole eine Waffe.
    "Rückbau" auf Vor-F-Zustand ist im WaffG nicht geregelt, aber es gibt dort ein paar ähnliche geregelte Fälle, in denen zwischen "geborenen" und "gekorenen" Waffen unterschieden wurde, z.B. bleibt ein ehemaliger Vollautomat immer eine Kriegswaffe, auch wenn er auf den Stand des entspr. Zivilgewehres rückgebaut wurde und die 4mm M20-Waffen sind auch nur "frei", wenn sie als solche bereits gebaut wurden.
    Hier also IMHO einfach Unklarheit, ein Rechtsanwalt sieht da vielleicht klarer.

    WENN es eine "Waffe" ist, dann ist für U18 nur das SCHIESSEN auf ZUGELASSENEN Schießstätten erlaubnisfrei, wenn Federdruck, kalte Gase ... bla-bla. Die Kiddies SCHIESSEN aber gar nicht mit den simulatoren, und das meist "irgendwo" (ok, in FFM zugelassener Schießstand).

    Der UMGANG ohne schießen ist somit auch nicht zweifelsfrei erlaubnisfrei U18.

    Das meinte ich mit "rechtlich kompliziert" und ich würde dieses heiße Eisen nicht anfassen ohne entsprechende offizielle Stellungnahme, die mir Rechtssicherheit geben würde.

    Wenn jemand zu einem anderen schlüssigen Ergebnis kommt, wäre ich der Letzte, das zu leugnen.

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  • Wäre in meinen Augen das gleiche für das Trockentraining mit nem Scatt, müsste man mal abklären.

    Trockentraining mit Scatt erst ab 12 bzw. Ausnahmegenehmigung. Sh. oben.
    Und ja, ist exakt das Gleiche.

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  • Auf der DM Licht wurde u.a. extra wg. dieser Sache die für alle verbindliche "Waffen"kontrolle durchgeführt, um nämlich genau diese Umbauten aus F-Waffen herauszufiltern (weiß ich aus einer Antwort von Stefan Rinke).

    In Schwanheim ist man schon immer auf Nr sicher gegangen, ist ja nicht verboten.

    Wurde schon gefragt was wäre wenn eine AP 20 (Laser) an der Seite großflächig graviert oder sonst verändert wurde?

    Das Lustige ist ja, wenn man den Gesetzestext versucht zu analysieren, hier wirklich ein Wirrwarr rauskommt:

    Der Gesetzestext ist hier mal eindeutig.

    Schießen erlaubt, sonstiges nicht.

    Mit F im Fünfeck ist die Pistole eine Waffe.
    "Rückbau" auf Vor-F-Zustand ist im WaffG nicht geregelt, aber es gibt dort ein paar ähnliche geregelte Fälle, in denen zwischen "geborenen" und "gekorenen" Waffen unterschieden wurde, z.B. bleibt ein ehemaliger Vollautomat immer eine Kriegswaffe, auch wenn er auf den Stand des entspr. Zivilgewehres rückgebaut wurde und die 4mm M20-Waffen sind auch nur "frei", wenn sie als solche bereits gebaut wurden.
    Hier also IMHO einfach Unklarheit, ein Rechtsanwalt sieht da vielleicht klarer.

    Schütze hat da natürlich sofort wieder besondere Situationen zu denen dann nicht immer passende Zusammenhänge hergestellt werden.

    WENN es eine "Waffe" ist, dann ist für U18 nur das SCHIESSEN auf ZUGELASSENEN Schießstätten erlaubnisfrei, wenn Federdruck, kalte Gase ... bla-bla. Die Kiddies SCHIESSEN aber gar nicht mit den simulatoren, und das meist "irgendwo" (ok, in FFM zugelassener Schießstand).

    Alles richtig, wenn man die Kinder ans schießen heranführen will, sollten sie sich auch wie Schützen verhalten dürfen oder liege ich da falsch.?

    Der UMGANG ohne schießen ist somit auch nicht zweifelsfrei erlaubnisfrei U18.

    Wenn es um Umgang mit Waffen geht ist der bis auf Ausnahmen erlaubnispflichtig.

    Das meinte ich mit "rechtlich kompliziert" und ich würde dieses heiße Eisen nicht anfassen ohne entsprechende offizielle Stellungnahme, die mir Rechtssicherheit geben würde.

    Wenn jemand zu einem anderen schlüssigen Ergebnis kommt, wäre ich der Letzte, das zu leugnen.

    Wenn Du hier den Umbau von Waffen, den Bau von Sportgeräten mit Waffenteilen meinst stimme ich dir zu.

  • Im Grundsatz sind wir uns einig.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • problem ist die Zweckbestimmung, die das WaffG vorsieht.
    der böse jörg kann damit ganz lustige videos mit drehen. z.b. das mit dem 357er Revolver für 14jährige

    es (<-- das WaffG ) muss dringend neu aufgesetzt werden.