Betreuung von Gastschützen

  • Bezieht sich das Hausrecht des, die Bezirksmeisterschaft austragenden Schützenbezirks, auf das komplette Gelände des Vereins bei dem die Bezirksmeisterschaft stattfindet oder ausschließlich auf den dortigen Bereich des Schießstandes ?

    Nach Sinn und Zweck der Übertragung ausschießlich auf Schützenstände, Schießbahnen, Scheibenstände. Sowie Auswertungszimmer und Siegerehrungstreppchen. Wozu natürlich (!) auch gehört, dass deren Benutzern der Zugang - über das Gelände, Flure und andere Räume - gewährt werden muss. Auch das Parken muss gestattet werden, wenn Parkflächen vorhanden sind.

    Für den Aufenthalt in anderen Räume (Gasträume, Umkleideräume) bleibt es grundsätzlich beim Hausrecht des bisher Berechtigten. Wenn der also tönt: "der XY bekommt hier kein Bier und keine Bratwurst mehr!", dann ist das wohl so... da bin ich vielleicht sogar etwa strenger als Hansaxel weiter oben.

    Carcano

  • .. da bin ich vielleicht sogar etwa strenger als Hansaxel weiter oben.

    Man muss ja den Streit nicht suchen. Wenn die Siegerehrung Rahmen eines gemütlichen Zusammenseins, Grillenabend ..... stattfindet braucht dann aber auch niemand eine Pizza bestellen und sein Bier mitbringen.

    Bei der einem vierstelligen Pachtzins für die Gastronomie dürfte das Hausrecht dann auch beim Wirt liegen?