Sicherheitsregeln im Umgang mit Luftdruckwaffen

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe vor einigen Monaten den Schießsport (Luftpistole) für mich entdeckt und trainiere seither regelmäßig hier im Dorf-Schützenverein.

    Natürlich wurden mir gleich zu Beginn die grundlegenden Sicherheitsvorschriften nahegebracht. Folgendes hatte ich mir damals notiert:

    • Mit der Waffe niemals auf Menschen zielen (egal ob geladen oder ungeladen).
    • Am Schießstand zeigt die Mündung immer nach vorne.
    • Eine geladene Waffe darf niemals aus der Hand gelegt werden.
    • Falls man den Stand verlässt (z. B. Toilettengang) / die Waffe nach dem Training abstellt, muss die Waffe sicher ungeladen sein und der Verschluss geöffnet werden.
    • Eine Waffe darf nur in entladenem Zustand und mit offenem Verschluss an eine andere Person übergeben werden.
    • Wenn die Waffe außerhalb des Schießstands aus dem Koffer genommen wird, muss die Sicherheitsschnur eingelegt werden.
    • Beim Transport muss der Waffenkoffer verschlossen sein und am besten im Kofferraum aufbewahrt werden (d. h. nicht zugriffsbereit).

    Diese Regeln habe ich soweit auch verstanden. Allerdings habe ich zu einigen Aspekten, mit denen man aber bei jedem Training konfrontiert ist, unterschiedliche Aussagen in meinem Verein erhalten. Vielleicht gibt es hier jemanden, der sich mit den Sicherheitsvorschriften gut auskennt und untenstehende Fragen beantworten kann.

    Wie ist das genau beim Scheibenwechsel? Da muss ich die ungeladene Waffe ja kurz aus der Hand legen. Muss dann auch der Verschluss geöffnet werden?

    Darf die geladene Waffe mit geöffnetem Verschluss kurz abgelegt werden, um den Schuss neu anzusetzen?

    (Dass das Ablegen der geladenen Waffe mit geschlossenem Verschluss, also feuerbereit, verboten ist, ist klar.)

    Vielen Dank!

    Grüße,

    Raffi

  • "Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf, bzw. in der

    Lademulde/Laderinne befindet."

    Entsprechend ist das Ablegen mit eingeführtem Diabolo nicht zulässig, eine Hand muss immer an der Waffe sein....

    Da die Standaufsicht bei geschlossenem Verschluß davon ausgehen muss, dass die Waffe geladen ist, darf sie in diesem Zustand ebenfalls nicht abgelegt werden....

  • Wollte ich auch gerade schreiben. Mindestens ein Finger bleibt an der Waffe sobald ein Diabolo im Lauf steckt.

    Beim Scheibenwechsel ist der Ablauf wie folgt. Schuss

    Scheibe anfordern

    Derweil Verschluss öffnen

    Scheibe tauschen oder weiter ziehen

    Scheibe absenden.

    Diabolo in die Waffe laden und verschluss öffnen.

    Die waffe kann nur geladen werden wenn sie nicht mehr aus der Hand gelegt wird.

  • Die waffe kann nur geladen werden wenn sie nicht mehr aus der Hand gelegt wird.

    :) :peaceful:  :clapping:

    DSB/WSB-Sportschütze, nur KWs - für LW fehlt mir das Talent :)

    4,5mm Steyr EVO 10, .22 Walter GSP Expert, .357 S&W 686, .45 ACP HCG/Peters Stahl,

    Wiederlader, Geschossselbergießer und Beschichter

  • Dazu fällt mir spontan eine weitere Frage ein:

    Der Waffenkoffer soll also im Kofferraum transportiert werden.
    Darf man die Waffe also nur transportieren, wenn man einen Kofferraum zur Verfügung hat?

    (Nicht jeder benutzt einen PKW)

  • Es heißt die Waffe ist "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit" zu transportieren.

    Nicht schussbereit ist sie, wenn sich keine Munition in der Waffe befindet. Im Koffer darf sie aber sein.

    Nicht zugriffsbereit ist sie, wenn sie sich im verschlossen Koffer befindet.

    Wo sich der Koffer befindet ist scheißegal. Die Jungs, die dem vorauseilenden Gehorsam huldigen (manchmal entschuldigen sie das Verhalten auch mit der Erklärung, daß damit im Falle einer Kontrolle alles noch viel nicht zugriffsbereiter ist), packen das Ding in den Kofferraum.

    In den Sicherheitsregeln des BSSB ist der Fall nicht beschrieben, daß man eine ungeladene Luftpistole mit geschlossener Ladeklappe zum Scheibentausch kurz aus der Hand legt.

    Dort ist u.a. beschrieben, wenn schon ein Diabolo im Lauf ist oder was zu tun ist, wenn man den Stand verläßt.

    Bei mir geht die Ladeklappe auf, wenn ich laden will. Zum Scheibenwechsel im Vereinstraining liegt die Pumpe schon mal ein paar Sekunden mit geschlossener Klappe vor mir. Ist mir auch vollkommend egal, wie da andere "Standaufsichten" darüber denken.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Danke Dir für die klare Beschreibung!


    Dazu fällt mir spontan eine weitere Frage ein:

    Der Waffenkoffer soll also im Kofferraum transportiert werden.
    Darf man die Waffe also nur transportieren, wenn man einen Kofferraum zur Verfügung hat?

    (Nicht jeder benutzt einen PKW)

    Hierzu wurde mir erklärt, dass die Waffe halt nicht zugriffsbereit sein darf.

    Der abgeschlossene Koffer ist da der wesentliche Punkt; der Transport im Kofferraum quasi das Sahnehäubchen.