Fragwürdige Zusammenarbeit?

  • Weil ich mit der ganzen Sache indirekt befasst und von Anfang an vertraut war, und auch die Genese mitbekommen habe, kann ich insbesondere auf die Bedenken von Califax und Murmelchen in vermutlich besonders sachkundiger Weise eingehen.

    Vorab sei aber gesagt, dass ich die rechtlichen und politischen Bedenken gegen diesen Versuch der Indienstnahme von Vereinen und Verbänden zu einem erheblichen Teil (wiewiewohl nicht in jedem Detail) nicht nur gut nachvollziehen kann, sondern sie selbst auch teile, wenngleich nicht vollständig und nicht in genau der Weise, wie es hier im Thread z.T. vorgebracht worden ist.

    Insbesondere die zugrunde liegende Änderung in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG, die aus dem Jahr 2020 stammt, habe ich für verfassungsrechtlich sehr bedenklich gehalten. Ich habe auch heute erhebliche Vorbehalte gegen die jetzige Formulierung, und es zeigt sich, dass diese Vorbehalte ihren Grund hatten. Immerhin gibt es vereinzelte Gerichtsentscheidungen, die man dem entgegenhalten kann, so z.B. (ausgerechnet !) von dem grundsätzlich als eher streng und nicht eben waffenfreundlich einzuordnenden Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, aber auch in manchen Ansätzen beim Bayerischen VGH. Ein ganz aktuelles Verfahren von mir beim VG München befasst sich auch mit der Rolle von nicht weiter erhärteten Auskünften des Verfassungsschutzes, und mit Denunziationen aus dritter Hand.

    Aber insgesamt ist diese "Einbindung der Vereine und Verbände" schon deutlich älter. Sie geht zurück auf Vorstöße der Politik und der Ministeriumsspitzen nach dem Jahr 2009 (Winnenden). Von Seiten der Politik, was in diesem Zusammenhang die Spitze der Exekutive meint (nicht etwa aus der Mitte der Landtag oder des Bundestags), war an die Schießsportverbände insgesamt, aber auch insbesondere an den DSB die Aufforderung zu einer Art Sicherheitspartnerschaft und Bündnis gegen Extremismus herangetragen worden.
    Es bestanden erhebliche Befürchtungen und Vorbehalte außerhalb der Verbände dahingehend, dass Verrückte oder Rechtsextremisten sich in Schützenvereine einschleichen könnten, um auf diese Weise „an Waffen zu kommen". Diese Befürchtung blieb auch trotz der maßgeblichen Änderung des Waffenrechts nach 2003, trotz des Erfordernisses der Anerkennung der Verbände durch das BVA, der entsprechenden Überwachung und Kontrolle der Vereine durch die Verbände (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 WaffG), sowie des deutlich verlängerten Zeitraumes für die vorangehende Ausübung der Schießsport im Verein, und des neuen Erfordernisses einer Verbandsbescheinigung (und nicht nur einer örtlichen Vereinsbescheinigung) für neuen Waffenerwerb.

    Um Schlimmeres zu verhüten, haben sich damals die Verbände den relativ massiven Umarmungs- und Erstickungsversuchen der oben bezeichneten Machthaber (den ironischen Ausdruck benutze ich insoweit einmal ganz wertfrei und beschreibend) nicht wesentlich und lautstark entgegengestellt, das hilft bei der Schlange Ka bekanntlich auch nicht sehr...
    Stattdessen wurde es damals unternommen, die den Verbänden zum Teil von Seiten des BMI und zum Teil von einigen Politikern angesonnenen Vorlagen und Erklärungen mit entsprechend eleganten Bewegungen und Entwindungsversuchen abzuändern. Ich habe selbst derartige Vorlagen und ihre Änderungen etwa durch den DSB auch auf dem Tisch gehabt. Insbesondere den in den ursprünglichen Formulierungen sehr deutlich angesonnenen Überwachungs- und Blockwartwünsche hatten sich die Verbände sprachlich durchaus entgegengesetzt und haben das so, wie die Verwaltung es gerne gehabt hätte, abgelehnt. Es gab dann an deren Stelle sehr allgemeine und staatstragend-verantwortungsvoll formulierte Zusammenarbeitserklärungen, die aber die nachgeordneten Vereine und deren Funktionäre nicht etwa zu Zuträgern, Spitzen und Denunzianten machten.

    Wir reden hier über einen Zeitraum, der schon deutlich über 10 Jahre zurückgeht. Bereits im Jahre 2014 etwa gab es in Bayern, also unter der Ägide des BSSB, eine vom damaligen Ersten Landesschützenmeister Wolfgang Kink (+) entscheidend mitverfasste Broschüre „Schützenhilfe gegen Rechtsextremismus", aktuell nun schon in 3. Auflage:
    https://www.bssb.de/nachrichten/na…-der-broschuere

    und das wiederum war eingebunden worden in ein viel weiteres "Bayerisches Bündnis für Toleranz", an dem viele gesellschaftliche Verbände teilhatten.
    https://www.bssb.de/nachrichten/na…a-schiessanlage

    Kink hatte das damals sehr geschickt gemacht, und er war ihm insbesondere gelungen, sich und die Verbände viel weiter reichenden Zumutungen und auch Einschüchterungsversuchen der Exekutive zu entziehen. Seine sehr gute politische Vernetzung und sein untadeliger beruflicher Ruf als ehemaliger Kriminalbeamter, der gerade auch die Denkweise der Sicherheitsbehörden kannte, ohne ihr aber zu erliegen, verschafften ihm eine "leverage" und ein standing (neudeutsch Standing), welches die anderen Schießsportverbände außerhalb des DSB so nicht hätten aufbringen können. Im Prinzip hat damals der BSSB den DSB maßgeblich beeinflussen und mitziehen können. Es gab und gibt im DSB andere Landesverbände, die viel viel obrigkeitshöriger und autoritär-waffenfeindlicher waren, besonders negativ war damals der NSSV zu nennen. Dessen damaliger Scheffe war auch ein ehemaliger Polizist, aber von ganz anderer und negativer Denk- und Wesensart. De mortuis nil nisi vere...

    Carcano