Hallo,
ich habe an meinem FWB 700 einen Untergriff oder Koffergriff angebracht - dass der zulässig ist, steht außer Frage, wenn die Höhe von 120mm nicht überschritten wird.
Nun ragte aber meine original Schichtholzauflage sehr weit vorne heraus und es sah auch nicht schön aus. Absägen wollte ich sie nicht, also habe ich mir eine eigene Auflage gebaut. Orientiert habe ich mich dabei an den aktuellen Modellen von Anschütz und FWB, wo die Auflage länger ist als der Schaft.
Nun bin ich gestern auf einen (zugegeben schon älteren Artikel) gestoßen, der mich etwas verunsichert hat. Darin steht, dass die Auflage nicht länger sein darf als der ursprüngliche Schaft.
Meine Forschungen in der DSB-Sportordnung haben mir nicht weitergeholfen. Dass der Auflagepunkt max. 550mm vom Systemende entfernt sein darf und bei längerer Auflage markiert werden muss, ist bekannt – aber eine klare Aussage, dass die Auflage länger sein darf als der ursprüngliche Schaft habe ich tatsächlich nicht gefunden. Nur in den Mitteilungen der technischen Kommision Teil 14 Seite 12, fand ich die Genehmigung für eine Auflagegabel "Smart" von Walther. Diese ragt auf dem Bild deutlich über den Schaft hinaus - aber die Regelkonformität bezieht sich ja nur auf dieses eine Produkt.
Wer kann mir sagen, wo ich es Schwarz auf Weiß finden kann, dass die Auflageschiene länger sein darf als der ursprüngliche Schaft.
Danke und Gruß
Rainer