Abklappbare Auflageplatte für 25-m-Pistole

  • Eine Sportkameradin würde gerne eine Auflageplatte unter ihre Sportpistole montieren. Allerdings ist die eine FN Browning 150 Match, die einen Magazinschacht im Griffstück hat, was die fixe Montage einer Auflageplatte unter dem Griffstück nicht zulässt.
    Mein Vorschlag wäre eine abklappbare Auflageplatte zu montieren (eine individuell gestrickte Lösung), die per Scharnier fürs Laden weggeklappt und fürs Schießen wieder drangeklappt wird; sie wird mit einem Magnet in der drangeklappten Position festgehalten.

    In der drangeklappten Position würde die Sportpistole selbstverständlich die Maßvorgaben für den Griff (die max. 4 cm Überstand) und die anderen Maßvorgaben (passt also in den Prüfkasten) und auch die Regeln für das Gewicht einhalten.

    Was denkt ihr? Erhält die Pistole bei der Waffenkontrolle eine Zulassung?

  • Allein die Tatsache, dass die Platte abklappbar ist, ist hinreichend für ihn, dass die Sportwaffe dann nicht zulässig ist.

    Hmh. Dann wäre aber die Steyr-Auflageklappe auch nicht zugelassen.


    Ist aber Unfug. SpO Teil 9 Seite 10 definiert die Auflage und da steht nichts von Scharnier oder klappbar oder so als verboten.

    Es sei denn, Herr F. hat mal wieder in "DKwd" Abweichendes gepostet.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ein Blick in die Sportordnung erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

    Da steht nicht diesbezügliches!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ist das wie in der Sportordnung gefordert paralell?

    Da wird parallel gemessen, nicht gefordert.

    Die Platte darf +/- 10 Grad von der Laufachse abweichen (also nicht parallel sein!) - dass das fest sein muss, steht nirgends.

    Hier mal ein Bild, was 10% sind:

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Califax (23. November 2023 um 00:23)

  • Die Auflageplatte sollte, zumindest ist das meine Meinung, immer parallel zu Visierlinie ausgerichtet sein. Der Auflagepunkt (ist eigentlich eher eine Auflagelinie - das sagt aber keiner) ist aus dem Blickwinkel des Schützen nicht so wirklich gut kontrollierbar. Ein Vor- oder Zurückrutschen auf der Auflagestange würde die Höhe der Visierlinie verändern, sicherlich ein unerwünschter Effekt.

  • Es gab zwischenzeitlich auch eine Antwort von Gerhard Furnier auf meine Anfrage mit meinem Themenstart-Text hin.
    Siehe Screenshot.

    Ausdrucken, zum Wettbewerb mitnehmen und dem renitenten KaRi unter die Nase halten.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ausdrucken, zum Wettbewerb mitnehmen und dem renitenten KaRi unter die Nase halten.

    Aber liegt denn darin nicht gerade eins der großen Probleme dieser Zettel und der persönlichen Emails?

    Wer sagt denn dem armen KaRi oder SchieLei, dass diese Zettel oder gar die persönliche Email nach einer gewissen Zeit überhaupt noch gültig ist oder gar überhaupt echt ist, ohne jetzt gegenüber dem Überbringer despektierlich zu sein?

    Wer jetzt das Problem nicht erkennen sollte ...


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Was bleibt uns denn anderes übrig als zu hoffen, dass Meister Furnier solche Anfragen in naher Zukunft in eine offizielle TK-Information / Kampfrichter-Info verwandelt oder in den Teil 14 integriert?
    Ich habe keine Idee.
    Es ist jedenfalls besser pro-aktiv eine Anfrage zu stellen und eine Antwort abzuwarten als nur zu hoffen, dass die Experten bei der Waffenkontrolle eine so zeitaufwändige Änderung mit einer abklappbaren Auflageplatte absegnen.

  • Es ist jedenfalls besser pro-aktiv eine Anfrage zu stellen und eine Antwort abzuwarten als nur zu hoffen, dass die Experten bei der Waffenkontrolle eine so zeitaufwändige Änderung mit einer abklappbaren Auflageplatte absegnen.

    Nochmal: Es steht nichts in der aktuellen Sportordnung, was abklappbare Auflageplatten verbietet. Sie müssen nur, wenn die Waffe Richtung Ziel zeigt (also geschossen wird), in etwa der Zeichnung entsprechen - also max. +/- 10 Grad von der Laufseelenachse abweichen.

    Warum müssen Deutsche immer noch Unfug in Gesetze, Verordnungen und Sportordnungen hineininterpretieren, die da gar nicht stehen? Nur aus diesem Grund gibt es diesen Fournirschen Mist an Loseblattsammlungen! Weil jeder kleine Untertan melden muss: "Herr Lehrer, im Kühlschrank brennt noch Licht!"


    Erst letztens, ein Trainerkollege beim Trainingslager: "Dein Schütze hat aber bei seiner Pardini ein rotes Korn, das ist im DSB nicht erlaubt!"

    Ich: "Ach ja, aber verboten ist es nicht." (Hatte ich selber angemalt, weil beim Training auf Fallscheiben der Kontrast zu gering war)

    Vorsichtshalber in der Sportordnung nachgeschaut: Optische Hilfen sind verboten. Ich erinnerte mich auch noch an einen Fournier-Zettel, wo genau erklärt wurde, dass Lichtsammlerkorne und selbstleuchtende Punkte verboten wären - den blöden Zettel habe ich aber im Netz nicht wieder gefunden (was gegen dieses System spricht, da es ungeordnet und willkürlich ist)

    Also einen A-Kampfrichter gefragt - der sagte: "Nicht verboten - leuchtet ja nicht."

    Vor dem nächsten Wettkampf kommt trotzdem die Farbe wieder runter, da ich einfach keinen Bock habe, mich rumzustreiten und dadurch meinen Schützen zu verunsichern.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Califax (3. Dezember 2023 um 23:09)

  • Wenn ich das alles so lese, bin ich doch froh in der Schweiz meinen geliebten Sport zu betreiben. Ich schiesse Auflage mit einer Steyr evo10e deren Auflageplatte abklappbar ist. Werkseitig so gefertigt. Auch die für die Morini produzierte Auflageplatte ist abklappbar. Die Dinger sind ganz offensichtlich in Ordnung. Wieso sollte das einb Eigenbau nicht sein? Muss in de Kasten passen und gut ist.Sucht doch nicht immer Probleme, wo keine sind.