Alleine Schießen und Rechtliche Fragen

  • Hallo zusammen

    aufgrund einiger Diskussionen in der Jägerschaft erhoffe ich mir hier eine fachlich versierte Antwort von euch ob folgenden Szenarien korrekt sind :)

    Folgende Szenarien

    Fall 1:

    Der Schießstand ist geöffnet...die Schützen gehen auf den Stand und beginnen das Schießen ohne Aufsicht. Es ist auch keine Aufsicht Vor Ort bzw. sie kommt später hinzu als das Schießen beendet ist. Es kommt zu keinem Unfall oder ähnlichem

    Konsequenzen wären dann hier

    Betreiber = Verstoß gegen §27 Waffg und § 10 AWffV -> Verlust der Betriebslizenz und Waffr. Zuverlässigkeit

    Aufsicht= Verstoß gegen §10 AWffV -> Waffenrechtlich Ordnungswidrigkeit §34 WaffV -> Verlust der Waffr. Zuverlässigkeit

    Schützen = Verstoß gegen Schießstandordnung -> ggf. eventuell Schadenersatz an den Betreiber wenn es zur Standschließung kommt, Waffenrechtlich gibt es keine Konsequenz

    Fall 2:

    Der Schießstand ist geöffnet, eine Aufsicht ist Vor Ort...die Schützen gehen auf den Stand und beginnen das Schießen ohne Freigabe der Aufsicht. Es kommt zu keinem Unfall oder ähnlichem

    Konsequenzen wären dann hier

    Betreiber = Fein Raus

    Aufsicht= Fein Raus

    Schützen = Verstoß gegen Schießstandordnung, Verstoß gegen §11 Abs. 2. AWffV -> Waffenrechtlich Ordnungswidrigkeit §34 WaffV -> Verlust der Waffr. Zuverlässigkeit

    Ich freu mich auf eure Antworten ,bitte aber nur gesicherte Erkenntnisse. Das man ohne Aufsicht nicht Schießen darf lt. Sportordnung ist bekannt..daher bitte nur Bezug auf die o.g. Szenarien um es Übersichtlich zu halten.

    Danke :peaceful:

    Liebe Grüße

    Jan

  • epp, deine speziellen Ansichten kennen wir. Solche Auswürfe kannst dir sparen.

    Wackeln gibt selten Zehner. 😁😜. darum bin ich Linksschütze 😉

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    Walther KK 300^^

  • Um das Ganze abzurunden, wir haben eine Sportordnung und da sollte jeder mal drinnen lesen, wenn ihm etwas nicht klar ist. Ich denke nicht das ich hier eine falsche Anwort gegeben habe.

  • Ich fragte ob o.g. Szenarien inkl. Der jeweiligen Paragraphen rechtlich korrekt sind

    Nicht was in der sportordnung steht. Die sportordnung ist nicht das Waffg oder die AwffV.

    Ließ Dir doch einfach nochmal die Szenarien durch und sag ja passt oder nein passt nicht weil…. § xy vom Waffg was anderes sagt wenn du es auch 100 Prozent weißt.

    Ich bat nicht umsonst um gesicherte Erkenntnisse…

  • Joschi dich habe ich sicher nicht gemeint. Hoffe ich habe es klar ausgedrückt. Bitte lies es nochmal oben. 😉

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  • Es steht doch in der Sportordnung drinnen was wie gemacht werden darf und daran hat man sich zu halten.

    ERSTENS regelt die Sportordnung NUR die Wettkämpfe, nicht das freie Training.
    Das sollte man jedem Schützen und auch den Aufsichten ganz klar vor Augen halten.
    Das darauf herumhacken macht eine irrige Meinung nicht wahrer.

    ZWEITENS Der Standbetreiber darf eigene Regeln - schärfer als das WaffG - erlassen, den er ist der Hausherr, z.B:

    Wenn der Standbetreiber nur 5 Schuss zulässt oder das Schießen in violetten Jacken verbietet - sein gutes Recht.
    Dieses hat die Aufsicht durchzusetzen.

    DRITTENS Der Standbetreiber beruft seine Aufsichten. Hierbei beachtet er im Idealfall die Regelungen seines Verbandes bezüglich der Ausbildung dieser, wenn er in einem anerkannten Verband organisiert ist. ansonsten ist alles gesetzlich geregelt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

    VIERTENS Das Schießen ohne Aufsicht ist für ALLE Beteiligten ein Verstoß gegen das WaffG und kann ggf. zur Feststellung der Unzuverlässigkeit führen. Wer Aufsicht führen darf, darf alleine schießen (aber nicht zu zweit, dann ist immer einer Aufsicht).

    FÜNFTENS Wenn bei bestellter Aufsicht die Schützen ohne diese Schießen, gibt es zwei A-Karten: Erste für die Schützen, die ohne Aufsicht geschossen haben und die zweite für die Aufsicht, die ihre Pflicht verletzt hat.

    SECHSTENS Wo keine Anzeige, da auch keine Verfolgung, wo kein Kläger, da auch kein Richter.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • ERSTENS regelt die Sportordnung NUR die Wettkämpfe, nicht das freie Training.

    Das ist debatable wenn es um generelle Sicherheitsregeln geht, wenn die Sportordnung explizit als geltend in der Standordnung referenziert ist. Damit wird meines Erachtungens zumindest Kapitel 0.2 faktisch Teil der Standordnung und damit bindend. Sonst macht der Verweis auf die Sportordnung in einer Standordnung ja gar keinen Sinn.

    Disziplinabläufe und Wettkampfregeln wie Anzahl Patronen im Magazin etc. sind da natürlich irrelevant im freien Training.

  • wenn die Sportordnung explizit als geltend in der Standordnung referenziert ist.

    Richtig, aber nur genau dann, wenn.

    Es gibt übrigens außerhalb des DSB noch ein paar andere anerkannte Verbände. Wollte ich hier nur beiläufig erwähnen.

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  • Richtig, aber nur genau dann, wenn.

    Sicher? Was glaubst Du meint der Gesetzgeber, wenn er im WaffG schreibt:

    Zitat

    § 15a Sportordnungen

    (1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen

    wird. [...]

    Da steht nix von "Wettkampfbetrieb". Ein Sportschütze ist beim sportlichen Schießen also grundsätzlich immer den "festen Regeln einer genehmigten Sportordnung" unterworfen. Welche das zu einem Zeitpunkt X dann ist, ist kontextabhängig (und bestimmt der Standbetreiber). Aber sportliches Schießen ohne regulierende Sportordnung existiert für den Gesetzgeber nicht. Wenn man nun also wohlwollend annimmt, daß das "freie Training" nicht den eindeutig als Wettkampfabläufen zu erkennenden Regeln der SpO unterliegt, bleiben aber alle anderen Regeln eigentlich weiterhin bindend. Egal ob die Standordnung noch auf die SpO verweist. Eigentlich ist der Hinweis in der DSB Beispiel-Standordnung nur eine Konkretisierung, welche SpO an dem konkreten Stand gilt wo sie hängt.

    Man kann sich allerdings darüber aufregen, daß z.B. der DSB nicht sauber zwischen Regeln die grundsätzlich für jeden Schießbetrieb und denen nur für den Wettkampf in der Sportordnung unterscheidet, weshalb manches Grauzone ist. Solange es nicht klar sicherheitsrelevant ist (oder beginnt an rechtlichen Grenzen zu kratzen), kräht da nur kein Hahn danach.

  • Es bringt aber auch nichts, den ersten Satz von 15a aus dem Zusammenhang zu reißen und isoliert vom Rest zu interpretieren. P15 definiert nämlich was ein Schießsportverband ist. Und dazu gehört, dass der i.d.R. eine genehmigte Sportordnung besitzt und seine Veranstaltungen nach deren Regeln ablaufen. Das sagt z.B. aber überhaupt nichts darüber aus, wie der Trainingsbetrieb abläuft.

    Für den Schießbetrieb auf dem Stand ist zunächst die Standordnung des Betreibers maßgeblich. Nicht die Sportordnung eines Verbandes. Sonst dürfte z.B. die KK-Pistole niemals nicht mit beiden Händen gehalten werden, weil bei DSB Spopi und StdPi nicht vorgesehen. Ist eigentlich einleuchtend.

  • Das sagt z.B. aber überhaupt nichts darüber aus, wie der Trainingsbetrieb abläuft.

    Sehe ich anders. §15a definiert was Sportliches Schießen ist. Das diese Definition unterhalb § 15 steht ist logisch: Es gibt kein Sportliches Schießen außerhalb von genehmigten Sportordnungen von anerkannten Verbänden. Damit bist Du als Sportschütze immer einer Sportordnung unterworfen - die Frage ist nur welcher gerade. Und wie gesagt, zumindest die DSB Sportordnung unterscheidet Training und Wettkampf nicht, d.h. es ist Grauzone welche Regelungen man sich herauspickt und für gerade (nicht) anwendbar hält. Bei den Sicherheitsbestimmungen gehe zumindest ich da kein Risiko ein.

    Sonst dürfte z.B. die KK-Pistole niemals nicht mit beiden Händen gehalten werden, weil bei DSB Spopi und StdPi nicht vorgesehen.

    Kommt drauf an wo, beim DSB gibts zumindest in mehreren Landesverbänden auf Liste B SpoPi und StdPi beidhändig. :) Sicherheitsrelevant ist es eh nicht, höchstens je nach dem sportlicher trainingswert gleich null wenn Du eh keine solche Disziplin schießen willst/kannst.

  • Es gibt kein Sportliches Schießen außerhalb von genehmigten Sportordnungen von anerkannten Verbänden. Damit bist Du als Sportschütze immer einer Sportordnung unterworfen

    Den letzten Satz halte ich für keinen zulässigen Schluss. Ich bin auf Wettkämpfen, die vom Verband ausgerichtet werden, der jeweiligen Sportordnung unterworfen. Da stimme ich zu.

    Das gilt aber z.B. nicht beim Traditionsschießen, Preisschießen usw. Auch für das Training gibt der Gesetzestext bzgl. des zwingenden Ablaufs nach Sportordnung keine Vorgaben, außer den allgemeinen Bestimmungen (Voraussetzungen, Sicherheit usw.).

    Gegenfragen: spielen Kinder Fussball, wenn sie auf dem Schulhof 3 gegen 3 kicken?

    Betätigt sich ein Sportschütze schießsportlich, wenn er auf dem Schießplatz Halte-, Ziel- und Abzugstechnik übt und dabei auch ein paar Schüsse abgibt?