Hallo zusammen!
Es geht um die Auflage der Schaftkappe beim LG-Auflageschießen auf bzw. in der Schulter.
Welche Vorgaben gibt es dafür? Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die Schaftkappe bis maximal zur Naht der Schießjacke / Weste gehen dürfe aber nun kann ich das nicht mehr finden und von einigen Kampfrichtern hört man, dass sei Auslegungssache oder "Erfahrungswerte"!
Es kann doch nicht sein, dass man erst auf einer Meisterschaft erfährt was nun erlaubt ist oder nicht!
Der Satz aus 9.7.2 "Schaft- und Hakenkappen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden können." hilft da nicht wirklich weiter.
Wenn man es genau nimmt dann liegt bei der Abbildung aus der Sportordnung Teil 9 Seite 10 der 190888_dsb_teil_9_2020 die Schaftkappe auch auf wenn der Schütze leicht nach vorne geneigt schießt.
Warum definiert man da nicht einfach einen maximalen Winkel des Schaftkappenoberteils zur Laufachse?
Dazu noch eine maximale Länge des Oberteils und alles ist absolut klar!
LG
Wolfgang