EILMELDUNG!! Denn es geht schon wieder los .....

  • Freunde,

    macht euch bitte nichts vor, die Sache ist längst gelaufen. Es wird auch diesmal keinen nennenswerten Widerstand geben und es wird auch diesmal wieder so enden wie beim letzten Mal.

    Erst werden ein paar Nebenschauplätze eröffnet, dann gibt es dort ein paar Millimeter Nachgiebigkeit, sozusagen als vermeintlicher Kompromiss, der im Wirklichkeit ja nie einer ist, mit dem dann die Verbände wieder 'gut' leben können und am Ende stehen dann klammheimlich wieder so Klöpse wie die (nachträgliche) Begrenzung der WBK Gelb im Gesetz.


    Eigentlich könnte das ja der Treppenwitz des Jahrhunderts werden: Die zur Zeit größten Kriegstreiber der Nation entwaffnen das eigene Volk. Und das mit Verlaub blöde Volk klatscht auch noch fleißig Beifall.


    Mit trotzdem bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • ... so wie ich das lese soll Nachtzieltechnik mit Aufheller erlaubt werden. Da steht nichts von Vorsatzgeräten,

    ...

    Ganz toll find ich den jährlichen Nachweis, den man erbringen muss, das kein Waffenverbot gegen einen vorliegt. Wieder eine Rennerei mehr, die mit Kosten verbunden ist. Die Vereine freuen sich bestimmt auch, das überwachen zu müssen. Ich bin mal gespannt, wie viel von diesem Zeug final durchgedrückt wird.

    Wo hast Du das gelesen? Das wäre ja wieder Beweislastumkehr. Ich dachte das hat man der Nancy erklärt, dass das niemals nicht funktioniert.

    Es reicht nicht nur ein Fuchs zu sein, man muss sich auch um Wald auskennen.

  • Freunde,

    macht euch bitte nichts vor, die Sache ist längst gelaufen. Es wird auch diesmal keinen nennenswerten Widerstand geben und es wird auch diesmal wieder so enden wie beim letzten Mal.

    Da hast Du wahrscheinlich recht. Das ist dem Kräfteverhältnis und der unterschiedlichen Professionalität der Kontrahenden geschuldet.

    Eigentlich könnte das ja der Treppenwitz des Jahrhunderts werden: Die zur Zeit größten Kriegstreiber der Nation entwaffnen das eigene Volk.

    Mal unabhängig davon, dass ich bei uns hier keine Kriegstreiber sondern eher Unterstützer der Ukraine sehe - meine Meinung.

    Warum kann eine Nation nicht Partei in einem Krieg ergreifen (oder vielleicht sogar Kriegspartei sein) und trotzdem etwas gegen Waffen in der Zivilbevölkerung haben? Wo ist der Zusammenhang in Deinem Treppenwitz?

  • Wo hast Du das gelesen? Das wäre ja wieder Beweislastumkehr. Ich dachte das hat man der Nancy erklärt, dass das niemals nicht funktioniert.

    "Referentenentwurf", Seite 22...."Vorgabe 6: Nachweis beim Betreten eines Schießstands; § 27 Absatz 2a WaffG

    "Personen, die auf Schießstände gehen wollen, müssen eine waffenrechtliche Erlaubnis oder bei erlaubnisfreien Waffen ein Nichtzutreffen eines Waffenverbots nachweisen. Im zweiten Fall müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Waffenbehörde einen Nachweis beantragen, welcher ein Jahr lang gültig ist."

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Dieser Referentenentwurf ist eine Unverschämtheit bzw. Ahnungslosigkeit all derer, die sich im Gesetzgebungsverfahren mit den Grundlagen für ein neues Gesetz, bzw. der Überarbeitung eines Gesetzes zu beschäftigen haben.

    Treiber für diesen Entwurf sind weder Fakten noch Notwendigkeiten, unsere Traditionen und unseren Sport mit legalen Sportgeräten an die Wand zu fahren.

    Im Ergebnis wird sogar dokumentiert, dass die bereits gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen und "Sicherheitsvorgaben" ignoriert werden. Es wird auch ignoriert, wahre, qualitätsgesicherte Daten im Referentenentwurf zu verwenden.

    Der Referentenentwurf erweckt bei mir den Eindruck, dass an mehreren Stellen Praktikanten/innen des Ministeriums ihre ersten Aufgaben im Fach "Beschäftigungstherapie" erledigt haben. Gibt es im Ministerium denn keine Qualitätskontrolle mehr?


    Fortsetzung auf Seite 22 des Referentenentwurfes vom 9.1.2023 (Auszug):

    Personen, die auf Schießstände gehen wollen, müssen eine waffenrechtliche Erlaubnis oder bei erlaubnisfreien Waffen ein Nichtzutreffen eines Waffenverbots nachweisen. Im zweiten Fall müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Waffenbehörde einen Nachweis beantragen, welcher ein Jahr lang gültig ist. Ausgehend von 1,35 Millionen Sportschützinnen und -schützen, wovon schätzungsweise die Hälfte regelmäßig Schießstände besucht (700 000), ist wiederum anzunehmen, dass die Hälfte nur erlaubnisfreie Schusswaffen nutzt (51,4 % der bei Verurteilten beschlagnahmten Schusswaffen sind erlaubnisfrei), sodass 350 000 Personen nachweisen müssen, dass kein Verbot vorliegt. Von den 700 000 Besucherinnen und Besuchern wird angenommen, dass sie 40 Mal im Jahr einen Schießstand aufsuchen, was insgesamt 28 Millionen Besuchen im Jahr entspricht.

    Die Bürgerinnen und Bürger müssen daheim ihren Nachweis einpacken und diesen mit der Waffe im Schießstand vorzeigen. Für diesen Prozess werden 20 Sekunden geschätzt. Dies sollte auch jedes Mal nötig sein, da theoretisch neue Waffen mitgebracht werden könnten, das Personal wechseln kann und das Heraussuchen einer vor Ort hinterlegten Kopie länger dauern müsste als das Vorzeigen der mitgebrachten Dokumente.

    Dies ergibt insgesamt einen Zeitaufwand von etwa 156 000 Stunden (28 000 000 * 0,3333 / 60). 350 000 Personen müssen sich jährlich einen Nachweis, dass sie über kein Waffenverbot verfügen, bei der Waffenbehörde besorgen (vgl. Bürgervorgabe 2). Dazu benötigen sie 6 Minuten vor Ort (siehe Verwaltungsvorgabe 12) sowie 22 Minuten Fahrtzeit und 3,10 Euro Sachkosten (siehe Bürgervorgabe 5). Dies ergibt rund 163 000 Stunden (350 000 * 28 / 60) und 1,085 Millionen Euro Sachkosten (350 000 * 3,1).

  • Dies ergibt insgesamt einen Zeitaufwand von etwa 156 000 Stunden (28 000 000 * 0,3333 / 60). 350 000 Personen müssen sich jährlich einen Nachweis, dass sie über kein Waffenverbot verfügen, bei der Waffenbehörde besorgen (vgl. Bürgervorgabe 2). Dazu benötigen sie 6 Minuten vor Ort (siehe Verwaltungsvorgabe 12) sowie 22 Minuten Fahrtzeit und 3,10 Euro Sachkosten (siehe Bürgervorgabe 5). Dies ergibt rund 163 000 Stunden (350 000 * 28 / 60) und 1,085 Millionen Euro Sachkosten (350 000 * 3,1).


    Da setzen sich Leute hin, die offensichtlich null Ahnung haben, saugen sich irgendwelche irrsinnigen, sinnbefreiten Ideen aus den Fingern aber dann wird akurat gerechnet wie der Teufel. Denn akurat rechnen können deutsche Behörden. Diese Gegensätze sind faszinierend und pervers zugleich.

    So schnell, wie der "Referentenentwurf" jetzt auf dem Tisch lag, ist davon auszugehen, dass die den schon so seit längerer Zeit in der Schublade liegen haben und nur darauf gewartet wurde, bis wieder irgendwas passiert. Diesmal warens zwar nur die Migranten mit Schreckschusswaffen an Silvester in Berlin aber man kann dann gleich noch die Reichsbürger und irgendwelche Amokläufe vom anderen Ende der Welt als Begründung mit in den Topf werfen.
    Fertig ist das perverse Süppchen.

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Alleine dieser Punkt für das Schießen mit freien Waffen hätte in meinen Augen bereits einen vernichtenden Charakter.

    Mitglieder, die nur mit freien Waffen schießen, sind aber in meinen Augen keine Gäste, wofür diese Einschränkung als solche in der Überschrift gedacht ist. Somit werden auch die Nutzer und Besitzer freier Waffen unter den Generalverdacht gestellt.

    Wenn wir hier nur Gäste betrachten würden, würde sich das ein Gastschütze nicht antun wollen.

    Ab auf die Behörde, Bescheinigung dass kein Waffenverbot verhängt ist beantragen, Geld dafür investieren (wird auch wieder ein nettes Sümmchen kosten), nur um dann einmal mit einem Luftgewehr oder eine Luftpistole in einem Verein schießen zu können.

    Dann lieber im Keller damit geschossen und dem Verein fern bleiben. Resultat, den Vereinen bleibt der Nachwuchs noch mehr aus, also es heute schon er Fall ist.

    Wird sind nun an den Punkt angelangt, bei dem es auch, leider, die Traditionsvereine treffen könnte, nachhaltig sogar. Das ist etwas, dass aber bislang nie so wahrgenommen wurde. Man war ja einhellig der Auffassung dass es die Traditionsvereine nicht treffen würde. Immer nur die alternativen und die Feuerwaffenschützen.

    ich finde den Referentenentwurf unterirdisch und er besitzt einen über griffigen und vernichtenden Charakter.

    Fakten werden verdreht, Zahlen manipuliert, und das unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Extremismus.

    Es passt aber durchaus in die bisherige Regierungsart der Ampelkoalition und ich bin aktuell positiv überrascht, dass die FDP, hier das Finanzministerium die Weitergabe des Referentenentwurfes in die Ressortabstimmung ausgebremst hat.


  • Da setzen sich Leute hin, die offensichtlich null Ahnung haben, saugen sich irgendwelche irrsinnigen, sinnbefreiten Ideen aus den Fingern aber dann wird akurat gerechnet wie der Teufel. Denn akurat rechnen können deutsche Behörden. Diese Gegensätze sind faszinierend und pervers zugleich.

    So schnell, wie der "Referentenentwurf" jetzt auf dem Tisch lag, ist davon auszugehen, dass die den schon so seit längerer Zeit in der Schublade liegen haben und nur darauf gewartet wurde, bis wieder irgendwas passiert. Diesmal warens zwar nur die Migranten mit Schreckschusswaffen an Silvester in Berlin aber man kann dann gleich noch die Reichsbürger und irgendwelche Amokläufe vom anderen Ende der Welt als Begründung mit in den Topf werfen.
    Fertig ist das perverse Süppchen.

    Der Referentenentwurf lag schon seit Monaten in der Schublade. Besteht in vielen Teilen noch aus der Zeit von Seehofer.

    Es wurde nur auf den richtigen Moment gewartet ihn zu präsentieren.

  • Der Referentenentwurf lag schon seit Monaten in der Schublade. Besteht in vielen Teilen noch aus der Zeit von Seehofer.

    Es wurde nur auf den richtigen Moment gewartet ihn zu präsentieren.

    M. E. wurden die Vorarbeiten nie veröffentlicht. Welche Teile des aktuellen Entwurfes sind von Faesers schneller Praktikanten-Angriffstruppe hinzugefügt worden?

  • M. E. wurden die Vorarbeiten nie veröffentlicht. Welche Teile des aktuellen Entwurfes sind von Faesers schneller Praktikanten-Angriffstruppe hinzugefügt worden?

    Die vor der Veröffentlichung des Referententwurfs bekannt gewordenen Punkte stammten alle aus September 2021, soweit ich mich erinnern kann und alle dort aufgeführten P7nkte finden sich im Entwurf wieder.

  • aber dann wird akurat gerechnet wie der Teufel. Denn akurat rechnen können deutsche Behörden.

    Das Abrechnen von Schikane und Verfolgung der Bürger hat eine lange Tradition in der Bürokratie Deutschlands

    Warum kann eine Nation nicht Partei in einem Krieg ergreifen (oder vielleicht sogar Kriegspartei sein) und trotzdem etwas gegen Waffen in der Zivilbevölkerung haben?

    Da ist ja der erste Klatscher. Wenn du den Witz nicht verstehst liegt es nicht am Erzähler.

  • Ich habe den entspr. Passus mit dem Nachweis des Nichtvorliegens eines Waffenverbots mal rauskopiert:

    Nach § 27 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
    „(2a) Personen, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, ist das Schie-
    ßen auf ortsfesten Schießstätten nur gestattet mit:
    1. Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist,

    2. den in § 14 Absatz 6 genannten erlaubnispflichtigen Schusswaffen,
    a) sofern es sich um mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzün-
    dung (Perkussionswaffen) handelt oder
    b) sofern es sich um Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12
    oder kleiner und maximaler Ladekapazität von zwei Schuss handelt oder
    c) sofern es sich um andere genannte Waffen für Munition mit Randfeuerzün-
    dung bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 lr.) handelt, wenn die Mün-
    dungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt.
    Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem
    Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass

    sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder nicht mit einem Waffenverbot nach
    § 41 belegt ist.
    In Fällen des Satzes 2 ist der Schießstättenbetreiber oder die verant-
    wortliche Aufsichtsperson verpflichtet, sich zur Überprüfung der Identität der Person
    einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen zu lassen. Personen, die mit einem Waf-
    fenverbot belegt sind, ist das Schießen auf Schießstätten untersagt.“


    Also da steht eindeutig, dass man mit freien Waffen wie LG/LP <= 7,5 J ohne einen solchen Nachweis im Verein schießen kann, da es "andere als in Satz 1" genannte Waffen betrifft. "Satz 1" endet hier bei "... höchstens 200 Joule (J) beträgt."

    Die Ausführung auf Seite 22 des Entwurfs ist sachlich falsch, da der o.g. Gesetzestext(-entwurf) etwas anderes besagt, und nur der Gesetzestext selbst ist ausschlaggebend. Die blicken durch ihren eigenen Wust wohl selbst nicht mehr durch.

    Lieber Mätsch-LG schießen als im Matsch LG schießen :partying:

  • Also da steht eindeutig, dass man mit freien Waffen wie LG/LP <= 7,5 J ohne einen solchen Nachweis im Verein schießen kann, da es "andere als in Satz 1" genannte Waffen betrifft. "Satz 1" endet hier bei "... höchstens 200 Joule (J) beträgt."

    Und dies findest du jetzt gut? Divide et impera? Schon mal gehört?

  • Einmal kann ein Fehler sein, aber gleich zweimal eher nicht, da auf den Seiten 22 und 24 die Vorlage einer Bescheinigung der Behörde auch für Schießen mit freien Waffen verlangt wird, ist eher anzunehmen, dass es genau so gefordert sein sollte.

  • Und dies findest du jetzt gut? Divide et impera? Schon mal gehört?

    Wo hab ich das geschrieben? Mir gings nur drum, den GESETZESTEXT zu beschreiben, weil ich ihn im Gegensatz zu dem/derjenigen, derdiedas die Begründung geschrieben hat, in diesem Zusammenhang gelesen UND verstanden habe (bin berufsbedingt da auch etwas versierter als Otto Normalo). Es ging ja gleich ein Wehgeschrei los, weil manche Herrschaften der Bequemlichkeit halber nur die (offensichtlich fehlerhafte) Begründung statt den Gesetzestext selbst gelesen haben - daher hab ich mir erlaubt, das mal richtigzustellen. Was ich von dem ganzen Kram generell halte, schluck ich der Netikette und Höflichkeit halber hier mal lieber runter. Ich hoffe, das reicht als Antwort.

    Einmal kann ein Fehler sein, aber gleich zweimal eher nicht, da auf den Seiten 22 und 24 die Vorlage einer Bescheinigung der Behörde auch für Schießen mit freien Waffen verlangt wird, ist eher anzunehmen, dass es genau so gefordert sein sollte.

    Der Fehler steht in der Begründung und nicht im Gesetzestext selbst. Irgendwar hat halt was verbockt oder kann die eigenen Gesetzestexte selbst nicht lesen, hatte das unter Zeitdruck geschrieben oder was weiß ich, Fehler passieren halt auch in den Ministerien (in dem Fall ist es nicht allzu schwer zu verstehen, da eindeutig formuliert). Wenn er so wie im Referentenentwurf abgedruckt - siehe Zitat zum neuen § 27 Abs. 2a WaffG - beschlossen wird, haben wir eben für alle im neuen Abs. 2a Satz 1 aufgezählten Waffen KEINE Nachweispflicht für Nichtverhängung von Waffenverboten für Schießstandbenutzer ohne WBK oder Waffenschein, und Satz 1 umfasst eben auch die erlaubnisfreien Waffen wie die 7,5-J-Druckluftwaffen. Darüber haben sich ja wieder einige echauffiert; so steht es aber als neuer Gesetzestext drin, und das Gesetz selbst gilt, unabhängig davon was irgendein überforderter Erbsenzähler in der Begründung zusammenphilosophiert und vielleicht verwechselt.

    Es gibt dazu dann eben drei Möglichkeiten:

    1. Es wird so kommen wie im Entwurf abgedruckt.

    2. Man hat beim Gesetzestext gepatzt, weil man für ALLE das eigentlich wollte und bessert hier, also den Gesetzestext für den Abs. 2a, dahingehend nach, dass alle, auch reine Druckluftschützen ohne WBK, den Nachweis beibringen müssen (dann gut Nacht Vereinssport und Nachwuchsgewinnung)

    3. Man lässt davon nach Einwänden xyz ganz davon ab, halt ich für am unwahrscheinlichsten.

    Lieber Mätsch-LG schießen als im Matsch LG schießen :partying:

  • Der Nachweis für alle wird nur Verhandlungsmasse sein. Ich schätze, die wollen wissen, wer ohne WBK mit scharfen Waffen schießt. Das sind dann vermutlich alle, die so ein Papierchen beantragen. Für unsere öffentlichen Bürger- und Firmenpokalschießen gehen dann die Lichter aus.

    Zweitens wollte doch schon die CDU an die Schreckschusspistolen ran. Ob man allerdings mehr Sicherheit schafft, wenn man den Erwerb der SSW dermaßen erschwert, dass jemand der böses im Sinn hat sich mit gleichem oder weniger Aufwand eine echte organisieren kann, das wird sich zeigen. Bisher waren in den Tankstellen oder Spielhallen des nachts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur vergleichsweise harmlose Knallpistolen anzutreffen.

    Wie wäre es denn mit einem Gegenentwurf: meinetwegen Überprüfung und Unbedenklichkeitsbescheinigung, dafür KK bedürfnisfrei und für alle, die so einen Wisch vom Amt bekommen. Wegen der zu erwartenden Zunahme des Waffenbestandes in Privathand meinetwegen auch eine Steuer, 10€ p.a. und Waffe. Und schon kommt wieder Schotter in die Staatskasse. :)

  • Wie wäre es denn mit einem Gegenentwurf: meinetwegen Überprüfung und Unbedenklichkeitsbescheinigung, dafür KK bedürfnisfrei und für alle, die so einen Wisch vom Amt bekommen. Wegen der zu erwartenden Zunahme des Waffenbestandes in Privathand meinetwegen auch eine Steuer, 10€ p.a. und Waffe. Und schon kommt wieder Schotter in die Staatskasse. :)

    Hast du getrunken?

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