Liste B des Landesverbandes

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    hat hier jemand Erfahrung mit der Änderung der Liste B seines Landesverbandes? DSB Landesverband.

    Es geht um folgendes, lt. Waffengesetz wurde die Lauflänge auf 40cm geändert. Ich habe in meinem Landesverband in der Liste B zwei Disziplinen die mit den "alten 42cm" Lauflänge stehen. Wie ist der Aufwand diesen Wert in die neuen 40cm zu ändern? Gibt es Vordrucke für die Beantragung der Liste B?

    Danke im voraus

  • Alle Fragen kann Dir dein LV am besten beantworten.

    Warum soll der Verband jeder Gesetzesänderung nachlaufen und den Schützen in neue finanzielle Belastungen aufbürden?

  • Das betrifft 0.5.1 und hier sind Langwaffen mit einer Lauflänge von weniger 40cm (bislang 42cm) nicht zugelassen.

    Meine FWB900 hat daher z.B. 42,5cm. Also sollte das nicht relevant sein, da Stand jetzt alle Waffen länger als 42cm sein sollten.

  • Eigentlich sollte es eine grundlegende Frage sein.

    Die Änderung von 42,5 cm auf 40 cm fällt in erster Linie in den Bereich der Halbautomaten (SLG) womit zum Beispiel in Sachsen-Anhalt

    auch Landesmeisterschaften ausgetragen werden. Mit welcher Begründung verweigern einige LV ihren Mitgliedern die Aufnahme von

    in anderen Verbänden zugelassene Disziplinen (ich rede hier nur von Disziplinen der LIste B DSB), deshalb meine Meinung das es eine

    grundlegende Frage sein sollte ob und wo es Anträge zur Änderung/Erweiterung der Liste B gibt.

    Ich rede hier auch nicht von "bösen Mordwaffen" sondern von Waffen die in der Hand eines Sportschützen zu Sportwaffen werden.

    Nicht der Gegenstand sondern die Nutzung des Gegenstandes zeigt ob sie "böse" genutzt wird.

  • a) Warum soll der Verband jeder Gesetzesänderung nachlaufen und b) den Schützen in neue finanzielle Belastungen aufbürden?

    a) Weil er so den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpft - im Sinne seiner Mitglieder

    b) ich erkenne hier keine "neuen finanziellen Belastungen" der bisherigen Besitzer von SLG mit Lauflänge über 42 cm - aber durchaus eventuelle Entlastungen für Neuschützen, die sich ein kurzläufiges SLG zulegen wollen, da die Auswahl größer geworden ist. Praktisch machen 2 oder 2,5 cm Lauflänge Nullkommanix aus.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • b) ich erkenne hier keine "neuen finanziellen Belastungen" der bisherigen Besitzer von SLG mit Lauflänge über 42 cm - aber durchaus eventuelle Entlastungen für Neuschützen, die sich ein kurzläufiges SLG zulegen wollen, da die Auswahl größer geworden ist. Praktisch machen 2 oder 2,5 cm Lauflänge Nullkommanix aus.

    Bei der GSP war das im Forum mal entscheidend.

    Bei der umfangreichen Liste B leisten die sich bestimmt zwei neue Diszipline, im Sinne des Waffenbesitz und der Chancengleichheit.

    Schaffen die es in allen Disziplinen bei der LM zu einem vollständigen Siegertreppchen?

  • Bei der GSP war das im Forum mal entscheidend.

    Verhältnisrechnung (für Wessis: Dreisatz) sagt dir was?

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    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • dass Du die Kunst alles falsch zu verstehen besonders gut beherrschst wissen wir doch.

    Das sagt der Richtige.

    Beim Stummellauf der Matchpistolen (GSP Expert ca. 11,5 cm) ist ein halber Zentimeter viel - bei 40 cm ist es (viel) weniger(er).

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)