Alles anzeigenEs gibt einen aktuellen Beschluss aus dem Bundesausschuss Sport:
4.2 Schaftbacke Auflage Firma Kornoptik Adlerauge
(TK Protokoll TOP 6.1.1)
Die zweigeteilte Schaftbacke ist zulässig, wenn das Bogenmaß (vergl.
Kappe) nicht mehr als 10 mm beträgt. (Zeichnung wird erstellt).Wenn ich mir jetzt Punkt 0.1.3 der Sportordnung anschaue, heißt das im Umkehrschluss, dass die Regelung über das Bogenmaß (10mm) auch auf alle anderen Schaftbacken anzuwenden ist. Das würde bedeuten, dass so findige Konstruktionen wie sie z.B. in Berlin zu sehen waren, doch nicht zulässig sind (sofern das Bogenmaß überschritten wird).
0.1.3 Auslegung
Wo der Wortlaut der Sportordnungsregeln eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, sind sie stets im Sinne
des sportlichen Anstands, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, zu interpretieren.
Danke für die Info
Gibt es dafür wieder einen TK Zettel?
Über den Rest schwatzen wir am Sonntag in Dessau
Ich habe da wieder tausend Fragen an dich
mfg. Ronny