Hallo zusammen,
wie wahrscheinlich alle neuen Sportschützen habe ich große Schwierigkeiten, die Sportordnung des DSB und des WSB zu verstehen und unter einen Hut zu bringen. Ich hoffe, ihr könnt da Licht ins Dunkel bringen ![]()
Ich bin noch ganz frisch im Sport (ich schieße seit ~3 Monaten) und habe eine Frage bezüglich Anbauten an meinem Gewehr. Mit meinen zarten 39 Jahren schieße ich in NRW Luftgewehr Auflage (wo das erlaubt ist und es bis zur Landesmeisterschaft gehen kann) und nutze bisher keine Vergrößerung (nur eine Gehmann 0,0 Visierung (?) für den Dioptrin-Ausgleich). Aus der Sportordnung des DSB geht für mich nicht ganz hervor ob ich auch mit einem Adlerauge schießen darf. In der Auflagentabelle Teil 9 wird bei den optischen Zielhilfsmitteln ohne Verweis auf Altersbeschränkungen nur auf 0.5.3.1 verwiesen. Dort steht, dass eine optisch vergrößernde Hilfe angebracht werden darf. In 1.5.1 steht allerdings, dass Linsen mit Vergrößerung erst ab Herren II genutzt werden dürfen. Das deckt sich wiederum mit den Angaben bei diversen Online-Shops.
Kann mir jemand sagen, was hier gilt? Hat man bei LG Auflage einen Freifahrtschein oder gilt 1.5.1 entgegen der Auflagentabelle? Ich möchte mich gerne an die Regeln halten, aber auch alles nutzen "was geht". Gerade das Adlerauge macht bei mir einen riesigen Unterschied (ich schieße damit locker durchgängig 315+).
PS: Ich habe den älteren Forenbeitrag (Vergrößernde Linsen (Adlerauge) ab welcher Altersklasse?) gesehen, aber das deckt sich irgendwie nicht mit dem was ich in der SpO lese und ich wollte kein altes Thema wieder aufmachen. Ich hoffe das ist okay.