Gelbe WBK - Großkaliber Repertierbüchse

  • Moin zusammen, kurze Frage weil ich da aus dem WaffG etc. nicht ganz schlau werden und auch die Vereinskollegen da geteilter Meinung sind.

    Im Herbst fange ich mit dem Jagdschein an und habe als Linksschütze das Problem, dass der Kreisjagdverband nur Rechtsgeschäftete Langwaffen hat (Nein, die sind so geformt dass ich nicht einfach links anlegen kann).

    Da ich ja in der glücklichen Lage einer gelben WBK bin, kann ich doch eigentlich einfach eine passende Büchse in .223, .308, 30-06 oder whatever regulär kaufen, oder?

    Im Schützenverein können wir das zwar nicht schießen, aber das ist doch eigentlich der "Luxus" den wir Sportschützen uns gönnen können, oder?

    Gelbe WBK heißt ja nur, ich muss damit irgendwo nach Sportordnung schießen können?!

  • Da ich ja in der glücklichen Lage einer gelben WBK bin, kann ich doch eigentlich einfach eine passende Büchse in .223, .308, 30-06 oder whatever regulär kaufen.

    Grundsätzlich ja, Du müsstest nur auf den oft üblichen Schalldämpfer verzichten.

  • Grundsätzlich ja, Du müsstest nur auf den oft üblichen Schalldämpfer verzichten.

    Lieber Karl Hansaxel ,

    hat irgendjemand was von einem Schalldämpfer geschrieben? Den solltest du dir langsam selber mal verpassen.

    Dooky

    Du möchtest doch wohl keine rechtssichere Antwort hier bekommen, oder? Die gibts nämlich nicht.

    Ich schreibe nur so viel: "Bedürfnis umfassten Zweck"

  • Hallo Freunde,

    bliebe noch der Hinweis auf die alte und die neue WBK Gelb und die sich daraus ergebenden Feinheiten.

    Zum Bedürfnis: Die Vorbereitung zur als auch die Jägerprüfung finden doch auch auf einem Stand statt und laufen doch auch nach bestimmten Regeln ab, unterscheiden sich damit also auch nicht allzu sehr vom sportlichen Schießen. Zumal die Jäger dieses eher sportliche Schießen ja auch noch in Form von eigenen Wettbewerben praktizieren.

    Ob einem das die gute SBiene vor Ort aber so auch abkauft? Man weiß es nicht.

    Apropos und auch nur so aus dem Gedächtnis, gab oder gibt es da nicht für angehende Jäger die Möglichkeit, sich schon vor der Prüfung zur Teilnahme an der Vorbereitung waffentechnisch einzudecken?


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Du möchtest doch wohl keine rechtssichere Antwort hier bekommen, oder? Die gibts nämlich nicht.

    Nein, Keineswegs. Eher, vlt. einen Erfahrungsbericht. Wird sich vermutlich wieder je nach Behörde unterscheiden.

    Mein Gedankengang ging halt dahin, dass man ja mit der Büchse auch die DSB Disziplinen 1.50, 1.70, 1.90 schießen kann.

    Kann ich zwar nicht bei mir im Verein, aber im Nachbarort.

    bliebe noch der Hinweis auf die alte und die neue WBK Gelb und die sich daraus ergebenden Feinheiten.

    Hab die Neue, annährend Druckfrisch.

  • Gelbe WBK heißt ja nur, ich muss damit irgendwo nach Sportordnung schießen können?!

    Geh und kauf dir eine Howa oder Tikka in 6,5 Creedmore und hab Spaß. Und damit gewisse Leute etwas zum Jaulen haben, natürlich mit Laufgewinde. Im übrigen darf die Waffe auch für irgendeine Sportordnung der Alternativen Verbände gut sein.

  • Gelbe WBK heißt ja nur, ich muss damit irgendwo nach Sportordnung schießen können?!

    Die Waffe muss für eine Disziplin in Deinem Schießsportverband geeignet sein. Beispiele zu Disziplinen hast Du ja schon angeführt. Wo Du zu schießen hast, ist nicht festgelegt. Natürlich kann das auch bei einem anderen Verein oder einem kommerziellen Anbieter statfinden.

  • Wo Du zu schießen hast, ist nicht festgelegt. Natürlich kann das auch bei einem anderen Verein oder einem kommerziellen Anbieter statfinden.

    Man sollte im Falle einer Nachfrage aber schon angeben können, wo man das machen würde.

    Gruss, Marcos

  • Wo steht das? Da ist IMHO ein "D" zu viel.

    Nein, ist kein "D" zuviel.

    Beispiel:

    Nur weil man ein Gewehr laut BDS Reglement schießen darf, heißt das noch lange nicht, dass ich dafür als reiner DSB Schütze dafür ein Bedürfnis bekomme.

    Walther LP 500 - Walther GSP Expert - Erma 712 - Smith & Wesson Target Champion 5" (5906 duotone)

  • Nein, ist kein "D" zuviel.

    Beispiel:

    Nur weil man ein Gewehr laut BDS Reglement schießen darf, heißt das noch lange nicht, dass ich dafür als reiner DSB Schütze dafür ein Bedürfnis bekomme.

    Richtig, aber zum Kauf genügt eine vorhandene gelbe WBK.

  • Hier ein Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum §14:

    Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.

  • Wo steht das? Da ist IMHO ein "D" zu viel.

    Meines Erachtens verhält es sich so:

    § 14 Absatz 1 bezieht sich explizit auf die Ausnahme von der Altersgrenze von 21 Jahren. Da steht "eines" Schießsportverbandes.

    § 14 Absatz 3.3 bezieht sich auf den Erwerb einer Schusswaffe. Und da steht "des" Schießsportverbandes.

    Allerdings kann das ja nur für Waffen auf Grün gelten, denn für Waffen auf Gelb benötigt man ja keine Befürwortung....

    Hmmm.... :/ X/


  • Die Nummer 3 des §14(3) findet bei der "gelben WBK" nach §14(6) keine Anwendung:

    §14(6) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

  • Da ich ja in der glücklichen Lage einer gelben WBK bin, kann ich doch eigentlich einfach eine passende Büchse in .223, .308, 30-06 oder whatever regulär kaufen, oder?

    Guten Abend Dooky,

    genau in der Situation war ich im letzten Jahr auch.

    Habe damals auch meine jetzige Jagdbüchse auf die gelbe WBK gekauft.

    Als der Jagdschein da war, 'ne neue WBK (nur für Jagdwaffen) beantragt und die Büchse übertragen lassen.

    Hatte damals noch 3 halbaut. Kurzwaffen, davon 2 im gleichen Kaliber (somit über Grundkontingent), habe eine davon auf Bedürfnis Jagd auf die neue WBK übertragen. Der Stempel für Munitionserwerb wurde kostenlos übernommen, da ich den Munitionserwerb bereits einmal für diese KW bezahlt habe.

    Praktiziere mit meiner Waffenbehörde eine offene "Beziehung", der zuständige Sachbearbeiter wusste immer bescheid.

    P.S. Hatte dieses Jahr die Bedürfnisprüfung-Nach-5-Jahren mit Bestätigung vom Verband. Habe den Sachverhalt im Antragsformular notiert, Kopie von der Jäger-WBK dazugelegt und siehe da... alles ohne jegliche Probleme durchgegangen

    Geh und kauf dir eine Howa oder Tikka in 6,5 Creedmore und hab Spaß.

    :D Hat einer aus dem gleichen Jagdkurs gemacht:

    1. Kauf: 6,5 Creedmore ist doch das modernste und und aktuell "beste" Kaliber.... paar Monate Später: verdammt Munition zu teuer und viele Sorten in Deutschland kaum/ nicht erhältlich.

    Also

    2. Kauf: gebrauchte Büchse in 30-06 gekauft, Mündungsgewinde drauf, Beschuss, Schalldämpfer gekauft.... erste mal mit der 30-06 auf dem Hochsitz.... :cursing: .... nun wie soll ich es sagen 30-06 braucht einen langen Lauf und dazu noch ein Schalldämpfer macht den Schießprügel nicht gerade handlich.

    Alle gute Dinge sind 3

    3. Kauf: Büchse in 308Win. mit 51cm Lauf, Schalli von 30-06 drauf und siehe da... es passt :relieved:

    Hat halt X Monate und XXXX€ Lehrgeld benötigt

  • Guten Abend Dooky,

    genau in der Situation war ich im letzten Jahr auch.

    Habe damals auch meine jetzige Jagdbüchse auf die gelbe WBK gekauft.

    Als der Jagdschein da war, 'ne neue WBK (nur für Jagdwaffen) beantragt und die Büchse übertragen lassen.

    Vielen lieben Dank :)

    Damit kann ich doch arbeiten.

    Kauf: Büchse in 308Win

    Ja, auf das Kaliber wird es vermutlich bei mir auch herauslaufen.

    Habe viele Jäger unter meinen Kollegen und die empfehlen das Kaliber (bis auf einen) alle.

    Habe es auch schonmal selbst geschossen.

    30-60 wird zwar auch gelobt, aber für mich wars erstmal raus weil Importmunition (im Regelfall).

    Naja, wir werden sehen, Vlt. ergibt sich ja auch ein gebrauchter Schießprügel :/

  • Später: verdammt Munition zu teuer und viele Sorten in Deutschland kaum/ nicht erhältlich.

    Es geht doch überhaupt nicht um einen Einsatz als Jagdwaffe, oder? Im übrigen ist weder .308Win noch 6,5CM billig. Wiederladen ist fast schon Pflicht.