• Servus,

    wir sind gerade dabei unseren Aufenthaltsraum im Vereinsheim so auszustatten dass er auch den Namen verdient.

    Also komplett mit Bestuhlung, kleiner Küche, und Ausschank.

    Nun meine Frage braucht der Verein hier ein Schankerlaubnis, auch wenn Getränke z.B. auch nur zum erweiterten Selbstkostenpreis angeboten werden?

    Wer kennt sich hier aus oder kann mir Hinweise geben ?

    Danke schonmal

    Bert

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  • Nun meine Frage braucht der Verein hier ein Schankerlaubnis, auch wenn Getränke z.B. auch nur zum erweiterten Selbstkostenpreis angeboten werden?

    Bert,

    ohne zu wissen was Du genau meinst ist die zuständige Komunalverwaltung der Ansprechpartner,die können Dir helfen oder einen Ansprechpartner vermitteln.

    Normalerweise ist das problemlos möglich.

  • Danke für die Antworten, habe mit unserem Landratsamt folgende Übereinkunft treffen können:

    • wir bieten zum erweiterten Selbstkostenpreis Getränke an
    • diese gibt es nur für Mitglieder des BSSB
    • ein entsprechender Hinweis wird angebracht
    • für außerordentliche Veranstaltungen mit BSSB-fremden Publikum holen wir uns jeweils eine individuelle Schankerlaubnis von der Kommune

    Fürs erste langt uns das sicher, danke für die Antworten

    • wir bieten zum erweiterten Selbstkostenpreis Getränke an.

    Ich hätte noch die Wurstsemmel und Brühwurst mit reingenommen.

    Was verstehst Du unter erweiterten Selbstkostenpreis?

    • diese gibt es nur für Mitglieder des BSSB

    Ungünstige Formulierung, Interessenten, Schnupperschützen oder die Enkel die mit auf den Stand kommen schauen ins Gebirge.

    • wir bieten zum erweiterten Selbstkostenpreis Getränke an
    • diese gibt es nur für Mitglieder des BSSB

    Und Schnupperschützen/Familienangehörige die man vielleicht mal mitbringt (die nicht im BSSB sind) müssen bei euch jetzt verdursten?

    Oder gibts sowas bei euch nicht?

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Was verstehst Du unter erweiterten Selbstkostenpreis?

    War letztens beim Steuerberater gerade wegen dieses Themas.

    Man muss unterscheiden:

    a) Bewirtung nur der eigenen (!!!) Mitglieder - dann gehört das sozusagen zum Sport dazu.
    Man kann kleine Gewinne aber auch Verluste damit machen.

    b) Bewirtung von Fremden - und dazu gehören auch Familienmitglieder und Gäste, die keine Vereinsmitglieder sind - dann MUSS ein (kleiner) Gewinn gemacht werden - bis 5000,- € Gewinn und Umsatz bis zu 22.000,- € p.a. steuerlich vollkommen unschädlich (Kleingewerberegelung)

    c) Vermietung der Räumlichkeiten an Dritte, die sich ihr eigens Catering besorgen - dann ist das Vermögensverwaltung und steuerlich auch nicht schlimm.

    Bei b) Der Verkaufspreis muss insgesamt über dem Einkauf plus einem angemessen Deckungsbeitrag für fixe Kosten (Heizung, Reparaturen, Versicherungen, Immobiliensteuern ... ) liegen. Ich denke, das meint heinzepreller mit "erweitertem Selbstkostenpreis".

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Zitat

    Ungünstige Formulierung, Interessenten, Schnupperschützen oder die Enkel die mit auf den Stand kommen schauen ins Gebirge.

    Na ja für 99% der Zeit wird das vollkommen ausreichend sein - man muss ja nicht päpstlicher sein als der Papst bzw. wo kein Kläger da kein Richter.

    Und ja bei gutem Wetter ist ein in die Alpen möglich ;) (sorry der musste jetzt sein)

  • Zitat

    Bei b) Der Verkaufspreis muss insgesamt über dem Einkauf plus einem angemessen Deckungsbeitrag für fixe Kosten (Heizung, Reparaturen, Versicherungen, Immobiliensteuern ... ) liegen. Ich denke, das meint heinzepreller mit "erweitertem Selbstkostenpreis".

    ja genau