Juristische Schwarmintelligenz gefragt - Reicht es, wenn Vati ja sagt?

  • und bei gemeinsamen Sorgerecht immer versuchen, auch beide Partner mit ins Boot .... zu holen.

    Definitiv. Meine aktuelle Aussage zu dem Thema ist: Laut WaffG ist nur eine Unterschrift ausreichend, aber aufgrund der Aufsichtsplicht sollten beide Eltern gefragt werden.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Da bin ich auch der Meinung der sichere Weg sind beide Unterschriften. Klappt manchmal nicht aber wir bestehen darauf mit den Eltern in Kontakt zu kommen, um alleine schon zu wissen, was ist das für ein Elternhaus. Bisher hat das gut geklappt.