Diesen Punkt mit Urkunden verstehe ich auch nicht. Wenn man sagt Urkunden = Waffenrechtliche Dokumente, dann macht das in meinen Augen keinen wirklichen Sinn, da die Behörden eh wissen, dass diese vorliegen.
Und bei einer Hausdurchsuchung, die richterlich angeordnet wird, nehmen die eh alles mit, was in irgendeiner Form verdächtig wirkt.
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Es geht aber gerade um eine NICHT richterlich angeordnete Durchsuchung, sondern eine, die vom Sachbearbeiter angeordnet wurde, wegen "Gefahr im Verzug".
Und ja, natürlich wissen die, welche WBKs Du hast.
Aber wenn sie nur Waffen und Munition mitnehmen, Dir aber die WBKs lassen, spazierst Du zum nächsten Waffenhändler und und kaufst bis zu 2 Waffen, obwohl der Rest beschlagnahmt wurde.
Entweder weil zufällig ein Voreintrag offen ist, viel wahrscheinlicher aber, weil noch Luft bis zur Deckelung der gelben WBK ist.
Deswegen werden die WBKs gesucht und mitgenommen.
Und das, obwohl im Extremfall kein Richter unterschrieben hat, und nur ein Sachbearbeiter Gefahr im Verzug festgestellt hat, weil er irgendwelche "Fakten" erkannt hat.