Neues Urteil zur Schlüsselaufbewahrung

  • Das ist doch irre...

    Was ist denn jetzt irre,

    dass die Schlüssel entsprechend aufzubewahren sind oder das der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen unzureichender Aufbewahrung der Waffenschrankschlüssel im Einzelfall für rechtswidrig erklärt wurde?

    Heißt, dass ausschließlich ein mechanisches Zahlenschloss in einem 1er für die Schlüsselaufbewahrung sinnvoll ist.

    Ja, blöd nur, dass die kleinen zulässigen Behältnisse heutzutage fast alle nur diese elektronischen Schlösser haben, sprach der Elektroniker.


    Heißt, dass man erst mal warten sollte den es ist "nur" ein VG-Urteil.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann zwar Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht dann entscheidet. Aber ob da noch was kommt?

    Wahrscheinlicher wird es demnächst aber ein Urteil geben, welches diese Schlüsselaufbewahrung manifestiert. Oder eine weitere Gesetzesanpassung dazu.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Murmelchen

    Bisher war es so, dass es ausreicht, den Schlüssel irgendwie zugriffssicher aufzubewahren.

    Mit dem Urteil haben sich Schränke mit Schlüsselschließung dann erledigt. Um den Sicherheitsgrad zu halten, muss der Schlüssel eines Einser Schranks in einem Einser Schrank, dessen Schlüssel in einem Einser Schrank, dessen Schlüssel...

    Deswegen: irrsinnig

    FWB P8x
    CZ75 Sport II
    Tesro RS100
    Walther GSP 500
    S&W 686-3

  • Bisher war es so, dass es ausreicht, den Schlüssel irgendwie zugriffssicher aufzubewahren.

    Das war auch schon vorher wackelig und es gab auch schon entsprechende Anmerkungen dazu, nur hat es bisher noch keine eindeutigen Urteile gegeben noch eindeutige Festlegungen im Gesetzestext. Ich vermute, dass wird sich bald ändern.

    Im Zweifel immer am Mann / an der Frau oder am haste nicht gesehen mag ja etwas lebensfremd sein, so leicht kann man das Gegenteil aber auch nicht beweisen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Naja, wer der Behörde gegenüber zeigt, wie und wo er seinen Tresorschlüssel aufbewahrt, ist letztlich selbst schuld, denn das Gesetz sagt nur, dass der Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern ist.

    Manche verstecken den Schlüssel irgendwo, andere packen ihn in eine Geldkassette, wieder andere in einen anderen Tresor. Wo will man hier die Grenze ziehen?

    Leider habe ich aus dem Urteil auch nicht herauslesen können, wie die Aufbewahrung des Beklagten gewesen ist.

    Schlüssel in einem „A“ Schrank, in einem „B“ Schrank? Ggf. In einem 0er und der Tresor mit denWaffen ist ein 1er, was schon nach dem Urteil schlecht wäre.

    Es trifft am Ende insbesondere die, die einen Bestandstresor mit Schlüssel haben, weil es dazu nie Probleme gab.

    Hier ist die Frage, können Tresore mit Doppelbartschlüssel nachträglich mit mechanischen oder elektronischen Schlössern versehen werden?

    Müssen Besitzer solcher Tresore nun reihenweise neue, zusätzliche Tresore der Stufe 1 oder besser erewrben, nur damit der (die) Schlüssel, dessen Aufbewahrung niemanden etwas angeht, auch die Behörde nicht, aufbewahrt werden kann (können)?

    Was ist mit denen die ein elektronisches Schloss mit Notfallschlüssel haben? Was ist wenn ein kleiner Tresor, der für die Schlüsselaufbewahrung extra angeschafft wurde, über einen Notfallschlüssel verfügt? Wo soll dieser und der Ersatzschlüssel verwahrt werden?

    Dieses Urteil in vollkommen realitätsfern und berücksichtigt nicht, dass der Aufbewahrungsort niemanden etwas angeht.

    Und wenn im Fall eines Einbruchs, wie im o.g. Fall der Schlüssel aus einem Tresor mit geringerer Sicherheitsstufe entwendet wird, hätte es vermutlich wenig genützt, den Schlüssel in einem anderen 1er Tresor zu verwahren. Die hatten scheinbar Zeit und konnten in aller Ruhe die Tresore öffnen.

  • Leider habe ich aus dem Urteil auch nicht herauslesen können, wie die Aufbewahrung des Beklagten gewesen ist.

    Während einer einwöchigen Urlaubsabwesenheit wurde in das Wohnhaus des Klägers in Duisburg eingebrochen. Die Einbrecher entwendeten aus dem dortigen Waffenschrank, der unversehrt geblieben ist, zwei Kurzwaffen und diverse Munition. Der Waffenschrank entsprach dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Schlüssel zu diesem Schrank bewahrte der Kläger in derselben Wohnung in einem etwa 40 kg schweren, dick- und doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschoss auf. Dieser genügte allerdings nicht dem gesetzlichen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition. Daraufhin widerrief das Polizeipräsidium Duisburg die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers mit der Begründung, dieser habe Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt. Die dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil war erfolgreich.

    ;)

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec Auflage :)

  • Mal eine Frage an die Allgemeinheit: Wenn ich den Schlüssel bei einer Bank im Schließfach, mit anderen Unterlagen aus denen hervorgeht wer und was ich bin deponiere und bei der Bank wird eingebrochen bin ich dann auch unzuverlässig weil die Diebe an meinen Schlüssel und meine Daten gekommen sind?

    Ich gehe jetzt einfach mal davon aus das die Herren Diebe danach bei mir ihre Aufwartung machen und mit den Schlüsseln ohne Probleme meine Tresore

    aufbekommen.

  • Während einer einwöchigen Urlaubsabwesenheit wurde in das Wohnhaus des Klägers in Duisburg eingebrochen. Die Einbrecher entwendeten aus dem dortigen Waffenschrank, der unversehrt geblieben ist, zwei Kurzwaffen und diverse Munition. Der Waffenschrank entsprach dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Schlüssel zu diesem Schrank bewahrte der Kläger in derselben Wohnung in einem etwa 40 kg schweren, dick- und doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschoss auf. Dieser genügte allerdings nicht dem gesetzlichen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition. Daraufhin widerrief das Polizeipräsidium Duisburg die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers mit der Begründung, dieser habe Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt. Die dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil war erfolgreich.

    ;)

    wie gesagt, keine Info zu den verwendeten Tresoren und deren Sicherheitsstufen.

    Das Gewicht eines Tresors sagt nichts über die Sicherheitsstufe aus.

    Habe selber einige 40kg, 60kg und schwerere Tresore gesehen, die keineSicherheitsstufe hatten, weil einfach zu alt.

    Einmal editiert, zuletzt von Grumpy (31. August 2023 um 19:22)

  • wie gesagt, keine Info zu den verwendeten Tresoren und deren Sicherheitsstufen.

    Das Gewicht eines Tresors sagt nichts über die Sicherheitsstufe aus.

    Habe selber einige 40kg, 60kg und schwerere Tresore gesehen, die keineSicherheitsstufe hatten, weil einfach zu alt.

    Und auch keine Datums/Zeitangaben.

    Was spricht denn gegen den "kleinen“ Tresor mit elektronischem Zahlenschloss, der die gleiche oder höhere Sicherheitsstufe hat wie die anderen, deren Schlüssel in ihm verwahrt werden?

  • Was spricht gegen Gehirn bei den Behörden?

    Jeder Tresor kann bei genügend Zeit geöffnet werden und jede Kombination oder Versteck

    wird bei genügend "Überzeugungsarbeit" preis gegeben.

  • Was spricht gegen Gehirn bei den Behörden?

    Jeder Tresor kann bei genügend Zeit geöffnet werden und jede Kombination oder Versteck

    wird bei genügend "Überzeugungsarbeit" preis gegeben.

    Auch wenn alle Möglichkeiten der "Überzeugungsarbeit" zum Erfolg führen, ich bevorzuge die, die Möglichkeiten den geringsten Aufwand bedeuten 🤷‍♂️

  • Und auch keine Datums/Zeitangaben.

    Was spricht denn gegen den "kleinen“ Tresor mit elektronischem Zahlenschloss, der die gleiche oder höhere Sicherheitsstufe hat wie die anderen, deren Schlüssel in ihm verwahrt werden?

    Naja, wenn Du einen 1er Tresor hast, wo Du deine Waffen drin aufbewahrst, dann muss der Schlüssel ebenfalls in einem 1er Tresor aufbewahrt werden.

    Schlüsseltresore oder auch kleine Waffenschränke in der Stufe 1 kosten gerne mal € 400,- , € 500,- oder mehr. Und das nur um einen Schlüssel aufzubewahren.

    Das spricht dagegen.

    Es gibt viele Schützen, die ggf. Noch aus Altbestand einen Waffenschrank der Stufe 1 mit Schlüssel haben. Vollkommen egal, ob ein großer Langwaffenschrank oder ein Würfel für die Kurzen.

    Diesem Schützen bleiben dann nur vier Optionen:

    1. einen zweiten Tresor mit Zahlenschloß (egal ob elektronisch oder mechanisch) zu kaufen

    2. sofern möglich, dem bestehenden Tresor auf Zahlenschloss umrüsten

    3. Einen neuen Tresor kaufen, was aber 1. gleich kommt

    4. Er lässt es darauf ankommen und tut nichts.

    Selbst extra 1er Schlüsseltresore kosten gerne mal € 600,- oder mehr

  • Schade, dass es keine ganz kleinen 1er Schlüsseltresore für günstiges Geld gibt. Oder gibt's so was?

    Gruss, Marcos

    Wie willst Du bei "ganz klein" dann einen Sicherheitsgrad gewährleisten?

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec Auflage :)

  • Naja, wenn Du einen 1er Tresor hast, wo Du deine Waffen drin aufbewahrst, dann muss der Schlüssel ebenfalls in einem 1er Tresor aufbewahrt werden.

    ...

    Aber eindeutig eben erst seit diesem Urteil. Und auch das nur in der Auslegung des Gerichtes. Im Gesetz ist das so nicht ausdrücklich geregelt.

    Nun stehen viele Tresorinhaber vor einem Dilemma, dessen Alternativen Du ja schon genannt hast.

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Aber eindeutig eben erst seit diesem Urteil. Und auch das nur in der Auslegung des Gerichtes. Im Gesetz ist das so nicht ausdrücklich geregelt.

    Nun stehen viele Tresorinhaber vor einem Dilemma, dessen Alternativen Du ja schon genannt hast.

    Richtig, ist nicht (noch nicht) Gesetz und auch nur NRW, aber diverse Bundesländer und Kreise werden das schon aufgreifen.

    Das Urteil ist leider vollkommen realitätsfremd und wird vermutlich viele vor ein zukünftiges Problem stellen.