Waffennummer in der Schießkladde des Vereins..

  • Seit kurzem behauptet ein Verein, in dem ich Mitglied bin, das für das Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen, der Nachweis des Schießens in der Schießkladde mit der Waffennummer eingetragen werden muss und das ab Beginn 2026 sowieso von den Behörden verlangt wird!

    Darüber habe ich keinen Hinweis bei meiner Recherche gefunden, nur das eben für den Nachweis für das Fortbestehen des Bedürfnisses, mindestens einmal alle drei Monate innerhalb 24Mt. (KW & LW) oder 12xKW & 12&LW innerhalb 24Mt.

    Von einer Waffennummer steht nirgenwo etwas, nur mit den eigenen erlaubnispflichtigen Waffen.

    Gibt es dazu nähere Informationen?

    Erma 85A Auflage

    CZ 75 Sp.II

    Walther LP 500 Expert Auflage

    FWB 800 X Auflage

    FWB 2600 Auflage

    CZ 600 Range .308

  • WaffG:

    Es ist nicht definiert wie man nachweist, das man mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe trainiert hat. Einzelne Behörden wollen bei der Prüfung bereits Seriennummern und konkrete Waffenbezeichnungen sehen. Letztlich ist es Dir als Schützen überlassen wie Du das "nachweist" (glaubhaft machst). Und da Dein Verein und später Verband für die Bescheinigung den Kopf hinhält...

    Bei uns hab ich wenigstens schon mal ein Ankreuzfeld "eigene Waffe" in der Schießkladde einführen lassen, damit wir nicht total am Fliegenfänger hängen wenn die Behörde entsprechende Bescheinigungen glaubhaft gemacht sehen will.

    Ja, das haben GANZ VIELE Vereine NICHT auf dem Radar...

  • Wir nutzen im Verein für die Bestätigung im Schießbuch einen Stempel "eigene Waffe". In meinem Schießbuch habe ich es so gelöst, dass ich vorn auf der ersten Seite eine nummerierte Liste meiner erlaubnispflichtigen Waffen mit deren Serien-Nr. aufgeführt habe und die entsprechende Listennummer dann am jeweiligen Schießtag eintrage.

    Knapp daneben ist auch vorbei ! ;)
    Anschütz 9015 Black Alu Nuss, FWB 700 Auflage, Anschütz 2007/13, Suhl 150-1, FWB P34, Walther GSP

  • Das Problem ist, das das für den Nachweis für Grundkontingentwaffen wahrscheinlich reichen wird, aber möglicherweise nicht für den Wettkampfnachweis für Überkontingentwaffen. Dort muß man nach so mancher Lesart nämlich mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe bestreiten (und das nachweisen können). Eigentlich müßten die Verbände nun bei allen Wettkämpfen die Seriennummern dokumentieren, damit entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden können. Ich wage zu bezweifeln das in NRW etc. zukünftig die Argumentation "na ich hab doch eine entsprechende Waffe, natürlich schieße ich mit der auch immer die entsprechenden Wettkämpfe" zieht... Im Zweifel immer gegen den LWB.

  • Das Thema Serien-Nr. wird bei den Überkontingent-Waffen relevant. Der BSSB hat dazu bereits ein Formular veröffentlicht. Dessen Text in Sachen Überkontignent:

    <Zitat>
    Der Antragsteller besitzt mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen und/oder mehr als drei halbautomatische Langwaffen. Die jährliche Teilnahme am Wettkampfsport mit mindestens einer Waffe je Waffenart aus dem Überkontingent wird bestätigt. Ferner wird bestätigt, dass alle Waffen aus dem Überkontingent erforderlich waren, um an den absolvierten Wettkämpfen teilzunehmen. Eine Auflistung der Überkontingentwaffen sowie entsprechende Wettkampfnachweise wurden glaubhaft vorgelegt.
    <Zitat Ende>

    Der Verein soll bestätigen, dass mit einer ÜK-Waffe geschossen wurde. Das kann er nur, wenn für den Wettkampf die Waffen-Nr. dokumentiert wurde.

    Klaas