Lasermessgerät um Standmitte zu ermitteln

  • Hallo zusammen,

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen: in der Bundesliga habe ich gesehen, dass jemand einen Laser nutzt, um die Scheiben- bzw Standmitte zu bestimmen. Laut Kampfrichter auch erlaubt.


    Habt ihr eine Idee, was für ein Lasergerät das sein könnte? Hatte zunächst an einen Kreuzlinienlaser gedacht, allerdings lässt sich damit nicht gänzlich sicherstellen, dass der Laser exakt im 90 Grad Winkel auf die Scheibe ausgerichtet ist.

  • Sicher geht das mit einem Kreuzlinienlaser. Muss nur einer sein der am Boden den Rechten Winkel macht.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • ja hab ich auch , um die standmitte zur scheibenmitte abzugleichen.. :peaceful:

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  • logo... bin cnc fräser und habe laserpointer in ein T-winkelform eingepasst...um auflagekante 90 grad zur scheibe auszurichten..:attentive:

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  • Klingt schon interessant.

    Ist nur die Frage, wie begeistert andere Kampfrichter so sind. Kann mir gut vorstellen, dass der Laser als verbotenes Hilfsmittel interpretiert wird, auch wenns nich explizit verboten sein sollte (kurze Recherche in der Sportordnung ergibt nichts genaues)

  • Ich sag jetzt mal, für Anfänger mit Sicherheit ein nützliches Tool, um sauber die Mitte zu finden. Da sollten sich die Probleme mit Kampfrichtern auch noch in Grenzen halten.

    Bin aber schon der Meinung, dass fortgeschrittene Schützen das selbstständig hinbekommen müssen. Zumindest wenn ihnen das Thema "Nullpunktkontrolle" sauber vermittelt wurde, sollten die seitlichen Abweichungen von selbst erkannt und entsprechend korrigiert werden.

  • Ich sag jetzt mal, für Anfänger mit Sicherheit ein nützliches Tool, um sauber die Mitte zu finden. Da sollten sich die Probleme mit Kampfrichtern auch noch in Grenzen halten.

    Was Schützen in der Kreisklasse heute alles brauchen. War mal ein Spruch unseres Landestrainers.

  • Und dann schießen 5 Mann (m/w/d) mit einmetrigem Abstand voneinander, so wie es sich gehört, auf eine gemeinsame Anlage, die für Schnellfeuer (75cm zwischen den Scheibenmitten) eingerichtet ist. Nur der in der Mitte steht wirklich senkrecht zur Scheibe - die außen sogar recht schräg. Trotzdem muss man das als Schütze akzeptieren. Da hilft auch kein Kreuzlaser, nur beten.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Was ist mit Sportordnung Teil 0 Seite 4:

    "Außer ärztlich verordneten Hörhilfen dürfen von den Schützen keine elektrischen oder elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden"?

    Ich verwende gerne ein elektronisches Spektiv, geht aber m.E. nicht im Wettkampf.

  • Was ist mit Sportordnung Teil 0 Seite 4:

    "Außer ärztlich verordneten Hörhilfen dürfen von den Schützen keine elektrischen oder elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden"?

    Ich verwende gerne ein elektronisches Spektiv, geht aber m.E. nicht im Wettkampf.

    Wenn Spektive mit Bildgeräten als Aufsatz zugelassen sind, dann müssten konsequenterweise auch vollelektronische Spektive erlaubt sein.
    Siehe https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…n_10-2020-1.pdf

  • Wenn Spektive mit Bildgeräten als Aufsatz zugelassen sind, dann müssten konsequenterweise auch vollelektronische Spektive erlaubt sein.
    Siehe https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…n_10-2020-1.pdf

    Wieder so ein Murx. Die Sache ist mehr als 3 Jahre alt - und steht immer noch nicht in der Sportordnung.
    Dieser "Der-Kampfrichter-weiß-das"-Quatsch ist eines seriösen Sportverbandes unwürdig.

    Genau wie die Sache mit den Glasfiberstäben in der Visierung - ja, irgendwo ist das mal erwähnt worden, aber man kann es einfach nicht finden. Murx, Murx, Murx!!!

    Wir sind keine Amis, die 500 Jahre alte erfundene Richtersprüche zur Rechtsfindung verwenden, wir sind Deutsche, bei denen Regeln zu gelten haben, die eindeutig und für den Adressaten auch verständlich formuliert sind.

    Zitat

    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot besagt zusammengefasst, dass Normen für deren Adressaten so verständlich sein müssen, dass diese ihr Verhalten danach ausrichten können. ...

    Das Gebot der Normenklarheit verlangt, dass der Normadressat den Inhalt und die Anforderungen von Gesetzen auch ohne spezielle Rechtskenntnisse auf einfachem Wege feststellen können muss.

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wir sind keine Amis, die 500 Jahre alte erfundene Richtersprüche zur Rechtsfindung verwenden, wir sind Deutsche, bei denen Regeln zu gelten haben, die eindeutig und für den Adressaten auch verständlich formuliert sind.

    Das mit der Normenklarheit hört spätestens beim Steuerrecht auf. Auch in Deutschland gibt es in Gesetzen unbestimmte Rechtsbegriffe, die dann im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung mit Leben gefüllt werden. So z.B. die verdeckte Gewinnausschüttung im Körperschaftssteuerrecht.

    Und wer glaubt "normales" Steuerrecht sei schon knifflig, darf sich gerne mal mit Investmentsteuerrecht beschäftigen. Da fangen selbst Steuerprofis wieder Null an.

    Dass viele der Regelungen aus den Kampfrichterblättchen nicht den Weg in die Sportordnung finden, kann ich nicht verstehen. So kompliziert ist es doch am Ende nicht, das dort mit aufzunehmen.

  • ...wir sind Deutsche, bei denen Regeln zu gelten haben, die eindeutig und für den Adressaten auch verständlich formuliert sind.

    Die Pillen will ich auch haben !!!

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Ich hatte ein Video anhängen wollen, welches ich per Whatsapp bekommen hatte. Lies sich hier aber nicht öffnen, daher habe ich den Beitrag wieder gelöscht.

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec Auflage :)

  • Apropos, was möchte uns denn der hochverehrte Autor mit dem hübschen Pfeil auf dem folgenden Bildchen sagen? Die Mun ist frei oder so?

    https://www.dsb.de/fileadmin/DSB.…n_10-2020-1.pdf


    Und dann auch noch der folgende Satz zum Thema 'Ganz böse Sportgeräte':

    Zitat

    Ausgenommen sind Waffen nach 1.58 Ordonnanzgewehr, 2.5 ……… GK Kurzwaffen und Vorderlader nach Teil 7 der Sportordnung ( kursiv geändert am 29.01.2021)

    Bedeutet das etwa, dass es selbst von diesem ganz famosen Machwerk mehrere Versionen gibt?

    Ich sach jetz ma besser nix, wa. 8o


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Die Pillen will ich auch haben !!!

    Ich formulierte eine Forderung, leider nicht die Realität, ich weiß.

    Als Pillen kann ich übrigens in der aktuellen sonnenarmen Zeit Vit. D3 und Calcium empfehlen.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)