WBK beantragen nach 3 Monaten

  • Hallo zusammen,

    Ich bin seit vielen Jahren Mitglied im Verein A. Dort besteht „nur“ die Möglichkeit Luft und KK-Gewehr zu schießen. Der Verein ist sehr klein und mehr auf Tradition als auf Schießsport spezialisiert. Aus diesem Grund gibt es nur sehr unregelmäßig Termine. Das zusammenkommen im Dorf spielt dort einfach eine große Rolle, auch weil es im Dorf keinen anderen Anlaufpunkt gibt.

    Aus diesem Grund war allerdings auch nie die Rede von persönlichen Schießbuch. Man hätte auch nur schwierig die 18 bzw. 12 Einträge erreichen können. (Bevor irgendjemand fragt: Es gibt Vereinswaffen und keiner außer die ansässigen Jäger dort haben Interesse eine eigene Waffe zu besitzen.)

    Im letzten Jahr wird ich dann gefragt, ob ich die Waffensachkunde inkl. Standaufsicht machen möchte. Das hat mein Interesse geweckt. Den Schießsportleiter habe ich direkt hinter her geschoben. Während der Lehrgänge ergaben sich neue Freundschaften ich wurde von einem Schützenbruder zu Verein B eingeladen.

    Verein B hat zusätzlich einen GK Pistolenstand. Wir haben dann mal einige unterschiedliche Kaliber und Pistolen ausprobiert und das hat es mir wirklich angetan.

    Letztlich bin ich seit März ebenfalls Mitglied in Verein B. Ich habe meine 18 Stempel im Schießbuch und auch schon an Rundenwettkämpfen teilgenommen.

    Das Problem was sich aktuell ergibt ist, dass ich mit einer Vereins-Sportpistole schieße, die noch von 3 anderen regelmäßig benutzt wird. Sprich jedes Mal muss ich den Griff und die visierend wieder neu einstellen. Natürlich kommt da die Überlegung auf eine eigene Sportpistole zu kaufen.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Eine Vorraussetzung für die Beantragung der WBK‘s sind meine Meinung nach die Bestätigung eines Vereins über 18 mal schießen + die Bestätigung über mindestens 12 Monste Vereinszugehörigkeit.

    Können diese Bestätigungen auch von 2 Vereinen ausgestellt werden?

    Habt ihr da Erfahrungen zu?


    Ich hoffe ich habe euch mit meiner Lebensgeschichte nicht erschlagen und der ein oder andere hat bis zum Ende gelesen.
    Vielen Dank schon mal an alle die sich darüber Gedanken machen….:)

  • Du musst 12 Monate Mitglied im zugehören Verband sein (DSB, NSSV etc.) um den Bedürfnisantrag bewilligt zu bekommen. Reine Vereinsmitgliedschaft reicht dafür nicht aus.

  • Du musst 12 Monate Mitglied im zugehören Verband sein (DSB, NSSV etc.) um den Bedürfnisantrag bewilligt zu bekommen. Reine Vereinsmitgliedschaft reicht dafür nicht aus.

    da die allermeisten Vereine solch einem Verband angehören, ist er damit auch automatisch in dem Verband Mitglied!

  • Also beide Vereine sind DSB Mitglied.

    Beide Vereine sind Mitglied im NSSV.

    Die Vereine sind allerdings in unterschiedlichen Kreisverbänden.

  • DIe Frage war ob 12 Monate Vereinsmitgliedschaft ausreichen, von Verbänden steht da nix. Und wo steht geschrieben dass man automatisch Verbandsmitglied ist wenn man einem Verein beitritt wenn dieser einen nicht dort anmeldet?


    *EDIT*

    Hast du einen DSB oder NSSV Mitgliedsausweis?

  • Lass es dir von beiden Vereinen bescheinigen und beantrage die WBK. Die Behörde sagt dir dann schon, ob es passt.

    🔹️ FWB 900 Alu 🔹️ Steyr EVO 10e 🔹️ Walther GSP500 RF 🔹️ Walter KK500e 🔹️

  • Um das nochmal zu verdeutlichen:

    Ich bin seit vielen Jahren Mirglied in Verein A und auch Mitglied im NSSV und im DSB.

    Ich habe mir die Bedürfnissntragsunterlagen angeschaut. Dort gibt es den Punkt, dass ich eine Bestätigung vom Verein benötige, dass ich sowohl 12 Monate in einem Verein Mitglied bin in dem mit Genehmigubgspflichtigen Waffen Geschossen wird. Das wäre in meinem Fall Verein A

    Zusätzlich muss bestätigt werden, dass ich selbst 18 mal mit genehmigungspflichtigen Waffen trainiert oder an Wettkämpfen teilgenommen habe. (Trifft nur bei Verein B zu)

    Im Vordruck ist es allerdings so ausgedrückt dass beide Bestätigungen von einem Verein kommt.
    Daraus ergab sich meine Frage ab Anforderung A von Verein A und Anforderung B vom Verein B bestätigt werden kann….

  • Im Antrag steht

    Zitat

    Unser Verein ist Mitglied im DSB, NSSV und im unten genannten Kreisschützenverband.
    Wir bestätigen hiermit, dass der/die Antragssteller(in), Mitglied im o.g. Verein ist und
    regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze/in
    betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir eine zugelassene Schießanlage haben, die für die
    beantragende(n) Sportwaffe(n) des Antragsstellers/(in) zugelassen ist (sind).

    Meiner bescheidenen Meinung nach kannst Du nur von Verein A das beantragen was Du dort auch schießen kannst. Hier fehlen Dir die Nachweise für 12/18 wohl. Für Verein B musst du die 12 Monate voll bekommen.

    Ich würde einfach mal beim Verband nachfragen wie es sich bei dieser besonderen Konstellation verhält. Rechsberatung ist immer schwierig und von mir nicht zu bekommen.


  • Daraus ergab sich meine Frage ab Anforderung A von Verein A und Anforderung B vom Verein B bestätigt werden kann….

    Wie oben geschrieben kann Dir das der NSSV beantworten.

    Und wo steht geschrieben dass man automatisch Verbandsmitglied ist wenn man einem Verein beitritt wenn dieser einen nicht dort anmeldet?


    *EDIT*

    Hast du einen DSB oder NSSV Mitgliedsausweis?

    Meist in den Satzungen der Verbände.

  • Es gibt Möglichkeiten, dass Verein a) dem Mitglied eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt, woraus hervorgeht, dass das Mitglied seit mindestens 12 Monaten dort Mitglied ist und regelmäßig am Schießbetrieb mit erwerbscheinpflichtigen Waffen teilgenommen hat.

    Diese Bescheinigung kann dann dem Antrag, der bei dem Verein eingereicht wird, wo der Antrag gestellt wird, um so dem Thema der kürzeren Mitgliedschaft entgegenzuwirken. Bei uns im BDMP ist das möglich. Da kann ich nach vier Monaten Mitgliedschaft den Antrag stellen und eine solche Bescheinigung, auch von anderen Verbänden) belegen, die anerkannt wird.

    Grundsätzlich ist es aber so, dass im Antrag für den Nachweis der 12/18er Regel (Das WaffG sagt 12 mal regelmäßig also einmal im Monat oder 18 mal unregelmäßig, wenn nicht einmal im Monat müssen nachgewiesen werden) nachgewiesen werden muss. Es steht nirgends im WaffG, dass ich auch mit dem Kaliber oder der Waffe geschossen haben muss, die ich beantrage. Wettkämpfe im Grundbedarf sind laut WaffG nicht erforderlich, erst bei Überschreitung des Grundbedarfs.

    Vereine z.B. ohne eigenen GK Stand können sich auch durchaus mit anderen Vereinen zusammen getan haben, um auch GK schießen zu können. Somit sollte es auch kein Problem sein, eine Waffe über den Erstverein zu beantragen.

  • DIe Frage war ob 12 Monate Vereinsmitgliedschaft ausreichen, von Verbänden steht da nix. Und wo steht geschrieben dass man automatisch Verbandsmitglied ist wenn man einem Verein beitritt wenn dieser einen nicht dort anmeldet?


    *EDIT*

    Hast du einen DSB oder NSSV Mitgliedsausweis?

    Die DSB-Mitgliedsvereine sind angehalten alle Mitglieder zu melden, da sie sonst nicht versichert sind. Nicht gemeldete Mitglieder gelten als "Schwarze Mitglieder". Erhält der Verband Kenntnis über diese, wird ein Verbandsausschlussverfahren gegen den Verein eingeleitet. Das ist keine graue Theorie, sondern gelebte Praxis. Ein 8 km entfernter Verein fühlte sich auch besonders schlau und hatte nur ca 20 Mitglieder gemeldet, um die Verbandsabgabe zu umgehen. Seit dem Verbandsausschluss istder Verein effektiv tot, weil er nicht mal mehr noch an Rundenwettkämpfen Mannschaften stellen darf.

  • Die DSB-Mitgliedsvereine sind angehalten ...

    Nicht in jedem Landesverband des DSB, aber wohl in den meisten.

    Der genaue Wortlaut des WaffG zu dem Thema:

    Darauf folgt für den Threadstarter - zumindest gemäß seiner Angaben:

    Ich würde TROTZDEM ein persönliches Schießbuch anlegen und die Termine, die seit Juni 2024 in Verein A mit erlaubnispflichtigen Waffen (KK-Gewehr) dort abstempeln lassen.

    Zitat WaffG: 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,

    Alle Termine in Verein B ebenso - nur eben von B abgestempelt.

    Zitat WaffG: 2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,

    Also: Der älteste Schießbucheintrag sollte mindestens 12 Monate als sein und dann noch 18 weitere innerhalb der 12-Monats-Frist, unregelmäßig verteilt - theoretisch in 3-4 Wochen "runtergerissen". "Gern gesehen" wird jedoch "Regelmäßigkeit" (AWaffV). Also meinen Tipp bitte nicht übertrieben eng befolgen!!!

    Von Verein B sich mit dem im NSSV gültigen Formular die Mitgliedschaft, die Schießtermine und das Vorhandensein einer entsprechenden Schießanlage bescheinigen lassen. Dazu Schießbuch, Sachkundezeugnis, alten Mitgliedsausweis des Vereines A im NSSV und was der NSSV sonst noch so fordert - an den NSSV schicken. NICHT AN DIE BEHÖRDE, die hat hier noch nichts zu melden!!!, wie oben von Look795 vorgeschlagen!!!

    Der NSSV prüft dann alles und bescheinigt für den Threadstarter das Bedürfnis für die beantragte(n) Waff(n) - und dann erst wird der entsprechende Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis (Grüne WBK+Voreintrag und/oder Gelbe WBK) gestellt. So läuft das.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Califax (28. Juni 2025 um 23:23)

  • Die DSB-Mitgliedsvereine sind angehalten alle Mitglieder zu melden, da sie sonst nicht versichert sind. Nicht gemeldete Mitglieder gelten als "Schwarze Mitglieder". Erhält der Verband Kenntnis über diese, wird ein Verbandsausschlussverfahren gegen den Verein eingeleitet.

    Wenn nicht immer alles erklärt werden müsste, besonders dann wenn Wissen durch Meinung, Glaube oder Logik ersetzt wird.

    Was ist wenn der Schütze privat versichert ist?

    Fordert ein Verband nicht erstmal die (nach)Meldung bevor er rauswirft?

  • Also: Der älteste Schießbucheintrag sollte mindestens 12 Monate als sein und dann noch 18 weitere innerhalb der 12-Monats-Frist, unregelmäßig verteilt - theoretisch in 3-4 Wochen "runtergerissen". "Gern gesehen" wird jedoch "Regelmäßigkeit" (AWaffV). Also meinen Tipp bitte nicht übertrieben eng befolgen!!!

    Von Verein B sich mit dem im NSSV gültigen Formular die Mitgliedschaft, die Schießtermine und das Vorhandensein einer entsprechenden Schießanlage bescheinigen lassen. Dazu Schießbuch, Sachkundezeugnis, alten Mitgliedsausweis des Vereines A im NSSV und was der NSSV sonst noch so fordert - an den NSSV schicken. NICHT AN DIE BEHÖRDE, die hat hier noch nichts zu melden!!!, wie oben von Look795 vorgeschlagen!!!

    Korrektur, der älteste Termin sollte maximal 12 Monate alt sein, da nur die letzten 12 Monate für den Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am Schießbetrieb mit EWB Waffen von Relevanz sind. Alles was älter ist, ist irrelevant für einen Antrag.

  • Wenn nicht immer alles erklärt werden müsste, besonders dann wenn Wissen durch Meinung, Glaube oder Logik ersetzt wird.

    Was ist wenn der Schütze privat versichert ist?

    Fordert ein Verband nicht erstmal die (nach)Meldung bevor er rauswirft?

    Artikel 8 Satz 5 der Satzung des BSSB ist da eindeutig in seiner Aussage. Wer gegen die Satzung verstößt, und dazu gehört eben auch Mitglieder nicht zu melden, der wird aus dem Verband ausgeschlossen.


    Die Regeln sind klar und solange man sich daran hält, ist alles gut. Warum also lange mit Samthandschuhen die Leute behandeln, die bewusst gegen die Satzung verstoßen und eine Nachmeldung fordern?

  • Korrektur, der älteste Termin sollte maximal 12 Monate alt sein,

    Korrektur: Der älteste der letzten 18 Einträge...

    Lies bitte Punkt 1, der muss AUCH erfüllt sein!

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Artikel 8 Satz 5 der Satzung des BSSB ist da eindeutig in seiner Aussage.

    Es geht hier um den NSSV, das ist "oben" auf der Landkarte.

    Aber die MEISTEN LVs haben ähnliche Klauseln, aber eben nicht alle.

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